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title: "Landesbehindertenbeirat fordert Umsetzung der Autismus-Strategie in Sachsen-Anhalt; zwei Diagnostikstellen für Minderjährige, zwei für Erwachsene geplant"
sdDatePublished: "2026-08-26T14:19:00Z"
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Landesbehindertenbeirat fordert Umsetzung der Autismus-Strategie in Sachsen-Anhalt; zwei Diagnostikstellen für Minderjährige, zwei für Erwachsene geplant

Beschluss des Landesbehindertenbeirates 04/2026 vom 22.08.2026

Zum gefassten Beschluss Nr. 01/2025, der Autismus-Strategie in und für Sachsen-
Anhalt, haben sich eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe sowie eine Gruppe von
Fachexpertinnen und Fachexperten und Menschen im Autismus-Spektrum
auftragsgemäß gebildet und mehrfach beraten. Im Ergebnis der Beratungen fordert
der Landesbehindertenbeirat die Landesregierung auf, die folgenden Punkte
erstrangig umzusetzen, da hierzu eine hervorgehobene Relevanz besteht. Die im
Beschluss 01/2025 darüber hinaus aufgeführten Punkte sind nach wie vor von
Bedeutung und müssen weiterhin ihre Umsetzung erfahren.

Zum Themenfeld „Wissenserweiterung“:
Es müssen wissenschaftlich fundierte und belastbare Daten zu folgenden Fragen
erhoben werden:

• Wie viele Menschen im Autismus-Spektrum in Sachsen-Anhalt haben welche Grade
der Behinderung (GdB) und welche Merkzeichen? Diese Daten sind nach Altersgrup-
pen (0-2; 3-5; 6-10; 11-17; 18-34; 34-54; 55-64) und Geschlecht aufzuschlüsseln.
• Wie viele Menschen im Autismus-Spektrum besuchen aktuell welche
Bildungseinrichtung (Kita; i-Kita; Allgemeine Schule, Förderschule)?
• In welchen Wohnformen leben die Menschen im Autismus-Spektrum in Sachsen-
Anhalt?
• Wie ist die Lebenszufriedenheit der Menschen im Autismus-Spektrum in Sachsen-
Anhalt, auf einer Skala von 0-10 und verglichen mit anderen Menschen hierzulande?
Welche Unterstützungsangebote werden von ihnen gewünscht? Welche Barrieren
erleben Menschen im Autismus-Spektrum in Sachsen-Anhalt im Alltag, sowohl in
baulicher, als auch kommunikativer oder sozialer Art?

Zum Themenfeld „Wissenstransfer, Aufklärung und Beratung“:
• Bedarfsgerechter Ausbau der autismusspezifischen Beratungsstrukturen durch
ausreichende Beratungsressourcen und Stundenkontingente sowie regelmäßige
Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Beratungslehrkräfte,
Verwaltungsmitarbeitende und Mitarbeitende vorschulischer Einrichtungen.
• Sicherstellung eines niedrigschwelligen und flächendeckenden Zugangs zu
autismusspezifischer Beratung für Schulen, pädagogische Fachkräfte, Eltern sowie
Schülerinnen und Schüler.
• Das Land Sachsen-Anhalt soll mit passgerechten Materialien der Öffentlichkeitsarbeit
(z.B. Broschüren, barrierefreie Webseite) Arbeitgeber:innen, Hausärzt:innen und
Psychotherapeut:innen aufklären, um Menschen im Autismus-Spektrum bedarfs- und
fähigkeitsgerecht beschäftigen oder diagnostizieren zu können.

Zum Themenfeld „Diagnostik und psychiatrische sowie psychotherapeutische
Versorgung“:
• Einrichtung von geeigneten Diagnostikstellen für Minderjährige und Erwachsene im
gesamten Autismus-Spektrum. Installierung von je zwei Diagnostikstellen für
Minderjährige und zwei Diagnostikstellen für Erwachsene, die mit ADOS-2 und ADI-R
Testverfahren, bzw. bei fortschreitender Entwicklung der Diagnostik mit
entsprechenden Nachfolgetestverfahren, arbeiten und deren Mitarbeitende
Kompetenzen gemäß der interdisziplinären S3-Leitlinie haben.

• Es sollen Konzepte entwickelt werden, wie man mit Menschen umgeht, die im
Diagnostik-Verfahren keine Autismus-Diagnose erhalten haben und die aufzeigen, wie
eine gute Nachsorge für die Personen erfolgen kann, die eine Diagnose erhalten
haben.
• Erweiterung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen im Autismus-
Spektrum. Das schließt sowohl die Verbesserung der Versorgungslage in ambulanten
Praxen, als auch in Therapiezentren ein.

Zum Themenfeld „Bedarfsgerechte Erziehung, Bildung und Betreuung“:
• Es muss sichergestellt werden, dass Kinder bereits bei einem begründeten Verdacht
(z.B. dokumentiert durch pädagogische oder medizinische sowie
psychologisch/therapeutische Fachkräfte) auf eine Autismusdiagnose bedarfsgerecht
gefördert werden können, z.B. über die Frühförderstellen, Autismuszentren und das
Jugendamt.
• Einführung eines (sonder-) pädagogischen Förderbereichs Autismus-Spektrum (siehe
Handreichung für den gemeinsamen Unterricht: Praxishilfe, S.24-25, Stand: März
2014, 2. Auflage. ed, 2014. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, Erfurt, unter diesem Link abrufbar). Unabhängig davon müssen die
individuellen Bedürfnisse autistischer Schülerinnen und Schüler in allen schulischen
Organisationsformen und Unterrichtsfächern entsprechend der UN-BRK besondere
Berücksichtigung erfahren. Struktur und Vorhersehbarkeit sind notwendige Ansätze
bei der Gestaltung aller schulischen Aktivitäten.
• Einführung einer landesweit einheitlichen und verbindlichen Landesverordnung über
die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz. Dies soll für alle
Schulformen und Jahrgangsstufen und für die Fächer gelten, in denen Schülerinnen
und Schüler nach den Lehrplan- und Fachanforderungen einer allgemeinbildenden
oder berufsbildenden Schule unterrichtet und geprüft werden. In der Verordnung
sollen Beispiele für die Gewährung von Nachteilsausgleichen und Voraussetzungen
für Notenschutz explizit angegeben werden.

Zum Themenfeld „Berufsvorbereitung, Ausbildung und Beruf“:
• Entwicklung verbindlicher Konzepte zur frühzeitigen Übergangsplanung sowie Ausbau
von Unterstützungsangeboten, wie der individuellen Berufswegeplanung, dem Job-
Coaching und der Begleitung während Ausbildung und Berufseinstieg.
• Qualifizierung und Sensibilisierung aller am Übergang Schule–Beruf beteiligten
Akteure, insbesondere der Agentur für Arbeit, der Arbeitgeber:innen sowie der
Ausbildungsbetriebe und Kammern. Schaffung transparenter und autismusgerechter
Bewerbungs-, Auswahl- und Ausbildungsverfahren.
• Schaffung flexibler und inklusiver Ausbildungs- und Beschäftigungsstrukturen,
insbesondere durch Teilzeitausbildungen, verlängerte Ausbildungszeiten, individuelle
Anpassungen der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen (dazu Regelungen für
Nachteilsausgleiche einführen), Kombinationen aus Präsenz- und Remotephasen
sowie eine stärkere Unterstützung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zum Themenfeld „Wohnen und Leben“:
• Für Menschen im Autismus-Spektrum, die auf betreute Wohnformen angewiesen
sind, sollen genügend geeignete Angebote geschaffen werden. Das Personal soll
dabei bezüglich der Bedarfe von Menschen im Autismus-Spektrum aus-, fort- und
weitergebildet sein.

• Aufbau eines Netzwerks Autismus, das alle Lebensbereiche umfasst. Das Netzwerk
soll eine zentrale Koordinationsstelle haben, Öffentlichkeit erfahren und
niederschwellig erreichbar sein (z.B. per barrierefreier Webseite). Verschiedene
Akteure und Arbeitsebenen sollen hier ihr Wissen bzgl. Autismus austauschen
können.
• Schaffung von geeigneten familienentlastenden Angeboten wie Kurzzeitpflege /
Verhinderungspflegeplätze, Tagesgruppen, familienentlastende Dienste und
Nachmittags- sowie Ferienbetreuung. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im
Autismus-Spektrum sollen die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und
Kulturangebote, inklusive Angebote mit Begleitung, verbessert werden.