Revision der Beklagten vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht aufgehoben; Rückverweisung an das Landesarbeitsgericht.

5 AZR 37/25 - Das Bundesarbeitsgericht

  1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. September 2024 – 18 SLa 467

24 – aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.