Landesjugendhilfeausschuss Thüringen Stellungnahme zur Initiative digitale Schutzräume für Kinder und Jugendliche in Erfurt; Beschluss einstimmig gefasst
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen
- Legislaturperiode -
Beschluss-Reg.-Nr. 22/26 der 6. Sitzung des LJHA am 23. Februar 2026 in Erfurt
Stellungnahme zur Initiative des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutz- räume für Kinder und Jugendliche - Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren? - Stel- lungnahme des Vorsitzenden
Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die unter Organvorbehalt abgegebene Stellung- nahme des Vorsitzenden zu Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche - Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren? zur Kenntnis.
Abstimmung: 18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltung
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
poststelle@tmsgaf.thueringen.de Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kristin Koch Ihr Zeichen: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie Postfach 90 03 54, 99106 Erfurt Ihre Nachricht vom: 22.12.2025 Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) 1060-61-6512/78 183770/2025 Durchwahl: Telefon +49 (361) 57-3811616 Telefax +49 (361) 57-3811800 Erfurt 22.12.2025
Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Vorsitzender Landesjugendhilfeausschuss Herr Peter Weise Landesjugendring Thüringen e.V. Johannesstraße 19 99084 Erfurt Telefon +49 (0361) 5767835 Telefax +49 (0361) 5767815 E-Mail post@ljrt-online.de www.soziales.thueringen.de E-Mail-Adressen dienen im TMSGAF nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Die Datenschutzinformation des TMSGAF können Sie unter www.soziales.thueringen.de/daten- schutz abrufen. Auf Wunsch übersen- den wir Ihnen eine Papierfassung.
Thüringer Landtag Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport Herr Forelle Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt
Stellungnahme zum Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD gem. § 74 Abs. 2 GO zur „Initiative des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social- Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“
Sehr geehrter Herr Forelle, sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Gelegenheit, aus Sicht des Landesju- gendhilfeausschusses zu dem oben genannten Antrag Stellung zu nehmen. Dieser komme ich unter Organvorbehalt gern nach.
Die zunehmende Nutzung sozialer Medien durch junge Menschen stellt eine wachsende Herausforderung für Gesellschaft und Politik dar. Laut der aktuel- len JIM-Studie nutzen 85 % der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland täglich soziale Medien. Ein pauschales Verbot für unter 16-Jährige würde ihre Le- benswelt tiefgreifend verändern und ihre Autonomie im digitalen Raum erheb- lich einschränken. Dies widerspricht nicht nur den Rechten von Kindern und Jugendlichen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), sondern ge- fährdet auch ihre Grundrechte, wie das Recht auf Mitbestimmung (Art. 12 UN- KRK) und Zugang zu Informationen (Art. 17 UN-KRK). Zudem könnte ein sol- ches Verbot die digitale Teilhabe (Art. 31 UN-KRK) und die Meinungsfreiheit (Art. 13 UN-KRK) der Jugendlichen massiv beeinträchtigen. Ein pauschales Verbot steht zudem im Widerspruch zu den Grundrechten. Das Grundgesetz (GG) schützt die Meinungsfreiheit sowie den Zugang zu Informationen (Art. 5 GG) und hierbei auch in digitalen Medien. Eingriffe in diese Rechte müssen immer verhältnismäßig und gerechtfertigt sein. Statt eines Verbots sollte der Fokus auf der Förderung von Medienkompetenz und digitaler Souveränität lie- gen. Die Kinder- und Jugendhilfe kann hier eine zentrale Rolle spielen, indem sie junge Menschen in ihrer Fähigkeit unterstützt, sicher und verantwortungs- bewusst mit digitalen Medien umzugehen. Anstelle eines Verbots sollte der Schwerpunkt auf der Förderung von Medien- kompetenz und digitaler Souveränität liegen. Bildungsangebote in Schulen,
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Jugendeinrichtungen und Familien können dabei helfen, einen kritischen Um- gang mit digitalen Medien zu entwickeln. Zudem sollten Kinder und Jugendli- che aktiv an der Gestaltung von Regeln im digitalen Raum beteiligt werden, um ihre Teilhabe und Selbstwirksamkeit zu stärken. Technisch betrachtet ist ein solches Verbot zudem schwer durchsetzbar, da Jugendliche leicht Wege finden, die Einschränkungen zu umgehen, etwa durch Accounts von Freunden oder Geschwistern. Darüber hinaus könnte ein Verbot das Vertrauen zwischen Staat und Jugendlichen untergraben und gleichzeitig die Präventionsarbeit sowie den kritischen Dialog über die Nut- zung digitaler Medien erschweren. Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit jun- ger Menschen müssen immer nach den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit erfolgen. Ein pauschales Verbot würde diesen Grundsät- zen widersprechen und könnte weitreichende negative Folgen für die Gesell- schaft und die Rechte junger Menschen haben. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verantwortung der Plattformen, die auf der konsequenten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie dem Jugendmedi- enschutzgesetz und dem Digital Services Act beruht. Politik und Aufsicht müssen klare Regularien durchsetzen, während Plattformen transparente Al- gorithmen, verbindliche Mindeststandards und wirksame Schutzmechanis- men implementieren, um den Jugendschutz zu verankern und einen siche- ren digitalen Raum für junge Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.
Ein pauschales Verbot von Social Media für unter 16-Jährige weder aus fach- licher noch aus praktischer Sicht eine zielführende Lösung ist. Der digitale Raum erfordert vielmehr eine differenzierte Regulierung, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen, die Förderung von Medienkompetenz und die digi- tale Souveränität miteinander verbindet. Auf diese Weise kann Kindern und Jugendlichen eine selbstbestimmte und sichere digitale Teilhabe ermöglicht werden, die mit ihren Rechten gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Ein- klang steht und ihre Sicherheit im digitalen Raum gewährleistet.
Zum Fragenkatalog zur schriftlichen Anhörung zu Vorlage 8/690 nehmen wir wie folgt Stellung:
- Wie bewerten Sie die Forderung nach einer generellen Altersbe- schränkung für Social-Media-Plattformen ab 16 Jahren in Bezug auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit? Die Forderung nach einer Altersbeschränkung für Social Media bis 16 Jah- ren ist aus dem Blickwinkel des Kinder- und Jugendschutzes grundsätzlich nachvollziehbar. Sie wirft jedoch erhebliche Fragen hinsichtlich ihrer Wirk- samkeit und Umsetzbarkeit auf. Zwar könnte eine Altersgrenze junge Menschen vor schädlichen Inhalten schützen, doch stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme alleine tatsächlich effektiv wäre. Minderjährige könn- ten Altersverifikationen leicht umgehen, etwa durch VPN-Dienste oder den
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Zugang über ältere Peers, wodurch die Schutzwirkung einer pauschalen Altersgrenze erheblich eingeschränkt wird. Zudem besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche in weniger regulierte und potenziell gefährli- chere digitale Räume ausweichen, etwa auf weniger überwachte Plattfor- men oder in andere Kommunikationskanäle wie Messenger und Gaming- Plattformen, die ebenso Risiken bergen. Ein pauschales Verbot würde da- her nur einen Teilaspekt der Gefährdung abdecken und die vielschichtigen Ursachen für problematische digitale Nutzungen unberücksichtigt lassen. Auch die technische Umsetzbarkeit einer Altersgrenze bis 16 Jahren ist fraglich. Altersverifikationssysteme sind derzeit weder ausgereift noch da- tenschutzkonform genug, um eine verlässliche Kontrolle zu gewährleisten. Besonders in einer vernetzten Welt, in der kleinere und weniger regulierte Anbieter existieren, gestaltet sich die Überwachung der Nutzung durch un- ter 16-Jährige als äußerst schwierig. Aus medienpädagogischer Perspektive ist eine technische Altersgrenze zudem keine adäquate Lösung für die notwendige Förderung von Medien- kompetenz. Kinder und Jugendliche benötigen nicht nur den Ausschluss aus bestimmten digitalen Bereichen, sondern auch die aktive Begleitung und Unterstützung, um verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzuge- hen. Eine pauschale Altersgrenze könnte dazu führen, dass sie, nach Er- reichen des Alters, ohne ausreichend vorbereitende Auseinandersetzung mit den digitalen Risiken in die Nutzung sozialer Medien eintreten. Statt auf einen bloßen Ausschluss zu setzen, sollte die Stärkung der Medien- kompetenz im Vordergrund stehen. Ein Social-Media-Verbot mag in der Theorie einen Schutz vor den Gefah- ren der digitalen Welt bieten, doch in der Praxis würde es zahlreiche Lü- cken aufweisen und die vielschichtigen Herausforderungen der digitalen Mediennutzung nicht nachhaltig lösen. Ein differenzierter Ansatz, der ne- ben einem angemessenen Schutz auch auf die Förderung von Medien- kompetenz und die Integration von pädagogischer Begleitung setzt, er- scheint daher deutlich effektiver und zielführender.
- Welche Alternativen zu gesetzlichen Altersgrenzen sehen Sie, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen? Mit der stetig fortschreitenden Digitalisierung unserer Lebenswelt ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum eine gesell- schaftliche Verantwortung, die über einfache Altersgrenzen hinausgehen sollte. Vielmehr erfordert dieser Schutz einen differenzierten und ganzheit- lichen Ansatz, der Medienbildung, gesellschaftlichen Diskurs und regula- torische Maßnahmen miteinander kombiniert. Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist eine flächendeckende, kontinuierliche und altersge- rechte Medienbildung, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, digi- tale Inhalte kritisch zu hinterfragen, Risiken zu erkennen und
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selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, ein positives Ver- ständnis für die Nutzung digitaler Medien zu fördern, ohne die damit ver- bundenen Risiken zu verkennen. In Thüringen ist die Unterstützung von jungen Menschen, Eltern und Fach- kräften zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Medien bereits gut aufgestellt. Durch eine Vielzahl von Projekten freier Träger wird präventiver Jugendmedienschutz betrieben, der maßgeblich zur Förde- rung der Medienkompetenz beiträgt. Um dem Bedarf jedoch umfassend gerecht zu werden, sind verlässliche und regelmäßige Angebote notwen- dig, insbesondere in Schulen, da dort Kinder und Jugendliche regelmäßig anzutreffen sind. Hier sollte Medienkompetenz nachhaltig als fester Be- standteil des Lehrplans verankert werden, um frühzeitig eine verantwor- tungsvolle und reflektierte Nutzung digitaler Medien zu ermöglichen. Die fortschreitende Medialisierung unseres Alltags erfordert zudem einen offenen gesellschaftlichen Diskurs über digitale Chancen und Gefahren. Aufklärungskampagnen, wie etwa die der irischen Datenschutzbehörde (Data Protection Commission, DPC) zum Thema Sharenting, können dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und den Dialog zu fördern. Diese Maßnahmen sollten durch die Begleitung von Erwachsenen, insbeson- dere Eltern und Lehrkräften, ergänzt werden, die in die Lage versetzt wer- den müssen, Kinder und Jugendliche in ihrer Mediennutzung zu unterstüt- zen und ihnen einen sicheren Umgang mit digitalen Inhalten zu ermögli- chen. Zudem müssen digitale Plattformanbieter stärker in die Verantwortung ge- nommen werden. Vielfach basieren deren Geschäftsmodelle auf der Nut- zung personalisierter Daten zur Maximierung der Nutzerbindung, was ins- besondere für Kinder und Jugendliche problematisch ist. Es ist dringend notwendig, dass Plattformbetreiber ihre Algorithmen überdenken und In- haltefeedings so gestalten, dass sie jugendgerecht und altersgerecht blei- ben. Gleichzeitig sollten sie verlässliche Schutzmechanismen einführen,