Senat beschließt Antwort auf FDP-Anfrage zum Projekt ‘Irgendwo’ in der Airport-Stadt; 22 Einsätze seit 2023, 16 wegen Lärmbelästigungen

In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Antwort

Anfrage S 15

„Irgendwo“ in der Airport-Stadt

Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 27. Juli 2026

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele Beschwerden wegen Lärmbelästigung oder sonstiger ordnungsrechtli- cher Verstöße sind bei Polizei, Ordnungsamt oder anderen Stellen im Zusammen- hang mit dem Kulturbeutel-Projekt „Irgendwo“ seit 2023 eingegangen?

  2. Welche Auflagen gelten für das Projekt hinsichtlich Veranstaltungs- und Sound- checkzeiten sowie Lärmgrenzwerten, und mit welchem Ergebnis haben seit 2023 Kontrollen der Einhaltung von Lärmschutzauflagen, Betriebszeiten und sonstigen Ge- nehmigungen stattgefunden?

  3. Inwiefern wurden die Kriterien und Zielvereinbarungen der institutionellen Förde- rung bisher vollumfänglich erfüllt, und wie bewertet der Senat das Projekt, auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Airport-Stadt?

Zu Frage 1: Eine Auswertung der polizeilichen Einsatzdaten rückwirkend bis 2023 ergab 22 Eins- ätze, von denen 16 wegen gemeldeter Lärmbelästigungen erfolgten und dortigen Freiluftpartys zuzuordnen sind. Im Berichtszeitraum wurde eine Ordnungswidrigkei- tenanzeige wegen unzulässigen Lärms erstattet. Das Verfahren wurde vom Ord- nungsamt eingestellt, weil kein unzulässiger Lärm festgestellt wurde. Im Übrigen lie- gen weder der unteren Bauaufsicht noch dem Ordnungsamt entsprechende Be- schwerden vor.

Zu Frage 2: Auf der Fläche zwischen der Georg-Wulf-Straße und der Amelie-Beese-Straße fin- den regelmäßig Kunst- und Kulturveranstaltungen statt, die nach der maßgeblichen Genehmigung bis zu sechs Tage die Woche geöffnet sein können. Dabei gibt es ma- ximal vier Tage mit elektronisch verstärkter Musik, wie Konzerte oder Barabende. Die genauen Öffnungszeiten variieren je nach Veranstaltung, wobei nachts ab 22 Uhr die Lautstärke zu reduzieren ist. Konzerte müssen normalerweise um 22 Uhr enden, au- ßer bei zwei Sommerfestivals. Um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen, werden technische und bauliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung eingesetzt, etwa spezielle Lautsprecher und Schallbegrenzer. Lautere Veranstaltungen, die als sel- tene Ereignisse gelten, werden im Voraus mit dem Beirat, dem Ortsamt, der Polizei und den Anwohner:innen abgestimmt, damit zwischen größeren Events mindestens zwei Wochen Pause liegen und in diesen Wochen keine weiteren lauten Musikveran- staltungen stattfinden. Von Januar bis März gibt es wetterbedingt Pausen. Die Veran- staltungszeiten sind im Sommer von 10 Uhr bis Mitternacht unter der Woche, freitags und samstags bis 8 Uhr morgens, und im Winter etwas eingeschränkt. Pro Woche sind bis zu vier Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik erlaubt, bei bis zu zwei davon wird mit mehr als 200 Besuchern gerechnet. Die Lärmgrenzwerte werden regelmäßig eingehalten, auch bei seltenen Ereignissen, bei denen etwas höhere Werte erlaubt sind. Bei lauteren Veranstaltungen hat der Veranstalter Messprotokolle anzufertigen. Weitergehende Kontrollen fanden für den angefragten Zeitraum nicht statt.

Zu Frage 3: Die Einhaltung der mit der institutionellen Förderung verbundenen Kriterien wird an- hand der jährlichen Zielvereinbarungen sowie im Rahmen der Verwendungsnachwei- sprüfung einschließlich der Sachberichte und Kennzahlen überprüft. Die Unterlagen zeigen, dass die inhaltlichen Ziele der Förderung durch das Projekt „Irgendwo“ ent- sprechend umgesetzt werden. Eine abschließende Feststellung, ob dabei auch sämt- liche Jahreskennzahlen erreicht werden konnten, ist jeweils erst nach Abschluss des Förderjahres und nach Prüfung des Verwendungsnachweises möglich. Insbesondere für das noch laufende Förderjahr 2026 kann dies daher noch nicht überprüft werden.

Der Senat bewertet die Arbeit des Vereins Kulturbeutel und das Projekt „Irgendwo“ positiv. Das „Irgendwo“ ist nicht bloß ein weiterer Veranstaltungsort, sondern vor al- lem ein niedrigschwelliger, weitgehend selbstorganisierter Kultur- und Begegnungs- raum, der der freien und subkulturellen Szene Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, kulturelle Teilhabe ermöglicht, marginalisierte Perspektiven sichtbar macht und ins- besondere jungen Menschen Gelegenheit gibt, Verantwortung zu übernehmen und sich ehrenamtlich zu engagieren. Damit erfüllt der Kulturbeutel eine wichtige kultur- politische, soziale und stadtentwicklungspolitische Funktion. Der Senat erkennt mit mehr als 21.400 Beschäftigten und annähernd 590 Unternehmen zugleich die her- ausragende wirtschaftliche Bedeutung der Airport-Stadt an. Die wirtschaftliche Ent- wicklung, die Sicherung gewerblich nutzbarer Flächen und der Ausbau einer leis- tungsfähigen Energie- und Verkehrsinfrastruktur sind von hoher gesamtstädtischer Bedeutung. Wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung stehen nach Auffassung des Senats jedoch grundsätzlich und auch an diesem Ort nicht in einem Gegensatz. Der Gewerbeentwicklungsplan 2030 verfolgt ausdrücklich einen integrierten Ansatz, bei dem wirtschaftliche Entwicklung mit weiteren städtischen Funktionen, darunter Kultur und Freizeit, verbunden werden soll. Gerade für die Airport-Stadt wird eine Entwick- lung zu einem attraktiveren Stadtraum mit größerer Aufenthaltsqualität angestrebt. Das „Irgendwo“ leistet hierzu einen eigenständigen Beitrag: Es schafft Identität, Be- gegnung und kulturelle Sichtbarkeit in einem ansonsten stark durch Gewerbe, Ver- kehr und technische Infrastruktur geprägten Gebiet. Damit kann der Kulturort zu- gleich die Attraktivität der Airport-Stadt für Beschäftigte, Unternehmen sowie für Be- sucher:innen stärken.