Schweiz verhandelt Teilnahme am ECRIS mit EU-Kommission in Bern; Verhandlungen voraussichtlich im vierten Quartal 2026 beginnen
Verhandlungsmandat für eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS
Medienmitteilung Veröffentlicht am 26. August 2026
Verhandlungsmandat für eine Teilnahme der Schweiz am Europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS
Bern, 26.08.2026 — Die Schweiz wird mit der EU-Kommission Verhandlungen über eine Teilnahme am Europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS (European Criminal Records Information System) aufnehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das entsprechende Verhandlungsmandat erteilt.
ECRIS ist die elektronische Vernetzung der Strafregisterdatenbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Seit dem Jahr 2012 erlaubt dieses System den effizienten und sicheren Austausch von Informationen aus den nationalen Strafregistern innerhalb der EU.
In einem Postulatsbericht (17.3269) aus dem Jahr 2023 ist der Bund zum Schluss gekommen, dass der Austausch von Informationen aus den nationalen Strafregistern zwischen der Schweiz und den EU-Staaten die Sicherheit erhöhen würde. Ein effizienter Austausch solcher Informationen würde die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und von Gerichten sowohl bei der Verhinderung als auch bei der Aufklärung von Straftaten verbessern. Heute werden entsprechende Informationen ausschliesslich über den Postweg geteilt, was die Strafverfolgung erschwert. Die Schweiz und die EU-Mitgliedstaaten verfügen über ähnliche und hohe Datenschutzstandards. Der Datenschutz wird bei einer Teilnahme der Schweiz an ECRIS gewährleistet.
In der Zwischenzeit wurden mit der EU exploratorische Gespräche über eine allfällige Teilnahme der Schweiz an ECRIS geführt. Die EU-Kommission hat ihr Interesse an einer Schweizer Teilnahme bestätigt. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat der Bundesrat dem EJPD und dem EDA nun das formelle Mandat für Verhandlungen mit der EU-Kommission erteilt – unter der Voraussetzung, dass weder die Aussenpolitischen Kommissionen noch die Kantone wesentliche Vorbehalte erheben. Die Verhandlungen werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026 aufgenommen.
Keine systematische Verwendung ausserhalb von Strafverfahren
Die Informationen, welche die Staaten via ECRIS austauschen, können auch ausserhalb von Strafverfahren eingesetzt werden, beispielsweise im Bereich der Migration oder der Polizei. Jedes Land regelt diese Möglichkeit im eigenen nationalen Recht. Ein systematischer Austausch von Informationen aus den nationalen Strafregistern ausserhalb des Strafrechts ist gemäss EU-Recht und auch für die Schweiz aufgrund ihrer Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht zulässig.