Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN e.V.) – Fortführung der Ländervereinbarung ab 2027 in Norddeutschland; finanziell abgesichert, zentrale Geschäftsstelle Hamburg

In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation 22.08.2026 Vorlage für die Sitzung des Senats am 25.08.2026

Maritimes Cluster Norddeutschland (MCN e.V.) – Fortführung Ländervereinbarung ab 2027 A. Problem Initiiert durch die enge Zusammenarbeit in der Konferenz der Wirtschafts- und Ver- kehrsminister:innen/-senator:innen der norddeutschen Küstenländer besteht seit 2014 eine erfolgreiche Kooperation im Rahmen des Maritimen Clusters Norddeutschland. Im Jahr 2016 wurde die Zusammenarbeit durch die „Vereinbarung der fünf norddeut- schen Länder zur Zusammenarbeit im MCN e.V.“ formalisiert und zunächst für die Jahre 2017—2021 sowie in der Anschlussphase von 2022 bis Ende 2026 finanziell abgesichert (siehe Vorlage Nr. 20/317-L staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Europa am 03.11.2021). Die beteiligten Länder stellen dem Maritimen Cluster Norddeutschland e.V. (MCN e.V.) auf Basis dieser Ländervereinbarung eine abge- stimmte Finanzierung für die zentrale Geschäftsstelle des Vereins mit Sitz in Hamburg zur Verfügung und verpflichten sich, jeweils eigene regionale Geschäftsstellen in ver- gleichbarer Ausstattung zu unterhalten. Ziel der länderübergreifenden Kooperation im MCN e.V. ist die Stärkung der Innovati- onskraft und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der norddeutschen maritimen Ak- teure durch Förderung der Vernetzung, Unterstützung des Technologie- und Wissen- stransfers sowie Initiierung von Innovationsprojekten. Die Innovationsstrategie Land Bremen 2030 betont die besondere Bedeutung der ma- ritimen Wirtschaft als Schlüsselbranche im Land Bremen. In den Schlüsselinnovati- onsfeldern „Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourceneffizienz“, „Vernetzte und adaptive Industrie“ sowie „Mobilität der Zukunft“ sind Projekte der maritimen Techno- logien, CO2-neutrale Häfen oder neue Antriebstechnologien im Schiffbau zentraler Teil des Spezialisierungsprofils. Die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesen Zu- kunftsfeldern bietet für die Unternehmen und Forschungsinstitute im Land Bremen ei- nen großen Mehrwert, indem sie eigene Stärken in das Cluster einbringen und von anderen Erfahrungen und Ansätzen lernen. Bereits heute hat sich das MCN als zentrales Branchennetzwerk für die norddeutschen Küstenländer etabliert und gilt als Leuchtturmprojekt für länder- und sektorenübergrei- fende Kooperation sowie Innovation. Der Verein konzentriert sich auf die maritime Branche, ihre Zulieferer und Dienstleister, Offshore- und Meerestechnik, Wissen- schaft, Forschung und Bildung sowie die Verknüpfungen mit Schifffahrt, Reedereien und Hafenwirtschaft. Das MCN ist das einzige Cluster, das alle norddeutschen Bundesländer vereint. Mit derzeit rund 370 Mitgliedern (Land Bremen: 47) aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik

2 und Verwaltung stärkt der Verein gezielt die Innovationskraft und internationale Wett- bewerbsfähigkeit der norddeutschen maritimen Akteure. Dies wird vor allem durch Ak- tivitäten in den Handlungsfeldern Vernetzung, Innovation, Personal, Wissens- und Technologietransfer sowie Internationales erreicht. Die fünf norddeutschen Länder engagieren sich sowohl finanziell als auch inhaltlich aktiv im MCN und wirken insbesondere über das Koordinierungsgremium der Länder an der strategischen Ausrichtung mit. Das Land Bremen wird hier durch die Abteilungs- leitung Industrie, Innovation, Digitalisierung (Abt. 4) der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation vertreten. Zusätzlich ist ein jährlich wechselnder Ländervertreter Teil des Vereinsvorstandes. Neben dem zentralen Clustermanagement (ZCM) mit Sitz in Hamburg, das sich über- greifenden Themen widmet, bestehen in jedem der norddeutschen Länder regionale Geschäftsstellen. Diese fünf regionalen MCN-Geschäftsstellen dienen als erste An- laufstelle für Unternehmen und Institutionen der maritimen Wirtschaft und geben wich- tige Impulse im Bereich der Wirtschafts- und Innovationsförderung vor Ort. Die regio- nale MCN-Geschäftsstelle im Land Bremen ist dezentral bei der Senatorin für Wirt- schaft, Häfen und Transformation, Abt. 4, organisiert und wird dort im Rahmen des EFRE-finanzierten „Maßnahmenpaket zur Innovationspolitik“ und aus Mitgliedsbeiträ- gen der bremischen MCN-Mitglieder finanziert. Die Bremer Geschäftsstelle des MCN konnte in der noch laufenden Förderperiode die Mitgliederzahl aus Bremen und Bremerhaven konstant auf 47 (Stand Juni 2026) aus- bauen. Besonders hervorzuheben sind die erfolgreichen Veranstaltungen in Bremen, wie z.B. die Reihe der „Sustainable Shipping“-Konferenzen mit überregionaler Bedeu- tung im Thema Nachhaltigkeit der Schifffahrt oder die Eventmesse „AHOI Maritim! – Die maritime Branche stellt sich vor!“. Hier wurden ca. 150 meist jüngeren Erwachse- nen ausgewählte Berufsfelder von morgen vorgestellt und es entstanden zahlreiche Kontakte zwischen Unternehmen und Jobsuchenden. Zudem wurden richtungswei- sende Kooperationsprojekte unter Beteiligung bremischer Partner entwickelt. Im Zu- kunftsfeld Schiffsrecycling haben mehrere Institute und Unternehmen aus dem Land Bremen an Workshops teilgenommen oder waren Partner im ZIM-Innovationsnetzwerk „ShipRec“. Daher sollten die Aktivitäten des MCN als wichtiges Instrument der Wirtschaftsförde- rung fortgeführt und inhaltlich an den aktuellen Kernfragen der maritimen Wirtschaft orientiert, gemeinsam mit den anderen Bundesländern weiterentwickelt und gefördert werden. Die aktuelle Ländervereinbarung (2022—2026) läuft zum 31.12.2026 aus und bedarf einer Verlängerung, um eine gesicherte Fortführung der länderübergreifenden Clus- teraktivitäten zu gewährleisten. Im Jahr 2025 wurde eine Evaluation des MCN durch- geführt, in dessen Rahmen die erfolgreiche Arbeit des Clusters bestätigt wurde (s. Anlage 1). Vor diesem Hintergrund empfehlen die Vertreter aller Küstenländer nach eingehender Prüfung und Besprechung in der Sitzung des Koordinierungsgremiums am

3 21.04.2026, die erfolgreiche Arbeit des Clusters in den kommenden Jahren fortzufüh- ren und die Ländervereinbarung entsprechend zu verlängern.

B. Lösung Die Freie Hansestadt Bremen hat ein erhebliches Interesse an der Fortsetzung der Maßnahme. Die enge Zusammenarbeit innerhalb der fünf norddeutschen Länder im Interesse der maritimen Wirtschaft demonstriert die besondere Bedeutung dieser Branche in Norddeutschland. Sie unterstreicht die enge Zusammenarbeit in der Kon- ferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister:innen/-senator:innen der norddeutschen Küstenländer (KüWiVerMinKo) und ermöglicht es, die maritime Branche in ihrer her- ausgehobenen wirtschaftlichen Bedeutung für ganz Deutschland zu positionieren. Dem MCN kommt dabei eine zentrale Rolle zu in der Vernetzung, dem Informations- und Wissenstransfer sowie in der gemeinsamen Außendarstellung, z.B. anlässlich in- ternationaler Messen wie der SMM Hamburg (Schiffbaumesse). Die Evaluation hat dem MCN eine hohe Mitgliederzufriedenheit bestätigt, was u.a. durch die räumliche Nähe der regionalen Geschäftsstellen zu den Mitgliedern gewährleistet wird. Daher soll die Zusammenarbeit im Maritimen Cluster Norddeutschland e.V. und die Finanzierung der zentralen Geschäftsstelle des MCN e.V. auf Basis einer aktualisier- ten „Vereinbarung der fünf norddeutschen Länder zur Zusammenarbeit und Finanzie- rung des Vereins Maritimes Cluster Norddeutschland e.V.“ fortgesetzt werden. (s. An- lage 2) Die aktualisierte Vereinbarung knüpft an die bewährten Strukturen an und sieht weiterhin ein zentrales Clustermanagement sowie fünf regionale Geschäftsstellen vor. Die ab dem 01.01.2027 gültige Vereinbarung sieht eine Fortsetzung der Zusammen- arbeit für die nächsten fünf Jahre vor, mit einer automatischen Verlängerung um je- weils zwei Jahre, wobei eine Kündigung mit Wirkung zum Ende des Folgejahres mög- lich ist. Neu eingeführt wird, dass sich das MCN regelmäßig im Rahmen der European Cluster Excellence Initiative (ECEI) zertifizieren soll. Mit diesen bundes- und europaweit ein- heitlichen sog. go-cluster-Labeln (Bronze, Silber oder Gold) sind Qualitätssicherung und Maßnahmen zur Internationalisierung verbunden. Aktuell hat das MCN das Bronze-Label. Zudem wird das Land Hamburg jährlich eine Erfolgskontrolle durchfüh- ren. Diese Maßnahmen gewährleisten Transparenz über die Arbeitsergebnisse, iden- tifizieren Stärken und Optimierungspotenziale und sichern die kontinuierliche Weiter- entwicklung des Vereins. Das Land Hamburg bündelt – wie bereits in der Vergangenheit – die Zuwendung aus allen fünf Ländern für das zentrale Clustermanagement in einem Zuwendungsbe- scheid. C. Alternativen Die Alternative wäre die Beendigung der Kooperation im MCN e.V. durch die FHB. Da die fünf norddeutschen Länder in den Jahren 2015-2026 den MCN e.V. intensiv ge-

4 meinsam vorangebracht haben, würde ein Ausscheiden Bremens aus dieser Koope- ration den für die bremischen Unternehmen hohen Nutzwert abrupt beenden und zu Unstimmigkeit mit den übrigen norddeutschen Ländern führen. Die Alternative kann daher nicht empfohlen werden.

D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung / Klimacheck Die aktualisierte Vereinbarung sieht eine schrittweise Erhöhung der jährlichen Länder- beiträge für das zentrale Clustermanagement von 120 TEUR im Jahr 2027 und gede- ckelte 140 TEUR ab 2031 vor. Für die nächsten fünf Jahre ist gemäß der Vereinbarung ein jährlicher Beitrag je Land zur Finanzierung des zentralen Clustermanagements wie folgt vorgesehen: 2027 2028 2029 2030 2031 120.000 € 120.000 € 130.000 € 130.000 € 140.000 €

Damit ergeben sich für die Jahre 2027 bis 2031 finanzielle Verpflichtungen für das Land Bremen in Höhe von insgesamt 640.000 € für die Mitfinanzierung der zentralen Geschäftsstelle des MCN e.V. Die haushaltsrechtliche Abwicklung erfolgt auf der Haushaltsstelle 0703.686 18-4 „MCN - Länderfinanzierung der zentralen Geschäfts- stelle“. Die Maßnahme wird entsprechend aus den beschlossenen Anschlägen 2027 sowie innerhalb der Eck- bzw. Finanzplanwerten des Ressorts in den künftigen Haus- haltsaufstellungen finanziert und sichergestellt. Für das Jahr 2027 gibt es eine Diffe- renz von 15.000 € zwischen Bedarf und Anschlag. Dies wird im Rahmen der haus- haltsrechtlichen Ermächtigungen über eine Nachbewilligung innerhalb der Produkt- gruppe gelöst. Für die Folgejahre werden im Rahmen der kommenden Haushaltsauf- stellungen durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation noch anteilige Umschichtungen zu Gunsten der obigen Haushaltsstelle vorgenommen, so dass die Ausfinanzierung der Kosten abgesichert ist. Zur Finanzierung des Mittelbedarfs und zur haushaltsrechtlichen Absicherung ist die Erteilung einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 640.000 € bei der der Haushaltsstelle 0703.686 18-4 „MCN - Länderfinanzierung der zentralen Geschäftsstelle“ mit Abdeckung von 120.000 € in 2027,120.000 € in 2028, 130.000 € in 2029, 130.000 € in 2030 und 140.000 € in 2031 erforderlich. Zum Ausgleich für die zusätzliche Verpflichtungsermächtigung wird die veranschlagte Verpflichtungsermäch- tigung bei der Haushaltsstelle 0703.686 23-0 „Förderung des Wissens- und Technolo- gietransfers, von Innovationen und Kreativwirtschaft“ in entsprechender Höhe nicht in Anspruch genommen (s. Anlagen 3 und 4).

5 Personalwirtschaftliche Auswirkungen. In der Kernverwaltung ergeben sich durch die Vorlage keine direkten personalwirt- schaftlichen Auswirkungen. Die bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transfor- mation angesiedelte regionale Bremer MCN-Geschäftsstelle ist personell mit 2 VZÄ (1 Geschäftsstellenleiter- in, 1 Projektmanager- in) ausgestattet und wird außerhalb die- ser Vorlage bis Ende 2028 über Mittel des bremischen EFRE-Programms finanziert. Ab 2029 muss die Finanzierung der regionalen Bremer MCN-Geschäftsstel