Niedersachsens Kommunen erhalten 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität; Sockelbetrag von mindestens 1,5 Mio pro Gemeinde

4,7 Milliarden Euro für Niedersachsens Kommunen: Investitionen als Chance für den Klimaschutz - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes

4,7 Milliarden Euro für Niedersachsens Kommunen: Investitionen als Chance für den Klimaschutz

Mit Milliardeninvestitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes will Niedersachsen seine kommunale Infrastruktur stärken. Für Städte, Gemeinden und Landkreise eröffnet sich damit auch die Chance, notwendige Investitionen konsequent mit Klimaschutz und Klimaanpassung zu verbinden.

Niedersachsens Kommunen können in den kommenden Jahren mit erheblichen zusätzlichen Investitionsmitteln rechnen: Rund 4,7 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen direkt an die kommunale Ebene fließen. Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf im August 2026 zur Einbringung in den Landtag freigegeben .

Bereits im Mai hatte das Land veröffentlicht, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen verteilt werden sollen. Vorgesehen ist, dass 55 Prozent der Mittel an Gemeinden und Samtgemeinden und 45 Prozent an Landkreise und kreisfreie Städte fließen. Jede Gemeinde soll dabei einen Sockelbetrag von mindestens 1,5 Millionen Euro erhalten. Die konkrete Höhe richtet sich darüber hinaus unter anderem nach Einwohnerzahl und Schlüsselzuweisungen.

Für die Kommunen bedeutet das vor allem eines: Zusätzlichen finanziellen Spielraum für dringend notwendige Investitionen. Gefördert werden sollen unter anderem Maßnahmen an Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Straßen, Freibädern sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen. Infrastruktur erneuern und zukunftsfähig machen

Die Mittel sind kein eigenes Klimaschutzförderprogramm; sie sind grundsätzlich für kommunale Infrastruktur vorgesehen. Gerade darin liegt jedoch eine große Chance: Wenn ohnehin investiert wird, sollten Klimaschutz und Klimaanpassung von Beginn an mitgedacht werden.

Denn viele kommunale Investitionsentscheidungen wirken über Jahrzehnte. Wird beispielsweise ein Schulgebäude saniert, werden dabei nicht nur aktuelle Mängel behoben, sondern gleichzeitig darüber entschieden, wie hoch der Energiebedarf des Gebäudes künftig sein wird, welche Wärmeversorgung zum Einsatz kommt und wie gut das Gebäude mit zunehmender Sommerhitze umgehen kann.

Ähnliches gilt für Sportstätten, Schwimmbäder, Verwaltungsgebäude oder öffentliche Räume. Energetische Sanierung, erneuerbare Wärmeversorgung, PV, effiziente Beleuchtung, Begrünung, Verschattung und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung können dazu beitragen, dass aus einer notwendigen Instandsetzung eine zukunftsfähige Investition mit langfristigem Nutzen wird.

Die zusätzlichen Investitionsmittel treffen auf eine Zeit, in der die kommunalen Aufgaben im Klimaschutz und bei der Klimaanpassung ohnehin zunehmen. Mit der Novelle des NKlimaG sind unter anderem neue Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung und die Klimafolgenanpassung hinzugekommen.

Für Kommunen bietet es sich daher an, die verschiedenen Prozesse stärker miteinander zu verknüpfen: Welche Investitionen stehen ohnehin an? Welche Maßnahmen ergeben sich aus dem Klimaschutz- oder Klimaanpassungskonzept? Welche Erkenntnisse liefert die kommunale Wärmeplanung? Und wo lassen sich Investitionen so gestalten, dass sie Energieverbrauch und langfristige Betriebskosten senken und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen?

Gerade bei langlebiger Infrastruktur ist entscheidend, heute keine Strukturen zu schaffen, die morgen teuer nachgebessert werden müssen. So können die neuen finanziellen Spielräume nicht nur dazu beitragen, den Investitionsstau abzubauen. Sie können zugleich helfen, kommunale Infrastruktur für die kommenden Jahrzehnte klimaverträglich und resilient aufzustellen.

4,7 Milliarden Euro – ein Überblick

4,7 Mrd. Euro: Anteil des niedersächsischen Sondervermögens, der direkt den Kommunen zugutekommen soll

55 Prozent: für Gemeinden und Samtgemeinden

45 Prozent: für Landkreise und kreisfreie Städte

Mindestens 1,5 Mio. Euro: Sockelbetrag für jede Gemeinde

Grundsätzlich können Investitionen ab dem 1. Januar 2025 berücksichtigt werden

Am 31. Dezember 2042 endet der vorgesehene Zeitraum für die Fertigstellung entsprechender Investitionen

Die vollständige Übersicht über die voraussichtliche Verteilung der Mittel auf die niedersächsischen Kommunen finden Sie hier.

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Veröffentlicht am: 26. August 2026