AG §78 beschließt Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität im Kreis Pinneberg; Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer-/Seiteneinsteiger*innen

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Antrag ANT/FD-33/2026/476 öffentlich

Fachkräftegewinnung und Bewältigung des Fachkräftemangels – Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität und Erarbeitung eines transparenten Anerkennungsverfahrens für Quer-/Seiteneinsteiger*innen Eingereicht von: freie Träger der Jugendhilfe im Kreis Pinneberg

Datum: 25.08.2026

Beratungsfolge

Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Öffentlichkeitsstatus Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung (Entscheidung) 31.08.2026 Ö

Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag a Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität Die AG §78 beschließt: Die Verwaltung wird gebeten, die UAG Qualität zeitnah einzube­ rufen und die Weiterentwicklung von Kriterien zur Anerkennung von Quer- /Seiteneinsteiger*innen in den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung im Kreis Pinneberg auf die Tagesordnung zu setzen.

Die UAG Qualität erarbeitet gemeinsam einen Vorschlag für verbindliche Qualifikations- und Anerkennungsstandards für Quer-/Seiteneinsteiger*innen, der der AG §78 zur Be­ schlussfassung vorgelegt wird.

Die Verwaltung berichtet der AG §78 in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der Einberufung und die geplante Tagesordnung der UAG Qualität.

Beschlussvorschlag b Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer /Seiteneinsteigerinnen Die AG §78 beschließt: Die UAG Qualität wird gebeten, unter Einbeziehung der Verwal­ tung und der Träger ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren zur Anerkennung von Quer /Seiteneinsteigerinnen zu erarbeiten und schriftlich festzuhalten. Dieses Ver­ fahren soll den Trägern Orientierung und Planungssicherheit geben. Es wird angeregt, dabei mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Antragsverfahren Beschreibung, welche Unterlagen Träger einreichen, wenn sie Kräf­ te ohne einschlägige Grundausbildung (Quer-/Seiteneinsteiger*innen) in den ambulan­

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ten oder stationären Hilfen einsetzen möchten (z.B. Nachweise über Qualifikationen, Zusatzausbildungen, Berufserfahrung).

  1. Prüfverfahren und Zuständigkeit Darstellung, welche Stelle innerhalb der Verwaltung für die Prüfung zuständig ist, sowie Beschreibung des Prüfablaufs und der Prüffristen.

  2. Kriterien der Anerkennung Darstellung der Kriterien, die der Anerkennung zugrunde liegen (z.B. Mindestqualifikationen, anerkannte Zusatzausbildungen, Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen), so dass diese für alle Träger im Kreis Pinneberg nachvollzieh­ bar sind. Die Kriterien sollen dabei auf den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und fachlichen Empfehlungen beruhen und diese als Bezugsrahmen transparent machen (u.a. SGB VIII, einschlägige Landesregelungen sowie Empfehlungen der Fachverbände).

  3. Dokumentation und Mitteilung der Entscheidung Die Verwaltung teilt dem antragstel­ lenden Träger das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit und gibt dabei einen Überblick über die zugrunde gelegten Kriterien und deren Bewertung.

  4. Widerspruchsmöglichkeit Das Verfahren enthält einen Hinweis auf bestehende Mög­ lichkeiten des Widerspruchs, sofern ein Träger zu einer anderen Einschätzung gelangt als die Verwaltung.

Die UAG Qualität legt der AG §78 den erarbeiteten Vorschlag zu einem gemeinsam ab­ gestimmten Zeitpunkt zur Beratung und Verabschiedung vor.

Anlage/n 1 - Beschlussvorlage_AG78 Fachkräftegewinnung (öffentlich)

[Dokumentende]

Beschlussvorlagen zur Sitzung der AG §78 am 31. August 2026 Vorgelegt von: AWO Schleswig-Holstein gGmbH, Brücke SH, DHB gGmbH, Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf, Familienräume, gemeinnützige Perspektive GmbH, Großstadt-Mission, Heilpädagogisches Förderzentrum Friedrichshulde, NGD- JugendhilfeNetzwerk Nord-Ost, Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V., Wendepunkt e.V. Gremium: AG §78 Datum der Sitzung: 31. August 2026

Antrag zu TOP 1: Fachkräftegewinnung – Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität Ausgangslage Der Fachkräftemangel im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung stellt die Träger der Jugendhilfe im Kreis Pinneberg vor erhebliche und wachsende Herausforderungen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der jungen Menschen und ihrer Familien ist ohne ausreichendes Fachpersonal mittelfristig gefährdet. Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit – in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Trägern – vereinbart, in der UAG Qualität (Unterarbeitsgruppe der AG §78) konkrete Maßnahmen zu entwickeln, wie dem Fachkräftemangel durch die Anerkennung von Quereinsteigern/Seiteneinsteigern auf Basis von Zusatzqualifikationen, beruflicher Erfahrung und ergänzenden Ausbildungsmodulen begegnet werden kann. Diese Arbeit wurde vor ca. zwei Jahren pausiert und konnte bislang nicht fortgeführt werden. Begründung des Handlungsbedarfs • Der Fachkräftemangel verschärft sich insgesamt weiter und wird sich durch den demografischen Wandel künftig noch verstärken. • Träger im Kreis Pinneberg sind bereits heute und perspektivisch noch stärker darauf angewiesen, Quer-/Seiteneinsteigerinnen für die Arbeit in den Hilfen einzusetzen. • Verbindliche Kriterien und Anerkennungsstandards für Quer-/Seiteneinsteigerinnen konnten bislang noch nicht gemeinsam entwickelt werden. • Aus Sicht der beantragenden Träger wäre es wichtig, die gemeinsam begonnene Arbeit wieder aufzugreifen und zu einem praxistauglichen Ergebnis weiterzuentwickeln. Beschlussvorschlag 1a – Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität Die AG §78 beschließt: Die Verwaltung wird gebeten, die UAG Qualität zeitnah einzuberufen und die Weiterentwicklung von Kriterien zur Anerkennung von Quer-/Seiteneinsteigerinnen in den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung im Kreis Pinneberg auf die Tagesordnung zu setzen. Die UAG Qualität erarbeitet gemeinsam einen Vorschlag für verbindliche Qualifikations- und Anerkennungsstandards für Quer-/Seiteneinsteigerinnen, der der AG §78 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Verwaltung berichtet der AG §78 in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der Einberufung und die geplante Tagesordnung der UAG Qualität.

Beschlussvorschlag 1b – Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer- /Seiteneinsteigerinnen Die AG §78 beschließt: Die UAG Qualität wird gebeten, unter Einbeziehung der Verwaltung und der Träger ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren zur Anerkennung von Quer- /Seiteneinsteigerinnen zu erarbeiten und schriftlich festzuhalten. Dieses Verfahren soll den Trägern Orientierung und Planungssicherheit geben. Es wird angeregt, dabei mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Antragsverfahren Beschreibung, welche Unterlagen Träger einreichen, wenn sie Kräfte ohne einschlägige Grundausbildung (Quer-/Seiteneinsteiger*innen) in den ambulanten oder stationären Hilfen einsetzen möchten (z.B. Nachweise über Qualifikationen, Zusatzausbildungen, Berufserfahrung).
  2. Prüfverfahren und Zuständigkeit Darstellung, welche Stelle innerhalb der Verwaltung für die Prüfung zuständig ist, sowie Beschreibung des Prüfablaufs und der Prüffristen.
  3. Kriterien der Anerkennung Darstellung der Kriterien, die der Anerkennung zugrunde liegen (z.B. Mindestqualifikationen, anerkannte Zusatzausbildungen, Berufserfahrung in einschlägigen Bereichen), so dass diese für alle Träger im Kreis Pinneberg nachvollziehbar sind. Die Kriterien sollen dabei auf den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und fachlichen Empfehlungen beruhen und diese als Bezugsrahmen transparent machen (u.a. SGB VIII, einschlägige Landesregelungen sowie Empfehlungen der Fachverbände).
  4. Dokumentation und Mitteilung der Entscheidung Die Verwaltung teilt dem antragstellenden Träger das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit und gibt dabei einen Überblick über die zugrunde gelegten Kriterien und deren Bewertung.
  5. Widerspruchsmöglichkeit Das Verfahren enthält einen Hinweis auf bestehende Möglichkeiten des Widerspruchs, sofern ein Träger zu einer anderen Einschätzung gelangt als die Verwaltung. Die UAG Qualität legt der AG §78 den erarbeiteten Vorschlag zu einem gemeinsam abgestimmten Zeitpunkt zur Beratung und Verabschiedung vor.