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title: "Ausgewählte Person nimmt am Halbzeitspiel des SC Magdeburg im Heimspiel teil; Jackpot erhöht sich bei Nichtgewinn, Start 100 Euro"
sdDatePublished: "2026-08-26T11:26:00Z"
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  - "Magdeburg"
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Ausgewählte Person nimmt am Halbzeitspiel des SC Magdeburg im Heimspiel teil; Jackpot erhöht sich bei Nichtgewinn, Start 100 Euro

Teilnahmebedingungen - Halbzeitspiel - SC Magdeburg

Teilnahmebedingungen für das Halbzeitspiel des SC Magdeburg in Zusammenarbeit mit Ambulanzmobile

Veranstalter des Halbzeitspiels ist die

Handball Magdeburg GmbH Heinz-Krügel-Platz 3

Der Veranstalter führt im Rahmen ausgewählter Heimspiele des SC Magdeburg ein Halbzeitspiel durch.

Die teilnehmende Person erhält in der Halbzeitpause des jeweiligen Heimspiels die Möglichkeit, einen Handball aus einer festgelegten Entfernung auf ein vom Veranstalter vorgegebenes Ziel zu werfen.

Wird das vorgegebene Ziel mit dem Wurf getroffen, gewinnt die teilnehmende Person 100 Euro (oder den bereits vorliegenden Jackpot + 100 Euro).

Wird das Ziel nicht getroffen, wird der Jackpot für das nächste Heimspiel, bei dem das Halbzeitspiel erneut durchgeführt wird, um den jeweils 100 Euro erhöht.

Die jeweils geltende Jackpot-Höhe wird vor Beginn des Spiels bzw. im Rahmen der Bewerbung für das jeweilige Heimspiel bekanntgegeben.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme

mindestens 18 Jahre alt sind,

ihren Wohnsitz in Deutschland haben,

über eine gültige E-Mail-Adresse sowie die für die Durchführung des Spiels erforderlichen Kontaktdaten verfügen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie unmittelbar an der Organisation und Durchführung des Halbzeitspiels beteiligte Personen und deren im selben Haushalt lebende Angehörige. Der Veranstalter kann weitere Personen ausschließen, sofern ein sachlicher Grund hierfür besteht.

Eine Teilnahme ist nur einmal pro Person und Heimspiel möglich.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Altersnachweis zu verlangen. Kann die Teilnahmeberechtigung nicht nachgewiesen werden, kann die Person von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Bewerbung und Auswahl der teilnehmenden Person

Die Bewerbung für das Halbzeitspiel erfolgt online über das vom Veranstalter bereitgestellte Bewerbungsformular.

Für die Bewerbung sind die dort als Pflichtangaben gekennzeichneten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt der Veranstalter per Zufallsverfahren eine Person für das jeweilige Heimspiel aus. Ein Anspruch auf Teilnahme oder auf Auswahl besteht nicht.

Die ausgewählte Person wird über die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse oder telefonisch benachrichtigt.

Kann die ausgewählte Person innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist nicht erreicht werden oder bestätigt sie ihre Teilnahme nicht rechtzeitig, kann der Veranstalter eine andere Person aus den eingegangenen Bewerbungen auswählen.

Die ausgewählte Person erhält für das jeweilige Heimspiel zwei Eintrittskarten .

Eine der Eintrittskarten ist für die ausgewählte Person selbst bestimmt. Die zweite Eintrittskarte kann an eine selbst gewählte Begleitperson weitergegeben werden.

Die Tickets berechtigen zum Besuch des jeweiligen Heimspiels, begründen jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Sitzplätze.

Eine Auszahlung oder ein anderweitiger Ersatz des Ticketwertes ist ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Halbzeitspiel selbst ist ausschließlich der ausgewählten Person vorbehalten. Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf die Begleitperson ist nicht möglich.

Die ausgewählte Person muss sich vor Beginn des Spiels zu dem vom Veranstalter mitgeteilten Treffpunkt begeben und den Anweisungen des Veranstalters sowie der mit der Durchführung betrauten Personen Folge leisten.

Das Halbzeitspiel findet während der Halbzeitpause des jeweiligen Heimspiels auf dem Spielfeld statt.

Die teilnehmende Person erhält einen Wurf mit einem vom Veranstalter bereitgestellten Handball.

Die Entfernung zum Ziel sowie die genaue Beschaffenheit und Größe des Ziels werden vom Veranstalter vor dem jeweiligen Spiel festgelegt und vor Beginn des Wurfs bekanntgegeben.

Der Wurf gilt als erfolgreich, wenn der Handball das vom Veranstalter vorgegebene Ziel entsprechend den vor Beginn des Spiels bekanntgegebenen Regeln trifft.

Die Entscheidung darüber, ob ein Treffer vorliegt, trifft der Veranstalter bzw. die von ihm mit der Durchführung betraute Person. Die Entscheidung ist für die Durchführung des Spiels verbindlich.

Bei einem erfolgreichen Treffer gewinnt die teilnehmende Person den für das jeweilige Heimspiel festgelegten Jackpot.

Der Jackpot beträgt zu Beginn des Spiels 100,00 Euro .

Wird der Jackpot bei einem Heimspiel nicht gewonnen, erhöht sich dieser für das nächste Heimspiel, bei dem das Halbzeitspiel durchgeführt wird, auf 200,00 Euro .

Wird der Jackpot auch beim darauffolgenden Heimspiel nicht gewonnen, erhöht er sich erneut um jeweils 100 Euro.

Der Veranstalter wird die aktuelle Jackpot-Höhe vor dem jeweiligen Halbzeitspiel bekanntgeben.

Der Gewinn wird als Geldbetrag ausgezahlt. Eine Barauszahlung unmittelbar auf dem Spielfeld erfolgt nicht.

Die Auszahlung erfolgt nach dem jeweiligen Heimspiel auf ein von der Gewinnerin bzw. dem Gewinner anzugebendes Bankkonto. Eine Auszahlung in anderer Form kann nach Absprache mit dem Veranstalter erfolgen.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar und kann nicht in einen anderen Gewinn oder eine Sachleistung umgewandelt werden.

Wird das vorgegebene Ziel nicht getroffen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des aktuellen Jackpots.

Der Jackpot bleibt für das nächste vom Veranstalter durchgeführte Halbzeitspiel bestehen bzw. erhöht sich entsprechend der vorab kommunizierten Jackpot-Regelung.

Abbruch, Änderung oder Ausfall des Halbzeitspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Halbzeitspiel aus wichtigem Grund kurzfristig abzusagen, zu unterbrechen, zu verändern oder abzubrechen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

Änderungen des Spielablaufs oder der Sicherheitsvorgaben,

besonderen Vorkommnissen im Rahmen des Heimspiels,

einer nicht ausreichenden oder nicht möglichen Durchführung während der Halbzeitpause.

In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder eine Entschädigung.

Wurde das Halbzeitspiel bereits durchgeführt und konnte der Gewinn ordnungsgemäß ermittelt werden, bleibt der entstandene Gewinnanspruch hiervon unberührt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese

falsche oder unvollständige Angaben machen,

gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Stadionordnung verstoßen,

den Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals nicht Folge leisten,

sich durch unzulässige Mittel einen Vorteil verschaffen oder

das Halbzeitspiel bzw. dessen ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigen.

In diesen Fällen kann ein bereits zugesprochener Gewinn aberkannt und gegebenenfalls zurückgefordert werden.

Die Teilnahme am Halbzeitspiel erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter zur Durchführung und Abwicklung des Halbzeitspiels verarbeitet.

Hierzu können insbesondere Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum bzw. Altersbestätigung sowie weitere im Bewerbungsformular abgefragte Angaben gehören.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und auf Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den jeweiligen Speicherdauern sind den Datenschutzhinweisen des Veranstalters zu entnehmen.

Eine Teilnahme am Halbzeitspiel ist nicht von der Erteilung einer Einwilligung in werbliche Kommunikation abhängig, sofern eine solche Einwilligung nicht ausdrücklich als freiwillig gekennzeichnet ist.

Eine Veröffentlichung des Namens, Bildes oder sonstiger personenbezogener Daten der Gewinnerin bzw. des Gewinners erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Insbesondere die Aufnahme von Foto- oder Videoaufnahmen während des Halbzeitspiels sowie deren Veröffentlichung zu Kommunikations- und Social-Media-Zwecken sollte über eine gesonderte Einwilligung geregelt werden.

Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahl der teilnehmenden Person sowie der Entscheidung über das Vorliegen eines erfolgreichen Treffers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Ein Anspruch auf Teilnahme am Halbzeitspiel besteht nicht.

Für die Teilnahme am Halbzeitspiel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Halbzeitspiel des SC Magdeburg ab dem 03.09.2026.

Der Veranstalter kann die Teilnahmebedingungen für zukünftige Durchführungen des Halbzeitspiels anpassen. Für bereits bestätigte Teilnahmen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Bewerbung veröffentlichten Teilnahmebedingungen, soweit gesetzlich zulässig.

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