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title: "SVLFG Prämiensystem erhöht Förderbetrag Deutschland; 4 Mio EUR Budget 2026"
sdDatePublished: "2026-08-25T13:05:00Z"
source: "https://www.svlfg.de/pm-praemiensystem-2026"
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SVLFG Prämiensystem erhöht Förderbetrag Deutschland; 4 Mio EUR Budget 2026

Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung

Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung

Mit ihrem seit diesem Jahr neu gestalteten Prämiensystem hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Förderung von ausgewählten Präventionsprodukten weiter ausgebaut. Der Förderbetrag wurde für 2026 von einer Million Euro auf vier Millionen Euro erhöht. Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren durch den erweiterten Katalog von Zuschüssen für moderne und sicherheitsrelevante Ausrüstung.

Ziel des Prämiensystems ist es, die Arbeitssicherheit in den grünen Berufen nachhaltig zu verbessern. Dazu wurde der Prämienkatalog deutlich ausgeweitet.

Die Zuschusshöhe setzt sich wie folgt zusammen:

bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten,

maximal bis zum festgelegten Förderbetrag je Produkt,

die Höhe der Förderung ist auf maximal 25 Prozent des in 2024 geleisteten Beitrags begrenzt.

Das Prämiensystem setzt gezielt auf Produkte, die den Arbeitsalltag sicherer machen. Neben branchenübergreifenden Lösungen wurden auch speziell für den landwirtschaftlichen Bereich neue Fördermöglichkeiten aufgenommen.

Geförderte Produkte für die Landwirtschaft sind zum Beispiel:

Fang- und Behandlungsstand für Rinder, Pferde und Schafe

Geförderte Produkte für die Forstwirtschaft sind zum Beispiel:

Geförderte Produkte für den Garten- und Landschaftsbau sind zum Beispiel:

Auch branchenunabhängige Produkte könnten für Unternehmerinnen und Unternehmer von Interesse sein. Dazu zählen beispielsweise:

Wichtig für alle Interessierten: Förderfähig sind ausschließlich Anschaffungen, die nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Bereits getätigte Käufe können nicht bezuschusst werden.

Der Ablauf ist wie folgt strukturiert:

Antrag über das Versichertenportal „meine SVLFG“ stellen

Hinweis: Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Versichertenportal „meine SVLFG“ möglich. Eine Registrierung im Portal ist daher Voraussetzung.

Grundsätzlich können alle versicherten Unternehmen teilnehmen, die bereits einen Beitrag gezahlt haben oder denen ein Beitrag in Rechnung gestellt wurde. Unternehmen ohne Bei-trag sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es besteht ein Bezug zu einem Vorgängerbetrieb. Auch Betriebe, die bereits im Jahr 2025 eine Förderung erhalten haben, können erneut teilnehmen. Pro Unternehmensnummer kann ein Antrag für ein Produkt gestellt werden. Zudem kann die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, zum Beispiel an das Halten von Tieren.

Mehr Details zum Prämiensystem, zu Förderhöhen und zur Antragstellung sind online abrufbar:

Pressemitteilung: Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung (Landwirtschaft) PDF, nicht barrierefrei, 143 KB

Pressemitteilung: Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung (Forstwirtschaft) PDF, nicht barrierefrei, 143 KB

Pressemitteilung: Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung (Gartenbau) PDF, nicht barrierefrei, 142 KB

Antragsverfahren Prämiensystem - Schritt für Schritt Antragsverfahren Schritt für Schritt JPG, 121 KB

Präventionsprämie beantragen PNG, 2.67 MB

Pressemitteilung: Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung (Landwirtschaft)

PDF, nicht barrierefrei, 143 KB

Pressemitteilung: Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung (Forstwirtschaft)

Pressemitteilung: Prämiensystem - Es steht noch Geld zur Verfügung (Gartenbau)

PDF, nicht barrierefrei, 142 KB

Antragsverfahren Prämiensystem - Schritt für Schritt Antragsverfahren Schritt für Schritt