Deutscher Schwimm-Verband neue Wettkampfbestimmungen WB-FT WABA Wasserball in Deutschland; Zweitstartrecht neu geregelt
Wettkampfbestimmungen
Fachteil Wasserball (WB-FT WABA)
In der Fassung vom 26.04.2026 Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen am 26.08.2026
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Inhaltsverzeichnis
Fachteil Wasserball (WB-FT WABA) 5 § 301 Geltungsbereich 5 § 302 Ligeneinteilung 5 § 303 Spielsysteme 5 § 304 Altersklassen 6 § 305 Runden 7 § 306 Ausschreibung, Durchführungsbestimmungen 7 § 307 Turnierleiter 8 § 307a Spielbeobachter 8 § 308 Teilnahmeberechtigung 8 § 308a Startgemeinschaften 9 § 308b Startrechtwechsel 10 § 308c Zweitstartrecht 10 § 309 Berufung in Länder- und Auswahlmannschaften 10 § 310 Ausbleiben des Schiedsrichters 11 § 311 Spielverlegung 11 § 312 Nichtantreten 11 § 313 Pflicht zur Teilnahme 12 § 314 Spielverlust 12 § 315 Sicherheit und Ordnung, Verkehrssicherungspflicht 12 § 316 Spielfeld 12 Wasserball-Spielfeld 14 § 317 Tore 15 § 318 Bälle 15 § 319 Flaggen 15 § 320 Kappen 15 § 321 Mannschaften 16 § 322 Austauschspieler 16 § 323 Kampfgericht 17 § 324 Schiedsrichter 18 § 325 Zweischiedsrichtersystem 19 § 326 Torrichter 20 § 327 Zeitnehmer 21 § 328 Sekretäre 21 § 329 Spieldauer 22 § 329a Auszeit 22 § 330 Spielbeginn 23 § 331 Torgewinn 23 § 332 Wiederbeginn nach einem Torgewinn 24
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§ 333 Torabwurf 25 § 334 Eckwürfe 26 § 335 Schiedsrichtereinwurf 26 § 336 Freiwürfe 26 § 337 Einfache Fehler 27 § 338 Ausschlussfehler 30 § 339 Strafwurffehler 37 § 340 Strafwürfe 39 § 341 Persönliche Fehler 40 § 342 Unfall, Verletzung, Krankheit 40 § 343 Spielprotokoll 40 § 344 Ergebnis 40 § 345 Disziplinarmaßnahmen 42 § 346 Ordnungsmaßnahmen 43 § 347 Einspruchsverfahren 44 § 348 Trainerlizenzen 44 § 349 Inkrafttreten 45 Anzeigen der Kampfrichter 46
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Änderungsübersicht zur vorherigen Version
Paragraf Titel Absatz § 302 Ligeneinteilung (2), (5) § 305 Runden (8) § 308 Teilnahmeberechtigung (6) § 308c Zweitstartrecht (1b), (1c) § 324 Schiedsrichter (2) § 346 Ordnungsmaßnahmen (4) § 348 Trainerlizenzen (3) – (8)
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Fachteil Wasserball (WB-FT WABA)
§ 301 Geltungsbereich
Wasserballspiele im Bereich des DSV sind nach diesen Wettkampfbestimmungen
auszutragen.
§ 302 Ligeneinteilung
(1) In den Landesgruppen (LGr), Landesschwimmverbänden (LSV) und deren Gliederungen
soll eine ständige Ligeneinteilung mit Auf- und Abstieg eingerichtet werden. Soweit dies
nicht möglich ist, sind Rundenspiele nach Bedarf von dem zuständigen Fachwart auszuschreiben.
(2) Es kann in folgenden Ligen gespielt werden:
- Wasserball Bundesliga
- Wasserball Bundesliga
- Wasserballliga Ost, Süd, Nord, West
Regionalliga
Oberliga
Verbandsliga
Bezirksliga
Kreisliga
(3) Die Veranstalter der im Absatz 2 genannten Ligen werden wie folgt festgelegt: Wasserball Bundesliga / 2. Wasserball Bundesliga: Deutscher Schwimm-Verband Wasserballliga Ost, Süd, Nord, West: jew. Landesgruppe/ SV NRW Regionalliga: Eine Regionalliga ist ein Zusammen-
schluss aus mindestens zwei bis max.
drei Landesschwimmverbänden. Oberliga / Verbandsliga: jew. Landesschwimmverband Bezirksliga / Kreisliga: jew. Bezirk
(4) Das Spielen von mehreren Mannschaften eines Vereins in der gleichen Liga ist
unzulässig. Ausnahmen in der untersten Liga können in begründeten Fällen vom
zuständigen Fachwart genehmigt werden.
(5) In der 2. Wasserball Bundesliga dürfen keine Mannschaften von Vereinen spielen, die bereits mit einer Mannschaft in der Wasserball Bundesliga teilnehmen.
(6) Es ist unzulässig, dass eine Mannschaft eines Vereins in die Liga aufsteigt, in der eine
andere Mannschaft desselben Vereins in der abgelaufenen Saison gespielt hat und aus
der sie abgestiegen ist.
(7) Eine Mannschaft, die erstmalig an einer Runde teilnehmen will, muss in der untersten
Liga ihres LSV bzw. Bezirks den Spielbetrieb aufnehmen.
(8) Die Einteilung der Ligen gemäß Abs. 2 gilt auch in Jugendrunden die im Turniersystem aus - getragen werden bzw. im Pokalbereich. Die Benennung der einzelnen Ligen kann hierbei abweichen. Im Jugend- und Pokalbereich startet der Wettbewerb immer mit den Spielen im LSV.
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§ 303 Spielsysteme
Spiele können nach folgenden Systemen ausgetragen werden:
Rundensystem:
Die Mannschaften spielen mindestens einmal gegeneinander.
Turniersystem:
Ein Turnier ist eine in sich geschlossene Veranstaltung während eines kurzen Zeitraumes
(meistens Wochenende). Es müssen mindestens drei Mannschaften beteiligt sein. Es
muss ein Turniersieger ermittelt werden. Jede Mannschaft spielt gegen jede. Alle Spiele
finden auf demselben Spielfeld statt. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des
Abteilungsleiters Wettkampfsport Wasserball des DSV bzw. des zuständigen Fachwarts.
Pokalsystem: Die teilnehmenden Mannschaften werden gepaart Die unterliegenden Mannschaften scheiden aus, während die Gewinner in derselben Art weiterspielen, bis zwei Mannschaften übrigbleiben, die das Endspiel austragen.
Play-Off System:
Die teilnehmenden Mannschaften werden gepaart. Gewinner einer Paarung ist die
Mannschaft, die als erstes mehr als die Hälfte der vorgegebenen ungeraden Anzahl an
möglichen Spielen gewonnen hat. Dabei ist in jedem Spiel ein Gewinner zu ermitteln.
Gemischtes System:
Runden-, Turnier-, Pokal- oder Play-Off System können miteinander kombiniert werden.
Das Spielsystem muss in der Ausschreibung oder in den Durchführungsbestimmungen
festgelegt werden. Hierzu gehört auch, wie die einzelnen Spiele gepaart werden. Die
Mannschaften der einzelnen Spiele können durch Auslosung, regionale Gesichtspunkte
oder nach der Platzierung einer vorausgegangenen Runde gepaart werden. Auch können
Mannschaften gesetzt werden, um zu verhindern, dass starke Mannschaften schon frühzeitig
gegeneinander spielen müssen.
§ 304 Altersklassen
Maßgebend für die Festlegung der Altersklasse ist das Kalenderjahr, in dem Spieler das vorgeschriebene Lebensjahr erreichen und die Runde endet.
(1) Offene Klasse
Sie umfasst alle Spieler nach Vollendung des 20. Lebensjahres. Spieler der Altersklassen
U 20, U 18 und U 16, frühestens jedoch nach Vollendung des 15. Lebensjahres, sind an
Runden der offenen Klasse teilnahmeberechtigt.
(2) Altersklasse U 20
Sie umfasst alle Spieler im Alter von 19 und 20 Jahren. Die Teilnahmeberechtigung an den
Spielen dieser Altersklasse erlischt mit dem Beginn der Runde, die im Jahr nach der
Vollendung des 20. Lebensjahres endet. Spieler der Altersklasse U 18 und U 16 sind
teilnahmeberechtigt.
(3) Altersklasse U 18
Sie umfasst alle Spieler im Alter von 17 und 18 Jahren. Die Teilnahmeberechtigung an den
Spielen dieser Altersklasse erlischt mit dem Beginn der Runde, die im Jahr nach der
Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Spieler der männlichen Altersklasse U 16 sind
teilnahmeberechtigt. Bei der weiblichen Jugend sind Spieler der Altersklasse U 16 und U 14
teilnahmeberechtigt.
(4) Altersklasse U 16
Sie umfasst alle Spieler im Alter von 15 und 16 Jahren. Die Teilnahmeberechtigung an den
Spielen dieser Altersklasse erlischt mit dem Beginn der Runde, die im Jahr nach der
Vollendung des 16. Lebensjahres endet. Spieler der männlichen Altersklasse U 14 sind
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teilnahmeberechtigt. Bei der weiblichen Jugend sind Spieler der Altersklasse U 14 und U 12
teilnahmeberechtigt.
(5) Altersklasse U 14
Sie umfasst alle Spieler im Alter von 13 und 14 Jahren. Die Teilnahmeberechtigung an den
Spielen dieser Altersklasse erlischt mit dem Beginn der Runde, die im Jahr nach der
Vollendung des 14. Lebensjahres endet. Spieler der Altersklasse U 12 sind
teilnahmeberechtigt.
(6) Altersklasse U 12
Sie umfasst alle Spieler im Alter von 10, 11 und 12 Jahren. Die Teilnahmeberechtigung an
den Spielen dieser Altersklasse erlischt mit dem Beginn der Runde, die im Jahr nach der
Vollendung des 12. Lebensjahres endet. Auf § 12 WB-AT wird hingewiesen.
(7) Mastersklasse
Sie umfasst Spieler nach der Vollendung des 30. Lebensjahres.
Entscheidend für die Altersbestimmung ist das Kalenderjahr, in dem sie das vorgeschriebene
Lebensjahr erreichen.
§ 305 Runden
(1) Der DSV, die LGr, die LSV und deren Gliederungen können Runden nach Ligen und
Altersklassen getrennt austragen lassen. Runden sind nach Geschlechtern getrennt auszutragen; nur in Spielen der Mastersklasse und der Altersklassen U 12 dürfen männliche
und weibliche Spieler teilnehmen.
(2) Mannschaften, die zu einer Runde gemeldet worden sind oder die sich für diese Runde
qualifiziert und die Teilnahme zugesagt haben, müssen an allen Spielen dieser Runde
teilnehmen; andernfalls ist § 314 Abs. 1 Buchstabe a) anzuwenden.
(3) Eine Mannschaft, die vor Beginn einer Runde oder während dieser auf eine Teilnahme
verzichtet, muss in der folgenden Spielzeit in der nächst niedrigeren Liga spielen.
Bereits durchgeführte Spiele werden nicht gewertet.
(4) Wenn in Bezirken Runden in der offenen Klasse ausgetragen werden sollen, müssen auch solche für Jugendklassen ausgetragen werden.
(5) Vereine, die mit einer Mannschaft in der Wasserball Bundesliga Männer spielen, müssen an
einer Runde für die Jugend männliche U 18 oder männliche U 16 und männliche U 14 und U 12 des LSV, im SV NRW seiner Bezirke mit mindestens 6 Mannschaften in einer Runde, teilnehmen. Bei sportlicher Qualifikation besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften oder wenn nicht ausgespielt am Deutschen Pokal. Vereine, die mit einer Mannschaft in der 2. Wasserball Bundesliga Männer spielen, müssen mit mindestens zwei Mannschaften an der Runde für die Altersklasse männliche U 18,
männliche U 16, männliche U 14 oder U 12 des LSV, im SV NRW seiner Bezirke mit
mindestens 6 Mannschaften in einer Runde, teilnehmen.
Vereine, die mit einer Männermannschaft in der Regional-, Ober- oder Verbandsliga spielen,
müssen mit mindestens einer Mannschaft an der Runde für die Altersklassen männliche
U 18, männliche U 16, männliche U 14 oder U 12 des LSV, im SV NRW seiner Bezirke mit
mindestens 6 Mannschaften in einer Runde, teilnehmen. Wenn ein Verein erstmalig an einer
Runde teilnimmt, gelten die Sätze 1 bis 3 erst für den Beginn der nächsten Spielzeit. Wenn
ein Verein an diesen Runden teilnimmt und bis zum Ende dieser Runden die Teilnahme einer
Jugendmannschaft an einer Jugendrunde nicht nachweisen kann, ist eine Ordnungsgebühr
nach § 346 Abs. 5 zu verhängen.
(6) Vereine, die mit einer Mannschaft in der Wasserball Bundesliga Frauen spielen, müssen an einer Runde für die Jugend weiblich U 16 oder U 14 teilnehmen. An der Runde müssen mindestens 4 Mannschaften teilnehmen.
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(7) Für jede Mannschaft, die an einer Runde teilnimmt, hat der Verein einen Schiedsrichter zu melden; andernfalls kann der Abteilungsleiter Wettkampfsport Wasserball des DSV bzw. der
zuständige Fachwart eine Ordnungsgebühr nach § 346 Abs. 2 Buchstabe d) verhängen.
(8) Der Rundenleiter isst berechtigt Spiele auch ohne Zustimmung von Vereinen anzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn sich Vereine nicht auf einen Termin einigen können. Der Ansetzung eines Spiels durch den Rundenleiter muss eine Aufforderung