LSBB Sachsen-Anhalt 2040 plant L 224 Kreuzungsbereich K 2319 Neckendorf-Wolferode; Geländeeinsenkungen im Kreuzungsbereich

LSBB - Landesstraßenbauplan Sachsen-Anhalt 2040

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Aufgaben zu Aufgaben Landesstraßenbauplan Sachsen-Anhalt 2040 Straßenbau Radwege Straßenbetrieb Verkehrstechnik und Telematik Hitzeschäden in Sachsen-Anhalt Umweltschutz und Landschaftspflege Kalibrierstelle Nachpflanzungsstrategie der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Hinweispapiere und Arbeitshilfen Kalibrierung und Service Lehrgänge Kontaktdaten der Kalibrierstelle

Projekte zu Projekte Regionalbereich Mitte Regionalbereich Nord Regionalbereich Ost Regionalbereich Süd Regionalbereich West Aktuelle Informationen zur L 224 im Kreuzungsbereich K 2319 zwischen Neckendorf und Wolferode (Geländeeinsenkungen) Laufende Planfeststellungsverfahren B 1: Ortsumgehung Burg B 71n, A 14 – Haldensleben, Abschnitt: Ortsumgehung Vahldorf B 107: Ortsumgehung Jerichow B 184: Ortsumgehung Wahlitz-Menz-Königsborn-Heyrothsberge B 246

B 246a: Ortsumgehung Wanzleben BIM-Projekt B 71 Letzlingen – Kreisgrenze Börde B 71: Ortsumgehung Estedt B 188: Ortsumgehung Miesterhorst B 188n: Ortsumgehung Kloster Neuendorf-Jävenitz-Hottendorf B 190n: Teilprojekt 1, Landesgrenze Sachsen-Anhalt

Niedersachsen bis A 14 B 190n, PA 2.1 (Ortsumgehung Pretzier) B 190n, PA 2.6 (Ortsumgehung Leppin) B 190n, PA 2.7 (Ortsumgehung Tannenkrug) B 189 Elbebrücke Wittenberge B 2: Ostumgehung Wittenberg B 6n: Planungsabschnitt 17 (Ortsumfahrung Köthen - Autobahn 9) B 6n: Anschlussstelle Thurland

A 9 - Bundesstraße 184 B 100: Muldebrücke Pouch im Zuge der B 100 B 107: Ortsumgehung Oranienbaum B 184: Ortsumgehung Roßlau

Tornau B 187: Nordumgehung Wittenberg B 187: Ortsumgehung Coswig-Griebo B 187: Ortsumgehung Jessen-Mühlanger B 2: Um- und Ausbau von Giebelroth bis OU Zeitz subdirectory_arrow_right Fragenkatalog: B 2: Um- und Ausbau von Giebelroth bis OU Zeitz B 6: Ortsumgehung Bruckdorf B 6: Ortsumgehungen Großkugel und Gröbers B 86: Ortsumgehung Annarode-Siebigerode-Mansfeld B 87n: Ortsumgehung Bad Kösen B 87: Verlegung bei Eckartsberga B 87: Ortsumgehung Naumburg B 87

B 180: Ortsumgehung Wethau B 87: Ortsumgehung Weißenfels (Südtangente) B 91: Ortsumgehung Naundorf B 181: Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg L 72: Ortsumgehung Siersleben B 27: Teilortsumgehung Hüttenrode B 81: Ortsumgehung Halberstadt B 244: Ortsumgehung Wernigerode

Aktuelle Informationen zur L 224 im Kreuzungsbereich K 2319 zwischen Neckendorf und Wolferode (Geländeeinsenkungen)

B 71n, A 14 – Haldensleben, Abschnitt: Ortsumgehung Vahldorf

BIM-Projekt B 71 Letzlingen – Kreisgrenze Börde

B 188n: Ortsumgehung Kloster Neuendorf-Jävenitz-Hottendorf

B 190n: Teilprojekt 1, Landesgrenze Sachsen-Anhalt

B 190n, PA 2.1 (Ortsumgehung Pretzier)

B 190n, PA 2.6 (Ortsumgehung Leppin)

B 190n, PA 2.7 (Ortsumgehung Tannenkrug)

B 6n: Planungsabschnitt 17 (Ortsumfahrung Köthen - Autobahn 9)

A 9 - Bundesstraße 184

B 100: Muldebrücke Pouch im Zuge der B 100

B 2: Um- und Ausbau von Giebelroth bis OU Zeitz subdirectory_arrow_right Fragenkatalog: B 2: Um- und Ausbau von Giebelroth bis OU Zeitz

subdirectory_arrow_right Fragenkatalog: B 2: Um- und Ausbau von Giebelroth bis OU Zeitz

B 6: Ortsumgehungen Großkugel und Gröbers

B 87n: Ortsumgehung Bad Kösen

B 87: Verlegung bei Eckartsberga

B 87: Ortsumgehung Weißenfels (Südtangente)

Service zu Service Amtlicher Straßeninformationsdienst Sachsen-Anhalt Mobilitätsportal Mitteldeutschland - Verkehrslage Straßenkarten und Webbasierte Geodienste Straßenverkehrszählungen eRechnung Bautechnische Informationen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 Vermessung Netzknotenkarten Antragsunterlagen nach Paragraph 127 TKG (wegerechtliche Mitbenutzung) Manuelle

Temporäre Straßenverkehrszählungen Automatische Straßenverkehrszählungen Technische Vorschriften Straßen- und Brückenbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Straßen- und Ingenieurbau (ZTV-StB LSBB ST) subdirectory_arrow_right ZTV-StB LSBB ST 21 Alkali-Kieselsäure-Reaktion Allgemeine Rundschreiben und Einführungserlasse Formulare zur Erfassung und Niederschrift von Kontrollprüfungen

Antragsunterlagen nach Paragraph 127 TKG (wegerechtliche Mitbenutzung)

Technische Vorschriften Straßen- und Brückenbau

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Straßen- und Ingenieurbau (ZTV-StB LSBB ST) subdirectory_arrow_right ZTV-StB LSBB ST 21

subdirectory_arrow_right ZTV-StB LSBB ST 21

Formulare zur Erfassung und Niederschrift von Kontrollprüfungen

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  1. Erhaltung sowie Um- und Ausbau der Landesstraßen

  2. Erhaltung von Brücken und Bauwerken

  3. Anlage: Übersicht des Bedarfsplans Landesstraßen in Sachsen-​Anhalt

Die Landesstraßen bilden gemeinsam mit den Bundesfern- und Kreisstraßen das klassifizierte Straßennetz und sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur des Landes Sachsen-Anhalt. Sie stellen die verkehrlichen Lebensadern des Landes dar und sind sowohl für die Daseinsvorsorge als auch für die nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung. Der Ausbau und der Zustand des Landesstraßennetzes beeinflussen maßgeblich die Standortqualität Sachsen-Anhalts und seiner Wirtschaftszentren. Ein leistungsfähiges Straßennetz gewährleitstet die Erreichbarkeit und Verbindung aller Siedlungsgebiete, der Standorte der Wirtschaft sowie der touristischen und sonstigen Ziele.

Aktuell umfasst das Netz der Landesstraßen in Sachsen-Anhalt 4.084 km 1 , einschließlich 938 Ingenieurbauwerke 2 . An 681 Straßen-km 3 ist ein einseitiger oder beidseitiger straßenbegleitender Radweg vorhanden. Die Bereitstellung und Erhaltung dieses Netzes sind zentrale Aufgaben der Landesstraßenbaubehörde.

Der bisherige Landesverkehrswegeplan – Teil: Straße (LVWP, Teil: Straße) wurde im Jahr 2004 aufgestellt. Angesichts der allgemeinen und verkehrlichen Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte ist eine grundlegende Überarbeitung und Neuaufstellung erforderlich. Die Koalitionsvereinbarung zur 8. Legislaturperiode (2021–2026) sieht daher die Fortschreibung des Verkehrswegeplans, Teil Straße, mit einer nachhaltigen Perspektive bis 2040 vor.

1 Längenstatistik der LSBB, Stand Januar 2026

2 Statistik SIB-Bauwerke der LSBB, Stand März 2026

3 Längenstatistik der LSBB Stand, Januar 2026

Der Landesstraßenbauplan 2040 Sachsen-Anhalt (LStrBP 2040) definiert die Zielstellungen, Grundsätze und Handlungsschwerpunkte für die Erhaltung, den Um- und Ausbau sowie den Neubau des Landesstraßennetzes in der Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB). Er liefert die fachliche Grundlage für die Arbeit der Landesstraßenbaubehörde in den kommenden Jahren und bildet die Entscheidungsgrundlage für die Festlegung und Umsetzung der Bedarfe.

Im LStrBP 2040 werden die verkehrlichen Entwicklungen im Land, die Sicherung der Daseinsvorsorge durch den Erhalt und die Weiterentwicklung eines leistungsfähigen Landesstraßennetzes sowie raumordnerische und landesplanerische Zielstellungen berücksichtigt. Die nachhaltige Entwicklung des Landes steht dabei im Mittelpunkt.

Im Landestraßenbauplan 2040 nicht dargestellt sind die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes und der Straßenunterhaltung sowie Querschnittsthemen wie Verkehrssicherheit und Verkehrsmanagement, Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Bauwesen. Insbesondere zu den Querschnittsthemen bestehen bereits jeweilige Strategien, oder es ist die Erarbeitung einer Strategie vorgesehen.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) bildet das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung in Sachsen-Anhalt. Die im LEP getroffenen raumordnerischen Festlegungen sind maßgeblich für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes und haben unmittelbaren Einfluss auf die Erhaltung und Weiterentwicklung der Straßeninfrastruktur. Die Impulse aus dem Verfahren zur Neuaufstellung des LEP und den dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligungen sind bereits in die Erarbeitung des LStrBP 2040 eingeflossen.

Die Straßennetzkategorisierung 2040 liegen die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) in der Fassung von 2015 zu Grunde. Sie berücksichtigt die Ziele der Raumordnung und Landesplanung und leitet die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung ab. Die Daten der Straßennetzkategorisierung sind in die Aufstellung des LStrBP 2040 eingeflossen.

Basis für den LStrBP 2040 bildet außerdem die Landesverkehrsprognose 2040 (LVP 2040). Sie prognostiziert das zukünftige werktägliche Verkehrsaufkommen im Jahr 2040 für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den Schwerlastverkehr (SV) unter Berücksichtigung aktueller struktureller Entwicklungen, der Raumordnung und der Bundesverkehrsprognose 2040.

1.3 Grundsätze für die Gestaltung des Landesstraßennetzes

Unter Beachtung der vielfältigen Anforderungen an das Landesstraßennetz sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen wurden für die Ausrichtung des Landesstraßenbaus Grundsätze formuliert, die den zukünftigen Handlungsrahmen der Straßenbauverwaltung bilden.

Dabei ist vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge sowie der auf die Zukunft ausgerichteten Entwicklung folgende Leitlinie zu beachten:

Das vorhandene Straßennetz ist zu erhalten, hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit zu verbessern und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.

Die vorstehende Leitlinie wird durch die nachstehenden Grundsätze umgesetzt. Die unter den Handlungsfeldern im Folgenden formulierten Zielgrößen, Handlungsanweisungen und fachlichen Festlegungen sollen eine sachgerechte, nach einheitlichen Kriterien bestimmte und transparente Abwägung sowie Entscheidungsfindung bezüglich der zukünftig umzusetzenden Projekte respektive Mittelverwendung im Straßenbau in allen Regionalbereichen der Landesstraßenbaubehörde sicherstellen. Gleichwohl soll eine flexible und bedarfsgerechte Steuerung des Landesstraßenbaus weiterhin gewährleistet werden.

Grundsatz I - Erhaltungsmaßnahmen haben Vorrang vor Neubaumaßnahmen

Der Vorrang „Erhaltung vor Neubau“ gilt sowohl für Brücken- als auch für Straßenbaumaßnahmen, ausgenommen sind Radwegneubauvorhaben.

Grundsatz II - Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur

Bei der Bestandssicherung und -verbesserung des Landesstraßennetzes ist der regelkonforme Um- und Ausbau entsprechend den verkehrlichen Anforderungen unter Beachtung der örtlichen Randbedingungen im notwendigen und vertretbaren Umfang durchzuführen.

Grundsatz III - Erweiterung des Landesstraßennetzes

Das Landesstraßennetz ist im notwendigen Umfang bedarfsgerecht zu erweitern. Die Umsetzung von Neubauvorhaben erfolgt jedoch nachrangig zur Abarbeitung der erforderlichen Erhaltungs- sowie Um- und Ausbaumaßnahmen, diese sind prioritär zu bearbeiten, und abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und Personalressourcen. Ausgenommen sind Radwegneubauvorhaben.

Der Landesstraßenbau