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title: "AG §78 beschließt Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität im Kreis Pinneberg; Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer-/Seiteneinsteiger*innen"
sdDatePublished: "2026-08-26T14:00:00Z"
source: "https://www.kreis-pinneberg.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1242551.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "employment"
    identifier: "medtop:20000509"
  - name: "social services"
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  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
locations:
  - "Pinneberg"
  - "Germany"
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AG §78 beschließt Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität im Kreis Pinneberg; Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer-/Seiteneinsteiger*innen

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Antrag
ANT/FD-33/2026/476
öffentlich

Fachkräftegewinnung und Bewältigung des
Fachkräftemangels – Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG
Qualität und Erarbeitung eines transparenten
Anerkennungsverfahrens für Quer-/Seiteneinsteiger*innen
Eingereicht von:
freie Träger der Jugendhilfe im Kreis Pinneberg

Datum:
25.08.2026

Beratungsfolge

Beratungsfolge
Geplante Sitzungstermine
Öffentlichkeitsstatus
Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
zur Weiterentwicklung der Hilfen zur
Erziehung (Entscheidung)
31.08.2026
Ö

Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag a
Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität
Die AG §78 beschließt: Die Verwaltung wird gebeten, die UAG Qualität zeitnah einzube­
rufen und die Weiterentwicklung von Kriterien zur Anerkennung von Quer-
/Seiteneinsteiger*innen in den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung im
Kreis Pinneberg auf die Tagesordnung zu setzen.

Die UAG Qualität erarbeitet gemeinsam einen Vorschlag für verbindliche Qualifikations-
und Anerkennungsstandards für Quer-/Seiteneinsteiger*innen, der der AG §78 zur Be­
schlussfassung vorgelegt wird.

Die Verwaltung berichtet der AG §78 in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der
Einberufung und die geplante Tagesordnung der UAG Qualität.

Beschlussvorschlag b
Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer /Seiteneinsteiger*innen
Die AG §78 beschließt: Die UAG Qualität wird gebeten, unter Einbeziehung der Verwal­
tung und der Träger ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren zur Anerkennung
von Quer /Seiteneinsteiger*innen zu erarbeiten und schriftlich festzuhalten. Dieses Ver­
fahren soll den Trägern Orientierung und Planungssicherheit geben. Es wird angeregt,
dabei mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:

1. Antragsverfahren Beschreibung, welche Unterlagen Träger einreichen, wenn sie Kräf­
te ohne einschlägige Grundausbildung (Quer-/Seiteneinsteiger*innen) in den ambulan­

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ten oder stationären Hilfen einsetzen möchten (z.B. Nachweise über Qualifikationen,
Zusatzausbildungen, Berufserfahrung).

2. Prüfverfahren und Zuständigkeit Darstellung, welche Stelle innerhalb der Verwaltung
für die Prüfung zuständig ist, sowie Beschreibung des Prüfablaufs und der Prüffristen.

3. Kriterien der Anerkennung Darstellung der Kriterien, die der Anerkennung zugrunde
liegen (z.B. Mindestqualifikationen, anerkannte Zusatzausbildungen, Berufserfahrung in
einschlägigen Bereichen), so dass diese für alle Träger im Kreis Pinneberg nachvollzieh­
bar sind. Die Kriterien sollen dabei auf den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und
fachlichen Empfehlungen beruhen und diese als Bezugsrahmen transparent machen
(u.a. SGB VIII, einschlägige Landesregelungen sowie Empfehlungen der Fachverbände).

4. Dokumentation und Mitteilung der Entscheidung Die Verwaltung teilt dem antragstel­
lenden Träger das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit und gibt dabei einen Überblick
über die zugrunde gelegten Kriterien und deren Bewertung.

5. Widerspruchsmöglichkeit Das Verfahren enthält einen Hinweis auf bestehende Mög­
lichkeiten des Widerspruchs, sofern ein Träger zu einer anderen Einschätzung gelangt
als die Verwaltung.

Die UAG Qualität legt der AG §78 den erarbeiteten Vorschlag zu einem gemeinsam ab­
gestimmten Zeitpunkt zur Beratung und Verabschiedung vor.

Anlage/n
1 - Beschlussvorlage_AG78 Fachkräftegewinnung (öffentlich)

[Dokumentende]

Beschlussvorlagen zur Sitzung der AG §78 am 31. August 2026
Vorgelegt von: AWO Schleswig-Holstein gGmbH, Brücke SH, DHB gGmbH,
Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf, Familienräume, gemeinnützige Perspektive
GmbH, Großstadt-Mission, Heilpädagogisches Förderzentrum Friedrichshulde, NGD-
JugendhilfeNetzwerk Nord-Ost, Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V.,
Wendepunkt e.V.
Gremium: AG §78
Datum der Sitzung: 31. August 2026

Antrag zu TOP 1: Fachkräftegewinnung – Wiederaufnahme der Arbeit in der
UAG Qualität
Ausgangslage
Der Fachkräftemangel im Bereich der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung stellt
die Träger der Jugendhilfe im Kreis Pinneberg vor erhebliche und wachsende
Herausforderungen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der jungen
Menschen und ihrer Familien ist ohne ausreichendes Fachpersonal mittelfristig gefährdet.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit – in gemeinsamer Abstimmung
zwischen der Verwaltung und den Trägern – vereinbart, in der UAG Qualität
(Unterarbeitsgruppe der AG §78) konkrete Maßnahmen zu entwickeln, wie dem
Fachkräftemangel durch die Anerkennung von Quereinsteigern/Seiteneinsteigern auf Basis
von Zusatzqualifikationen, beruflicher Erfahrung und ergänzenden Ausbildungsmodulen
begegnet werden kann.
Diese Arbeit wurde vor ca. zwei Jahren pausiert und konnte bislang nicht fortgeführt werden.
Begründung des Handlungsbedarfs
•
Der Fachkräftemangel verschärft sich insgesamt weiter und wird sich durch den
demografischen Wandel künftig noch verstärken.
•
Träger im Kreis Pinneberg sind bereits heute und perspektivisch noch stärker darauf
angewiesen, Quer-/Seiteneinsteiger*innen für die Arbeit in den Hilfen einzusetzen.
•
Verbindliche Kriterien und Anerkennungsstandards für Quer-/Seiteneinsteiger*innen
konnten bislang noch nicht gemeinsam entwickelt werden.
•
Aus Sicht der beantragenden Träger wäre es wichtig, die gemeinsam begonnene
Arbeit wieder aufzugreifen und zu einem praxistauglichen Ergebnis
weiterzuentwickeln.
Beschlussvorschlag 1a – Wiederaufnahme der Arbeit in der UAG Qualität
Die AG §78 beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, die UAG Qualität zeitnah einzuberufen und die
Weiterentwicklung von Kriterien zur Anerkennung von Quer-/Seiteneinsteiger*innen in den
ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung im Kreis Pinneberg auf die Tagesordnung
zu setzen.
Die UAG Qualität erarbeitet gemeinsam einen Vorschlag für verbindliche Qualifikations- und
Anerkennungsstandards für Quer-/Seiteneinsteiger*innen, der der AG §78 zur
Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Verwaltung berichtet der AG §78 in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der
Einberufung und die geplante Tagesordnung der UAG Qualität.

Beschlussvorschlag 1b – Transparentes Anerkennungsverfahren für Quer-
/Seiteneinsteiger*innen
Die AG §78 beschließt:
Die UAG Qualität wird gebeten, unter Einbeziehung der Verwaltung und der Träger ein
transparentes, nachvollziehbares Verfahren zur Anerkennung von Quer-
/Seiteneinsteiger*innen zu erarbeiten und schriftlich festzuhalten. Dieses Verfahren soll den
Trägern Orientierung und Planungssicherheit geben. Es wird angeregt, dabei mindestens
folgende Aspekte zu berücksichtigen:
1. Antragsverfahren
Beschreibung, welche Unterlagen Träger einreichen, wenn sie Kräfte ohne
einschlägige Grundausbildung (Quer-/Seiteneinsteiger*innen) in den ambulanten
oder stationären Hilfen einsetzen möchten (z.B. Nachweise über Qualifikationen,
Zusatzausbildungen, Berufserfahrung).
2. Prüfverfahren und Zuständigkeit
Darstellung, welche Stelle innerhalb der Verwaltung für die Prüfung zuständig ist,
sowie Beschreibung des Prüfablaufs und der Prüffristen.
3. Kriterien der Anerkennung
Darstellung der Kriterien, die der Anerkennung zugrunde liegen (z.B.
Mindestqualifikationen, anerkannte Zusatzausbildungen, Berufserfahrung in
einschlägigen Bereichen), so dass diese für alle Träger im Kreis Pinneberg
nachvollziehbar sind. Die Kriterien sollen dabei auf den einschlägigen gesetzlichen
Grundlagen und fachlichen Empfehlungen beruhen und diese als Bezugsrahmen
transparent machen (u.a. SGB VIII, einschlägige Landesregelungen sowie
Empfehlungen der Fachverbände).
4. Dokumentation und Mitteilung der Entscheidung
Die Verwaltung teilt dem antragstellenden Träger das Ergebnis der Prüfung
schriftlich mit und gibt dabei einen Überblick über die zugrunde gelegten Kriterien
und deren Bewertung.
5. Widerspruchsmöglichkeit
Das Verfahren enthält einen Hinweis auf bestehende Möglichkeiten des
Widerspruchs, sofern ein Träger zu einer anderen Einschätzung gelangt als die
Verwaltung.
Die UAG Qualität legt der AG §78 den erarbeiteten Vorschlag zu einem gemeinsam
abgestimmten Zeitpunkt zur Beratung und Verabschiedung vor.