---
title: "NRW verbietet Professorin Parabiose-Versuche an Mäusen in Köln; Genehmigung rechtswidrig; Mäuse schwer belastet; Verfahrensfehler festgestellt"
sdDatePublished: "2026-08-26T13:09:00Z"
source: "https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/23_26082026/index.php"
topics:
  - name: "judiciary"
    identifier: "medtop:20000106"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "animal abuse"
    identifier: "medtop:20001314"
  - name: "medical research"
    identifier: "medtop:20000737"
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
locations:
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Münster"
  - "Köln"
---


NRW verbietet Professorin Parabiose-Versuche an Mäusen in Köln; Genehmigung rechtswidrig; Mäuse schwer belastet; Verfahrensfehler festgestellt

Verwaltungsgericht Köln: 

						VG Köln: NRW verbietet Professorin zu Recht Parabiose-Versuche an Mäusen

VG Köln: NRW verbietet Professorin zu Recht Parabiose-Versuche an Mäusen 26.08.2026

Das Land NRW hat der Professorin einer Universität zu Recht verboten, Parabiose-Versuche an Mäusen durchzuführen. Dies hat das VG Köln heute durch Urteil entschieden, weil die Versuchsart die dabei zusammengenähten Mäuse schwer belastet und gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Die Klägerin beantragte bei dem nordrhein-westfälischen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) eine Genehmigung für die Durchführung von sog. Parabioseversuchen an Mäusen. Bei dieser Versuchsart wird bei zwei lebenden Mäusen flankseitig die Haut geöffnet und die Tiere werden chirurgisch so zusammengenäht, dass die Blutkreisläufe sich verbinden. Nach 8 Wochen sollten die Mäuse dann getrennt und seziert werden. Die Versuche seien für die Mäuse lediglich mittelgradig belastend und dienten der Erforschung eines Malariaimpfstoffes.

Das LAVE genehmigte die Versuche zunächst, nahm dann aber zeitnah die Genehmigung zurück. Die Klage gegen die Rücknahme der Genehmigung wurde mit Urteil vom heutigen Tag abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt:

Zu Recht hat das LAVE die Genehmigung der Versuche zurückgenommen, da die Genehmigung offensichtlich rechtswidrig war. Die Durchführung der Versuche ist für die Mäuse nicht mittelgradig, sondern jedenfalls schwer belastend. Bezogen auf eine schwere Belastung hat die Klägerin keine Unterlagen vorgelegt, welche diese Belastungen rechtfertigten. Im Übrigen ist die Genehmigung offensichtlich verfahrensfehlerhaft erteilt worden, da die zuständige Tierschutzkommission nicht beteiligt wurde.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.