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title: "Landesjugendhilfeausschuss Thüringen Stellungnahme zur Initiative digitale Schutzräume für Kinder und Jugendliche in Erfurt; Beschluss einstimmig gefasst"
sdDatePublished: "2026-08-26T12:31:00Z"
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Landesjugendhilfeausschuss Thüringen Stellungnahme zur Initiative digitale Schutzräume für Kinder und Jugendliche in Erfurt; Beschluss einstimmig gefasst

Landesjugendhilfeausschuss
des Freistaates Thüringen
- 8. Legislaturperiode -

Beschluss-Reg.-Nr. 22/26
der 6. Sitzung des LJHA am 23. Februar 2026 in Erfurt

Stellungnahme zur Initiative des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutz-
räume für Kinder und Jugendliche - Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren? - Stel-
lungnahme des Vorsitzenden

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die unter Organvorbehalt abgegebene Stellung-
nahme des Vorsitzenden zu Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler
Schutzräume für Kinder und Jugendliche - Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren? zur
Kenntnis.

Abstimmung:
18
Ja-Stimmen

  0
Nein-Stimmen

  0
Enthaltung

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

poststelle@tmsgaf.thueringen.de
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kristin Koch
Ihr Zeichen:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Postfach 90 03 54, 99106 Erfurt
Ihre Nachricht vom:
22.12.2025
Unser Zeichen:
(bitte bei Antwort angeben)
1060-61-6512/78
183770/2025
Durchwahl:
Telefon +49 (361) 57-3811616
Telefax +49 (361) 57-3811800
Erfurt
22.12.2025

Geschäftsstelle
Landesjugendhilfeausschuss
Thüringer Ministerium für
Soziales, Gesundheit, Arbeit
und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Vorsitzender
Landesjugendhilfeausschuss
Herr Peter Weise
Landesjugendring Thüringen e.V.
Johannesstraße 19
99084 Erfurt
Telefon
+49 (0361) 5767835
Telefax
+49 (0361) 5767815
E-Mail
post@ljrt-online.de
www.soziales.thueringen.de
E-Mail-Adressen dienen im
TMSGAF nur dem Empfang einfacher
Mitteilungen ohne Signatur
und/oder Verschlüsselung.
Die Datenschutzinformation des
TMSGAF können Sie unter
www.soziales.thueringen.de/daten-
schutz abrufen. Auf Wunsch übersen-
den wir Ihnen eine Papierfassung.

Thüringer Landtag
Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und
Sport
Herr Forelle
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Stellungnahme zum Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der
SPD gem. § 74 Abs. 2 GO zur „Initiative des Freistaats Thüringen zur
Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social-
Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“

Sehr geehrter Herr Forelle,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Gelegenheit, aus Sicht des Landesju-
gendhilfeausschusses zu dem oben genannten Antrag Stellung zu nehmen.
Dieser komme ich unter Organvorbehalt gern nach.

Die zunehmende Nutzung sozialer Medien durch junge Menschen stellt eine
wachsende Herausforderung für Gesellschaft und Politik dar. Laut der aktuel-
len JIM-Studie nutzen 85 % der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland täglich
soziale Medien. Ein pauschales Verbot für unter 16-Jährige würde ihre Le-
benswelt tiefgreifend verändern und ihre Autonomie im digitalen Raum erheb-
lich einschränken. Dies widerspricht nicht nur den Rechten von Kindern und
Jugendlichen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), sondern ge-
fährdet auch ihre Grundrechte, wie das Recht auf Mitbestimmung (Art. 12 UN-
KRK) und Zugang zu Informationen (Art. 17 UN-KRK). Zudem könnte ein sol-
ches Verbot die digitale Teilhabe (Art. 31 UN-KRK) und die Meinungsfreiheit
(Art. 13 UN-KRK) der Jugendlichen massiv beeinträchtigen. Ein pauschales
Verbot steht zudem im Widerspruch zu den Grundrechten. Das Grundgesetz
(GG) schützt die Meinungsfreiheit sowie den Zugang zu Informationen (Art. 5
GG) und hierbei auch in digitalen Medien. Eingriffe in diese Rechte müssen
immer verhältnismäßig und gerechtfertigt sein. Statt eines Verbots sollte der
Fokus auf der Förderung von Medienkompetenz und digitaler Souveränität lie-
gen. Die Kinder- und Jugendhilfe kann hier eine zentrale Rolle spielen, indem
sie junge Menschen in ihrer Fähigkeit unterstützt, sicher und verantwortungs-
bewusst mit digitalen Medien umzugehen.
Anstelle eines Verbots sollte der Schwerpunkt auf der Förderung von Medien-
kompetenz und digitaler Souveränität liegen. Bildungsangebote in Schulen,

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Jugendeinrichtungen und Familien können dabei helfen, einen kritischen Um-
gang mit digitalen Medien zu entwickeln. Zudem sollten Kinder und Jugendli-
che aktiv an der Gestaltung von Regeln im digitalen Raum beteiligt werden,
um ihre Teilhabe und Selbstwirksamkeit zu stärken.
Technisch betrachtet ist ein solches Verbot zudem schwer durchsetzbar, da
Jugendliche leicht Wege finden, die Einschränkungen zu umgehen, etwa
durch Accounts von Freunden oder Geschwistern. Darüber hinaus könnte ein
Verbot das Vertrauen zwischen Staat und Jugendlichen untergraben und
gleichzeitig die Präventionsarbeit sowie den kritischen Dialog über die Nut-
zung digitaler Medien erschweren. Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit jun-
ger Menschen müssen immer nach den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit
und Notwendigkeit erfolgen. Ein pauschales Verbot würde diesen Grundsät-
zen widersprechen und könnte weitreichende negative Folgen für die Gesell-
schaft und die Rechte junger Menschen haben.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verantwortung der Plattformen, die auf
der konsequenten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie dem Jugendmedi-
enschutzgesetz und dem Digital Services Act beruht. Politik und Aufsicht
müssen klare Regularien durchsetzen, während Plattformen transparente Al-
gorithmen, verbindliche Mindeststandards und wirksame Schutzmechanis-
men implementieren, um den Jugendschutz zu verankern und einen siche-
ren digitalen Raum für junge Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.

Ein pauschales Verbot von Social Media für unter 16-Jährige weder aus fach-
licher noch aus praktischer Sicht eine zielführende Lösung ist. Der digitale
Raum erfordert vielmehr eine differenzierte Regulierung, die den Schutz der
Kinder und Jugendlichen, die Förderung von Medienkompetenz und die digi-
tale Souveränität miteinander verbindet. Auf diese Weise kann Kindern und
Jugendlichen eine selbstbestimmte und sichere digitale Teilhabe ermöglicht
werden, die mit ihren Rechten gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Ein-
klang steht und ihre Sicherheit im digitalen Raum gewährleistet.

Zum Fragenkatalog zur schriftlichen Anhörung zu Vorlage 8/690 nehmen wir
wie folgt Stellung:

1. Wie bewerten Sie die Forderung nach einer generellen Altersbe-
schränkung für Social-Media-Plattformen ab 16 Jahren in Bezug auf
ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit?
Die Forderung nach einer Altersbeschränkung für Social Media bis 16 Jah-
ren ist aus dem Blickwinkel des Kinder- und Jugendschutzes grundsätzlich
nachvollziehbar. Sie wirft jedoch erhebliche Fragen hinsichtlich ihrer Wirk-
samkeit und Umsetzbarkeit auf. Zwar könnte eine Altersgrenze junge
Menschen vor schädlichen Inhalten schützen, doch stellt sich die Frage,
ob diese Maßnahme alleine tatsächlich effektiv wäre. Minderjährige könn-
ten Altersverifikationen leicht umgehen, etwa durch VPN-Dienste oder den

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Zugang über ältere Peers, wodurch die Schutzwirkung einer pauschalen
Altersgrenze erheblich eingeschränkt wird. Zudem besteht die Gefahr,
dass Kinder und Jugendliche in weniger regulierte und potenziell gefährli-
chere digitale Räume ausweichen, etwa auf weniger überwachte Plattfor-
men oder in andere Kommunikationskanäle wie Messenger und Gaming-
Plattformen, die ebenso Risiken bergen. Ein pauschales Verbot würde da-
her nur einen Teilaspekt der Gefährdung abdecken und die vielschichtigen
Ursachen für problematische digitale Nutzungen unberücksichtigt lassen.
Auch die technische Umsetzbarkeit einer Altersgrenze bis 16 Jahren ist
fraglich. Altersverifikationssysteme sind derzeit weder ausgereift noch da-
tenschutzkonform genug, um eine verlässliche Kontrolle zu gewährleisten.
Besonders in einer vernetzten Welt, in der kleinere und weniger regulierte
Anbieter existieren, gestaltet sich die Überwachung der Nutzung durch un-
ter 16-Jährige als äußerst schwierig.
Aus medienpädagogischer Perspektive ist eine technische Altersgrenze
zudem keine adäquate Lösung für die notwendige Förderung von Medien-
kompetenz. Kinder und Jugendliche benötigen nicht nur den Ausschluss
aus bestimmten digitalen Bereichen, sondern auch die aktive Begleitung
und Unterstützung, um verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzuge-
hen. Eine pauschale Altersgrenze könnte dazu führen, dass sie, nach Er-
reichen des Alters, ohne ausreichend vorbereitende Auseinandersetzung
mit den digitalen Risiken in die Nutzung sozialer Medien eintreten. Statt
auf einen bloßen Ausschluss zu setzen, sollte die Stärkung der Medien-
kompetenz im Vordergrund stehen.
Ein Social-Media-Verbot mag in der Theorie einen Schutz vor den Gefah-
ren der digitalen Welt bieten, doch in der Praxis würde es zahlreiche Lü-
cken aufweisen und die vielschichtigen Herausforderungen der digitalen
Mediennutzung nicht nachhaltig lösen. Ein differenzierter Ansatz, der ne-
ben einem angemessenen Schutz auch auf die Förderung von Medien-
kompetenz und die Integration von pädagogischer Begleitung setzt, er-
scheint daher deutlich effektiver und zielführender.

2. Welche Alternativen zu gesetzlichen Altersgrenzen sehen Sie, um
Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen?
Mit der stetig fortschreitenden Digitalisierung unserer Lebenswelt ist der
Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum eine gesell-
schaftliche Verantwortung, die über einfache Altersgrenzen hinausgehen
sollte. Vielmehr erfordert dieser Schutz einen differenzierten und ganzheit-
lichen Ansatz, der Medienbildung, gesellschaftlichen Diskurs und regula-
torische Maßnahmen miteinander kombiniert. Ein zentraler Bestandteil
dieses Ansatzes ist eine flächendeckende, kontinuierliche und altersge-
rechte Medienbildung, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, digi-
tale Inhalte kritisch zu hinterfragen, Risiken zu erkennen und

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selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Ziel ist es, ein positives Ver-
ständnis für die Nutzung digitaler Medien zu fördern, ohne die damit ver-
bundenen Risiken zu verkennen.
In Thüringen ist die Unterstützung von jungen Menschen, Eltern und Fach-
kräften zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Medien
bereits gut aufgestellt. Durch eine Vielzahl von Projekten freier Träger wird
präventiver Jugendmedienschutz betrieben, der maßgeblich zur Förde-
rung der Medienkompetenz beiträgt. Um dem Bedarf jedoch umfassend
gerecht zu werden, sind verlässliche und regelmäßige Angebote notwen-
dig, insbesondere in Schulen, da dort Kinder und Jugendliche regelmäßig
anzutreffen sind. Hier sollte Medienkompetenz nachhaltig als fester Be-
standteil des Lehrplans verankert werden, um frühzeitig eine verantwor-
tungsvolle und reflektierte Nutzung digitaler Medien zu ermöglichen.
Die fortschreitende Medialisierung unseres Alltags erfordert zudem einen
offenen gesellschaftlichen Diskurs über digitale Chancen und Gefahren.
Aufklärungskampagnen, wie etwa die der irischen Datenschutzbehörde
(Data Protection Commission, DPC) zum Thema Sharenting, können dazu
beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und den Dialog zu fördern. Diese
Maßnahmen sollten durch die Begleitung von Erwachsenen, insbeson-
dere Eltern und Lehrkräften, ergänzt werden, die in die Lage versetzt wer-
den müssen, Kinder und Jugendliche in ihrer Mediennutzung zu unterstüt-
zen und ihnen einen sicheren Umgang mit digitalen Inhalten zu ermögli-
chen.
Zudem müssen digitale Plattformanbieter stärker in die Verantwortung ge-
nommen werden. Vielfach basieren deren Geschäftsmodelle auf der Nut-
zung personalisierter Daten zur Maximierung der Nutzerbindung, was ins-
besondere für Kinder und Jugendliche problematisch ist. Es ist dringend
notwendig, dass Plattformbetreiber ihre Algorithmen überdenken und In-
haltefeedings so gestalten, dass sie jugendgerecht und altersgerecht blei-
ben. Gleichzeitig sollten sie verlässliche Schutzmechanismen einführen,