Niedersächsisches Ministerium vergibt Marketing und Verwaltung des Biozeichens für Niedersachsen, Bremen und Hamburg; Max. 3 Jahre Laufzeit, 762.781 EUR netto
CXQ6YYHRKJT | Marketing und Verwaltung des Biozeichens für Niedersachsen, Bremen und Hamburg | vergabe.niedersachsen.de
Marketing und Verwaltung des Biozeichens für Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll das Marketing und die Verwaltung des Biozeichens für Niedersachsen, Bremen und Hamburg vergeben werden.
Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Unter dem Vorbehalt der noch zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung im Verbund werden für die maximale Laufzeit von drei (3) Jahren Haushaltsmittel in Höhe von maximal 762.781,00 EUR netto bereitgestellt.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Sofern die erforderliche Verwaltungsvereinbarung nicht unterzeichnet werden kann, kann keine Beauftragung erfolgen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren gemäß § 63 VgV ganz oder teilweise aufheben.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Optionale eine einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu höchstens 24 weiteren Monaten.
Angaben zu Mitteln der europäischen Union
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber
Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: “Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.” Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen
Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung
Sprache(n), in der (denen) Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
Ort der Angabe der Ausschlussgründe
Ort der Angabe der Eignungskriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck “Angaben zur Firma und zum Firmenprofil” enthalten.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck “Angaben zur Firma und zum Firmenprofil” - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck “Angaben zur Firma und zum Firmenprofil” des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und
oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL
B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833
2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Fristen Fristen Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 18.09.2026 Angebotsfrist 30.09.2026 10:00 Uhr
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen
Auftraggeber Auftraggeber Auftraggeber Offizielle Bezeichnung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nationale Identifikationsnummer 03-0290000000-29 Hauptadresse (URL) Adresse des Beschafferprofils (URL) Postanschrift Calenberger Straße 2 Postleitzahl 30169 Ort Hannover Land Deutschland NUTS-Code DE929 Kontaktstelle E-Mail vermittelte.leistungen@lzn.de Telefon +49 51189848102 Fax +49 51189848199 Angaben zum Auftraggeber Art des Auftraggebers Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers Allgemeine öffentliche Verwaltung Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt
abschließt Bitte warten… Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und
oder Dienstleistungen erwirbt Bitte warten… Gemeinsame Beschaffung Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung Bitte warten… Beschaffungsdienstleister kein Beschaffungsdienstleister folgende Stelle Bitte warten… Weitere Auskünfte oben genannte Stelle Folgende Stelle Bitte warten… Rechtsbehelfsverfahren
Nachprüfungsverfahren Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Keine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Folgende Stelle Bitte warten… Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Nationale Identifikationsnummer t:04131153308 Hauptadresse (URL) https:
vergabekammer-niedersachsen-144803.html Postanschrift Auf der Hude 2 Postleitzahl 21339 Ort Lüneburg Land Deutschland NUTS-Code DE935 Kontaktstelle E-Mail vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon +49 4131153308 Fax +49 4131152943 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-
Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Nationale Identifikationsnummer t:04131153308 Hauptadresse (URL) https:
vergabekammer-niedersachsen-144803.html Postanschrift Auf der Hude 2 Postleitzahl 21339 Ort Lüneburg Land Deutschland NUTS-Code DE935 Kontaktstelle E-Mail vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon +49 4131153308 Fax +49 4131152943 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Keine Stelle für Schlichtungsverfahren Folgende Stelle Bitte warten…
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Keine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Auftragsgegenstand Klassifikation des Auftrags Art des Auftrags Dienstleistungen CPV-Codes Haupt-CPV-Code 79000000-4 weiterer CPV-Code 79340000-9 weiterer CPV-Code 79416000-3 weiterer CPV-Code 85000000-9 Umfang der Beschaffung Kurze Beschreibung Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll das Marketing und die Verwaltung des Biozeichens für Niedersachsen, Bremen und Hamburg vergeben werden. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Unter dem Vorbehalt der noch zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung im Verbund werden für die maximale Laufzeit von drei (3) Jahren Haushaltsmittel in Höhe von maximal 762.781,00 EUR netto bereitgestellt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Sofern die erf