---
title: "Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) fordert Beendigung der rückwirkenden Geltung des Erstattungsbetrags in Deutschland; freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang"
sdDatePublished: "2026-08-26T17:54:00Z"
source: "https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV0020423/400275"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "health insurance"
    identifier: "medtop:20000483"
locations:
  - "Germany"
---


Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) fordert Beendigung der rückwirkenden Geltung des Erstattungsbetrags in Deutschland; freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang

Lobbyregister-Regelungsvorhaben von "Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa)"

Rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags beenden - frühen Marktzugang für Arzneimittel sicherstellen

Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )

Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) (R000762) am 27.10.2025

Beschreibung: Ein frühzeitiger Zugang zu innovativen Arzneimitteln ist für die Versorgung der Patientinnen und Patienten unerlässlich. Die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrags führt zu Planungsunsicherheiten und kann den Markteintritt neuer Therapien verzögern. Der vfa setzt sich daher dafür ein, die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Marktzugang wieder einzuführen.

3448 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]

SGB 5 [alle RV hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

3448 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]