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title: "AfD könnte Landesregierung in Sachsen-Anhalt bilden; Massive Rechteinschränkungen für Geflüchtete"
sdDatePublished: "2026-08-26T13:07:00Z"
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AfD könnte Landesregierung in Sachsen-Anhalt bilden; Massive Rechteinschränkungen für Geflüchtete

Sachsen-Anhalt: Ein Testlabor für die Entrechtung von Flüchtlingen droht | PRO ASYL

Sachsen-Anhalt: Ein Testlabor für die Entrechtung von Flüchtlingen droht

Nach der Landtagswahl am 6. September könnte erstmals eine vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei eine Landesregierung führen. Sollte sie ihre asyl- und migrationspolitischen Pläne umsetzen, droht ein massiver Angriff auf die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen – mit Folgen weit über Sachsen-Anhalt hinaus.

Aktu­el­le Umfra­gen für die Land­tags­wahl am 6. Sep­tem­ber sehen die Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) deut­lich vor der CDU. Eine Regie­rungs­über­nah­me der extre­men Rech­ten ist damit mög­lich, aber kei­nes­wegs ent­schie­den. Umfra­gen sind kei­ne Wahl­er­geb­nis­se. Den­noch wäre es fahr­läs­sig, die Gefahr zu unter­schät­zen. Der AfD-Lan­des­ver­band bezeich­net sein Wahl­pro­gramm bereits als »Regie­rungs­pro­gramm« und hat detail­liert dar­ge­legt, wie er Sach­sen-Anhalt poli­tisch umbau­en will.

Eine AfD-geführ­te Lan­des­re­gie­rung könn­te die Hand­lungs­spiel­räu­me des Lan­des im Auf­ent­halts­recht, bei der Unter­brin­gung, bei Sozi­al­leis­tun­gen und Abschie­bun­gen sys­te­ma­tisch zulas­ten von Geflüch­te­ten aus­nut­zen. Auch die neu­en Mög­lich­kei­ten des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems (GEAS) könn­ten beson­ders restrik­tiv ange­wandt wer­den. Zugleich ent­hält das Wahl­pro­gramm der AfD zahl­rei­che For­de­run­gen , die außer­halb der Zustän­dig­keit eines Bun­des­lan­des lie­gen oder gar gegen gel­ten­des Recht verstoßen.

Saaeid Saaeid vom Flücht­lings­rat Sach­sen-Anhalt beschreibt gegen­über PRO ASYL, was bei einer Regie­rungs­über­nah­me durch die extre­me Rech­te kon­kret droht: »Wir befürch­ten mehr Abschre­ckung, mehr Druck auf Men­schen mit unsi­che­rem Auf­ent­halt, mehr zen­tra­le Unter­brin­gung, mehr Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen und weni­ger Zugang zu Bera­tung, Bil­dung und Teil­ha­be.« Schutz­su­chen­de und Men­schen mit Migra­ti­ons­ge­schich­te könn­ten noch stär­ker zu Feind­bil­dern gemacht wer­den. Gleich­zei­tig ste­hen Bera­tungs­stel­len und demo­kra­ti­sche Initia­ti­ven unter wach­sen­dem Druck.

Jedoch, selbst wenn die AfD kei­ne abso­lu­te Mehr­heit errei­chen soll­te, ste­hen Sach­sen-Anhalt nach der Wahl schwie­ri­ge Mona­te bevor. Denn die Regie­rungs­bil­dung wird auf jeden Fall äußerst kom­pli­ziert wer­den. Und es besteht die Gefahr, dass selbst im Fal­le einer Eini­gung der demo­kra­ti­schen Kräf­te die­se erneut ver­su­chen könn­ten, der extre­men Rech­ten durch asyl­po­li­ti­sche Här­te Stim­men abzunehmen.

Das gesam­te Pro­gramm ist durch­zo­gen von der Beschwö­rung von »Volk« und »Hei­mat« sowie von einem wei­ßen, homo­ge­nen und christ­li­chen Deutsch­land mit tra­di­tio­nel­len Familienverhältnissen.

Plan: Eine »migrationspolitische Kehrtwende um 180 Grad«

Das The­ma Asyl und Migra­ti­on nimmt mit mehr als 25 Sei­ten einen wich­ti­gen Platz im AfD-Pro­gramm ein. Die Par­tei wirbt für eine »migra­ti­ons­po­li­ti­sche Kehrt­wen­de um 180 Grad« und ver­wen­det den Begriff »Remi­gra­ti­on« offen­siv. Die Rechts­wis­sen­schaft­le­rin Dana Schmalz legt dar, dass damit eine rigo­ro­se Aus­wei­sungs­po­li­tik auf der Grund­la­ge eines eth­nisch defi­nier­ten Volks­be­griffs gemeint ist.

Die neue Rückführungsverordnung: Frontalangriff auf die Rechte von Geflüchteten

Die For­de­rung geht somit weit über die voll­zieh­ba­ren Abschie­bun­gen aus­rei­se­pflich­ti­ger Per­so­nen hin­aus – so wen­det sich das Pro­gramm auch klar gegen die Zuwan­de­rung »kul­tur­frem­der Fach­kräf­te«. Wäh­rend Plä­ne für einen » Mas­ter­plan « zur »Remi­gra­ti­on« im Früh­jahr 2024 noch die größ­te Pro­test­wel­le gegen Rechts­extre­mis­mus und für Demo­kra­tie in der Geschich­te der Bun­des­re­pu­blik aus­lös­ten, sind sol­che Über­le­gun­gen mitt­ler­wei­le salon­fä­hig .

In der Prä­am­bel zum Par­tei­pro­gramm stellt sich der Lan­des­ver­band als Stim­me des Vol­kes dar, das gegen eine angeb­lich abge­ho­be­ne Eli­te kämp­fen müs­se. Das gesam­te Pro­gramm ist durch­zo­gen von der Beschwö­rung von »Volk« und »Hei­mat« sowie von einem wei­ßen, homo­ge­nen und christ­li­chen Deutsch­land mit tra­di­tio­nel­len Familienverhältnissen.

Das Pro­gramm ist folg­lich mehr als eine Samm­lung radi­ka­ler Paro­len. Es ist der Ver­such, eine rechts­extre­me Regie­rungs­po­li­tik admi­nis­tra­tiv vor­zu­be­rei­ten. Offen­sicht­lich hat die AfD aus den Erfah­run­gen bei der Macht­über­nah­me von extre­men Rech­ten in ande­ren Län­dern gelernt. Dazu passt auch, dass die Par­tei flan­kie­rend zum Wahl­pro­gramm einen kon­kre­ten Zehn-Punk­te-Plan für die ers­ten 100 Tage vor­ge­legt hat.

Asyl­su­chen­de sol­len mög­lichst zen­tral unter­ge­bracht und zu schlecht bezahl­ter Arbeit ver­pflich­tet werden.

In ihrem Zehn-Punk­te-Plan ver­spricht die AfD unter ande­rem die Kün­di­gung des Rund­funk­staats­ver­trags, eine Kam­pa­gne #deutsch­den­ken und die Ein­rich­tung eines Coro­na-Unter­su­chungs­aus­schus­ses. Vier Punk­te betref­fen unmit­tel­bar Migra­ti­on und Asyl.

So ver­spricht die Par­tei, »alle Spiel­räu­me ein­schließ­lich der Abschie­be­haft« zu nut­zen, um »so vie­le ille­ga­le Ein­wan­de­rer wie nur irgend mög­lich abzu­schie­ben«. Min­des­tens 300 Abschie­be­haft­plät­ze sol­len geschaf­fen wer­den. Zum Ver­gleich : Sach­sen-Anhalt baut der­zeit in Volk­s­tedt für 37,4 Mil­lio­nen Euro eine Ein­rich­tung mit 30 Plät­zen. Die ange­kün­dig­te Ver­zehn­fa­chung wäre nicht nur ein poli­ti­sches Signal, son­dern der Auf­bau einer erheb­li­chen Haftinfrastruktur.

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Asyl­su­chen­de sol­len mög­lichst zen­tral unter­ge­bracht und flä­chen­de­ckend zu schlecht bezahl­ter Arbeit ver­pflich­tet wer­den. Wer sich wei­gert, soll mit Leis­tungs­kür­zun­gen bestraft wer­den. Für Kin­der von Eltern ohne dau­er­haf­tes Blei­be­recht plant die AfD »Son­der­klas­sen«, die nicht auf einen Über­gang in das Regel­schul­sys­tem zie­len. Im übri­gen Bil­dungs­sys­tem sol­len Kin­der »im Geist der Lie­be zu Volk und Hei­mat« erzo­gen werden.

Hin­zu kommt die Ankün­di­gung, Zuschüs­se im gesam­ten Bereich von Migra­ti­on, Inte­gra­ti­on und Demo­kra­tie­för­de­rung mas­siv zu kür­zen. Betrof­fen wären Bera­tungs­stel­len, Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­te, Anti­ras­sis­mus­pro­jek­te und Initia­ti­ven gegen Rechts­extre­mis­mus. Eine sol­che Poli­tik wür­de nicht nur Geflüch­te­te tref­fen, son­dern gezielt auch jene Struk­tu­ren schwä­chen, die Rechts­ver­let­zun­gen doku­men­tie­ren, Betrof­fe­ne bera­ten und demo­kra­ti­schen Wider­spruch organisieren.

Die Juris­ten Mark Niklas Cuno und Lukas Born­schein haben die migra­ti­ons­po­li­ti­schen For­de­run­gen des Gesamt­pro­gramms sys­te­ma­tisch geprüft. Ihr Ergeb­nis: Von 56 For­de­run­gen – 43 davon im ent­spre­chen­den Kapi­tel, der Rest ver­teilt im Pro­gramm – fal­len ledig­lich 31 über­haupt in den mög­li­chen Kom­pe­tenz­be­reich einer Lan­des­re­gie­rung. 18 die­ser 31 Vor­ha­ben sind nach ihrer Bewer­tung recht­lich unzu­läs­sig. Das Pro­gramm täuscht damit Hand­lungs­mög­lich­kei­ten einer Lan­des­re­gie­rung vor, die sie nicht besitzt.

Einen gene­rel­len Auf­nah­me­stopp kann eine Lan­des­re­gie­rung nicht ver­fü­gen. Sach­sen-Anhalt blie­be auch unter einer AfD geführ­ten Regie­rung ver­pflich­tet, die dem Land zuge­wie­se­nen Schutz­su­chen­den auf­zu­neh­men. Auch eine pau­scha­le und dau­er­haf­te Zen­tra­li­sie­rung aller Schutz­su­chen­den wäre recht­lich nicht zuläs­sig. Inner­halb des gel­ten­den Rechts könn­te eine Lan­des­re­gie­rung jedoch Gemein­schafts­un­ter­künf­te aus­bau­en, dezen­tra­le Unter­brin­gung zurück­drän­gen und vor­han­de­ne Spiel­räu­me beson­ders restrik­tiv nutzen.

Rechts­wid­rig sind auch die ange­kün­de­ten dau­er­haf­ten Son­der­klas­sen für Kinder.

Bei der Arbeits­auf­nah­me sind Asyl­su­chen­den enge gesetz­li­che Gren­zen gesetzt. Durch die Aus­wei­tung der Lis­te der siche­ren Her­kunfts­staa­ten durch das GEAS und die damit ver­bun­de­nen beschleu­nig­ten Ver­fah­ren, die mit einem Arbeits­ver­bot ein­her­ge­hen, dür­fen noch weni­ger Betrof­fe­ne arbei­ten. Eine flä­chen­de­cken­de Ver­pflich­tung zu nied­rig ver­gü­te­ter Arbeit, ver­bun­den mit dem Ent­zug exis­tenz­si­chern­der Leis­tun­gen bei Ver­wei­ge­rung, wie von der AfD in Sach­sen-Anhalt geplant, wäre defi­ni­tiv ver­fas­sungs­recht­lich nicht haltbar.

Dobrindts Spiel mit dem Rechtsstaat

Voll­stän­di­gen Leis­tungs­aus­schlüs­sen setzt der grund­recht­li­che Anspruch auf ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum enge Gren­zen . Gleich­wohl ent­hält das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz weit­rei­chen­de Kür­zungs- und Aus­schluss­tat­be­stän­de. Gerich­te haben deren Anwen­dung in zahl­rei­chen Fäl­len unter­sagt. Folg­lich haben eini­ge Län­der ihre Behör­den ange­wie­sen, die rechts­wid­ri­gen Kür­zun­gen nicht anzu­wen­den. Anders die aktu­el­le Lan­des­re­gie­rung in Sach­sen-Anhalt. Sie for­dert Behör­den bereits heu­te dazu auf, die gesetz­li­chen Mög­lich­kei­ten aus­zu­rei­zen . Eine AfD-Regie­rung könn­te die­se Pra­xis ver­schär­fen. Betrof­fe­ne müss­ten sich ein­zeln vor Gericht weh­ren – häu­fig in exis­ten­zi­el­ler Not.

Klar rechts­wid­rig sind auch die ange­kün­de­ten dau­er­haf­ten Son­der­klas­sen für Kin­der. Die neue EU-Auf­nah­me­richt­li­nie schreibt einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang zum Bil­dungs­sys­tem vor; Unter­richt außer­halb des Regel­sys­tems darf nur für eine kur­ze Über­gangs­zeit stattfinden.

… aber der Schaden wäre groß

Eine AfD-geführ­te Regie­rung könn­te jedoch die durch GEAS erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten der Asyl­ver­fah­rens­haft offen­siv anwen­den und die Frei­heit von Men­schen in Ein­rich­tun­gen für Sekun­där­mi­gra­ti­on deut­lich ein­schrän­ken. Gera­de weil das neue euro­päi­sche Asyl­sys­tem den Mit­glied­staa­ten zusätz­li­che Instru­men­te der Kon­trol­le, Inter­nie­rung und Aus­gren­zung gibt, kommt es ent­schei­dend dar­auf an, wie Län­der und Behör­den die­se Mög­lich­kei­ten nutzen.

Eige­ne Hand­lungs­spiel­räu­me hat das Land auch bei Abschie­bun­gen. Eine Lan­des­re­gie­rung kann Ver­wal­tungs­ab­läu­fe anpas­sen, Per­so­nal und Poli­zei anders ein­set­zen, Abschie­be­haft­ka­pa­zi­tä­ten aus­bau­en und den Druck auf voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­ti­ge Men­schen erhö­hen. Sie könn­te auch nach Vor­bild der US-ame­ri­ka­ni­schen Ein­wan­de­rungs­be­hör­de ICE eine spe­zia­li­sier­te Ein­heit zur Orga­ni­sa­ti­on und Durch­set­zung von Abschie­bun­gen schaf­fen. Die­se hät­te jedoch nicht die umfang­rei­chen Kom­pe­ten­zen wie ICE.

Der gel­ten­de Rechts­rah­men reicht aus, um Poli­zei­ein­sät­ze in Woh­nun­gen und Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen erheb­lich aus­zu­wei­ten. Aller­dings kann auch eine sol­che Offen­si­ve nur Men­schen betref­fen, die voll­zieh­bar aus­rei­se­pflich­tig sind und bei denen kei­ne recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Abschie­bungs­hin­der­nis­se bestehen. Die gro­ße Mehr­heit der aus­rei­se­pflich­ti­gen Men­schen in Sach­sen-Anhalt aber besitzt eine Dul­dung, weil eine Abschie­bung der­zeit nicht mög­lich oder recht­lich unzu­läs­sig ist. Die AfD ver­schweigt die­se Realität.

Die ent­schei­den­de Gefahr liegt folg­lich weni­ger dar­in, dass sich jeder Pro­gramm­punkt sofort ver­wirk­li­chen lie­ße. Gefähr­lich ist die Ver­bin­dung aus tat­säch­lich vor­han­de­nen Spiel­räu­men, bewusst rechts­wid­ri­gen Vor­ha­ben und einer Ver­wal­tung, die sys­te­ma­tisch auf Abschre­ckung, Kon­trol­le und Abschie­bung aus­ge­rich­tet wer­den soll. Gefähr­lich ist also der Umstand, dass Sach­sen-Anhalt zu einem Test­la­bor für umfas­sen­de Restrik­tio­nen wer­den könn­te. In vie­len Fäl­len müss­ten die Betrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen ein­zeln anfech­ten. Ver­fah­ren dau­ern aber – wäh­rend­des­sen kön­nen Men­schen ihre Woh­nung, ihre Leis­tun­gen oder ihre Frei­heit verlier