Bremer Senat beschließt Eckpunkte für zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen; 370 Vorschläge, 60 neue Maßnahmen
Besserer Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - Pressestelle des Senats
Besserer Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Senat beschließt Eckpunkte für zweiten Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
2022 hat Bremen als erstes Bundesland eine ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt nach der Istanbul-Konvention vorlegt. Bis 2026 wurden mehr als 70 Maßnahmen umgesetzt und dafür mehr als vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aktuell wird die Strategie weiterentwickelt. Heute (25. August 2026) hat der Senat den von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vorgelegten Eckpunkten für einen zweiten Landesaktionsplan zugestimmt.
Dazu sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard: “Wir dürfen beim Gewaltschutz nicht nachlassen. Denn Partnerschaftsgewalt und sexuelle Übergriffe nehmen weiter zu. Doch Betroffene zeigen nur fünf bis zehn Prozent der Taten an. Ihr Schweigen ist ein Zeichen von Angst vor unzureichendem Schutz und existenzbedrohenden Folgen. Unser Ziel ist es, die vielen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu bekämpfen: mit Prävention, mit spezialisierten Hilfsangeboten und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für Ermittlung und Strafverfolgung.”
Breiter Beteiligungsprozess für den neuen Landesaktionsplan
Die Eckpunkte für den neuen Landesaktionsplan berücksichtigen neben 19 bereits bewährten und weiter zu entwickelnden Maßnahmen des ersten Landesaktionsplans und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Erfahrungen und Bedarfe aus der Praxis. In einem breiten Beteiligungsprozess wurden über 370 Vorschläge gesammelt, fachlich beraten und zu 60 neuen Maßnahmen konkretisiert, die der Runde Tisch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bewertete. Vorgesehen sind Maßnahmenpakete für die Handlungsfelder Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Ermittlung und Strafverfolgung. Beteiligt waren Zivilgesellschaft, Mitarbeitende der Verwaltung, Fachkräfte aus der Praxis und der Bremer Betroffenenbeirat (B*BIK).
Zur Gewaltprävention sollen Angebote mit Jungen, Männern und sogenannten Bystandern, also möglichen Zeuginnen und Zeugen von Gewalt, sowie Präventionskampagnen und -projekte im digitalen Raum auf- und ausgebaut und eine Fachstelle Digitale Gewalt eingerichtet werden.
Ausbau von Schutz und Beratung für Betroffene häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
Im Fokus der Maßnahmen im Hilfesystem für Gewaltbetroffene steht der Aus- und Aufbau von spezialisierten Beratungs- und Schutzangeboten. Insbesondere bestehende Lücken wie bei der Beratung Betroffener sexualisierter Gewalt in Bremerhaven, bei den Hilfen bei Stalking sowie bei Fällen digitaler Gewalt sollen so geschlossen werden.
Im Bereich Ermittlung und Strafverfolgung orientieren sich die Eckpunkte für den neuen Landesaktionsplan an den bundes- und europarechtlichen Neuregelungen. Die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes um Maßnahmen der elektronischen Fußfessel, neue Straftatbestände im Bereich digitaler Gewalt (Stichwort Deepfakes) und die Modernisierung im Kindschaftsrecht sollen zu besserem Schutz von Betroffenen und Erleichterung der Rechtsdurchsetzung führen.
Mit dem Beschluss der heutigen Senatsvorlage können die vorliegenden Maßnahmenpakete den beteiligten Ressorts zugeordnet und die Personal- und Finanzplanungen begonnen werden. Bis Ende 2026 soll der zweite Landesaktionsplan dem Senat vorgelegt werden. Er gilt für weitere fünf Jahre.
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Sie ist seit 2018 in Deutschland geltendes Recht.
Die Federführung für die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans liegt bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF). Die Weiterentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe.
Informationen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sind auf der Website bremen-sagt-nein.de
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS), wurden im Jahr 2025 im Land Bremen 2.116 weibliche Personen als Opfer von Partnerschaftsgewalt registriert (2024: 1.967). In der Stadtgemeinde Bremen stieg die Zahl der im Jahr 2025 registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt auf 2.002 (2024: 1.797). 2025 wurden zudem im Land Bremen 61 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen beziehungsweise sexuelle Übergriffe auf Frauen im Kontext von Partnerschaftsgewalt erfasst (2024: 47).
Die im Februar 2026 veröffentlichte Dunkelfeldstudie “Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag” (LeSuBiA) des Bundes kam zu dem Ergebnis: Partnerschafts- und sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen, sondern betrifft Millionen Menschen. Angezeigt werden aber nur fünf bis zehn Prozent der Gewalterfahrungen. Zudem sind Frauen deutlich stärker von sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking betroffen als Männer. Auch ist der Schweregrad der Gewalterfahrung bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich höher als bei Männern. Jüngere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und LGBTIQ*-Personen weisen zudem eine gegenüber dem Durchschnitt höhere Gewaltbetroffenheit auf.
Ansprechpartnerin für die Medien: Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de