Teilnehmergemeinschaft Bertoldshofen III Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse Stadt Marktoberdorf, Landkreis Ostallgäu; Ergänzungen bestätigt 2024/2025
Teilnehmergemeinschaft Bertoldshofen III
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Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse
Flurneuordnung Bertoldshofen III Stadt Marktoberdorf, Landkreis Ostallgäu Bekanntmachung Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemein- schaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 19.10.2021 festgestellt. Zudem hat er am 10.12.2024 sowie am 13.06.2025 die Wertermittlung er- gänzt und diese Ergänzungen bestätigt. Die Grundsätze der Wertermittlung sind in einer Vorstandsniederschrift aufgeführt. Die festgestellten Ergeb- nisse der Wertermittlung sind außerdem in der Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, dargestellt. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, sind Bestandteil dieser Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Feststellung auch auf Änderun- gen und Ergänzungen der Wertermittlungsergebnisse bezieht, die seit der Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung eingetreten sind. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Bertoldshofen III am Amt für Ländliche Ent- wicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Wider- spruch eingelegt werden.
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Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elekt- ronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Krumbach (Schwaben), 10.08.2026
gez. Michael Kneißl Technischer Amtsrat
Verfahren Bertoldshofen III – Unternehmensverfahren Stadt Marktoberdorf Landkreis Ostallgäu
Niederschriften zur Durchführung der Wertermittlung
Niederschrift über die Aufstellung der Mustergründe und der Grundsätze zur Wertermittlung vom 27.03.2018
Niederschrift über die Behandlung von Buschwerk im Verfahren Bertoldshofen hinsichtlich der Wertermittlung vom 13.03.2019
Niederschrift über die Festlegung des WVZ-Preises, der Abgrenzung von Verkehrsflächen, dem Verkehrswert und der Aufstellung der Wertermittlung vom 14.11.2019
Aktualisierung der Grundsätze der Wertermittlung vom 19.10.2021 Feststellung der Wertermittlung vom 19.10.2021
Niederschrift über die Nachschätzung und Feststellung der Ergänzung der Wertermittlung vom 10.12.2024
Niederschrift über die Nachschätzung Abraumfläche und Feststellung der Ergänzung der Wertermittlung vom 13.06.2025
Verfahren Bertoldshofen III – Unternehmensverfahren Stadt Marktoberdorf Landkreis Ostallgäu
Niederschriften zur Durchführung der Wertermittlung
Niederschrift über die Aufstellung der Mustergründe und der Grundsätze zur Wertermittlung vom 27.03.2018
Niederschrift über die Behandlung von Buschwerk im Verfahren Bertoldshofen hinsichtlich der Wertermittlung vom 13.03.2019
Niederschrift über die Festlegung des WVZ-Preises, der Abgrenzung von Verkehrsflächen, dem Verkehrswert und der Aufstellung der Wertermittlung vom 14.11.2019
Aktualisierung der Grundsätze der Wertermittlung vom 19.10.2021 Feststellung der Wertermittlung vom 19.10.2021
Niederschrift über die Nachschätzung und Feststellung der Ergänzung der Wertermittlung vom 10.12.2024
Niederschrift über die Nachschätzung Abraumfläche und Feststellung der Ergänzung der Wertermittlung vom 13.06.2025
VerfahrenBertoldshofenIII-Unternehmensverfahren StadtMarktoberdorf,LandkreisOstallgäu Niederschrift überdieöffentlicheVorstandssitzung Ort: Bertoldshofen Datum: 27.03.2018 Anlaoen: GrundsätzefürAb-undZuschlägezumBodenwertundfürdieBewertungvonGrund- stückenmitbesonderenEigenschaften Tagesordnung: 1.AufstellungderMustergründe 2. GrundsätzederWertermittlung Anwesend:
- DerVorsitzendedesVorstands derTeilnehmergemeinschaft: BRRalphEngclbrecht
- DerStellvertreterdes Vorsitzenden: TARMichaelKneißl
- Vorstandsmitglieder: MartinFrei EwaldEberle HermannGreiterte°' ReinhardDistl DerVorsitzendehatdenVorstandderTeilneh- mergemeinschaftzurheutigenSitzungein- berufen.DieGesamtzahlderVorstandsmitglie- derbeträgt 5 ;dienebenbezeichnetenMitglie- derdesVorstandssinderschienen. verhinderte vertretendurch: Vorstandsmitglieder: VKZLE-316071
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- DieStellvertreter: AntonEinsle WolfgangGuggenmos 4.-` WolfgangEurisch– GerhardMetz
- Sachverständige: MichaelHerz 1– JosefMerk 1,
- Zuhörer: BDWöhrALES t- BORHüblALES Die weiteren nebenstehendenStellvertreter nehmenberatendanderSitzungteil. Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVorstand somitbeschlussfähig. DerVorstandbeschließtmitdembeideneinzel- nenBeschlusspunkteneigensvermerktenAb- stimmungsverhältnis. 2 Personen
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- AufstellungderMustergründe DerumdielandwirtschaftlichenSachverständigenverstärkteVorstandderTGhatam 27.03.2018insgesamt l7’ Mustergründeeingewertet.DieErgebnissesindimWer- termittlungsbuchzusammengefasst. DieMustergründesindausdenVergleichsstückenoderGrablöchernderBoden- schätzungderFinanzverwaltungausgewähltworden.Sieumfassendieverschiede- nenBoden-undNutzungsartendesVerfahrensgebietesundsindüberdasgesamte Verfahrensgebietverteilt. AlsHauptmustergrundwurdederMustergrundNr.4 inFIst.-27’.mitderWertzahl bestimmt. DieWertzahlenderMustergründesindausdemVergleichmitderWertzahldes Hauptmustergrundesfestgelegtworden.ZurVerprobungsinddieFlächenänderungen beieinemAustauschderMustergründezuGrundegelegtworden.
- GrundsätzederWertermittlung DieEinwertungderMustergründehatgezeigt,dasseineUmwandlungderWertzah- lenderBodenschätzungfürdieZweckederFlurbereinigungnichtmöglichist. DerWertderEinlageflurstückesolldeshalbineinerEinzelwertermittlungbestimmt werden.DieBesonderheitenwieGeländeform,Kleinklima,Waldrandlage,Wege, Raine,Nass-undBrennstellenu.a.sowiebesondereVerkehrswertewerdenbeider EinzelwertermittlungdurchAb-undZuschlägeberücksichtigt. DieAb-undZuschlägezumBodenwertunddieBewertungvonGrundstückenmitbe- sonderenEigenschaftenerfolgenentsprechenddenbeiliegendenGrundsätzenfür Ab-undZuschlägezumBodenwertundfürdieBewertungvonGrundstückenmitbe- sonderenEigenschaften". Abstimmungsergebnis: Angenommenmit .7 gegen 0 Stimmen v.,g.,u. DerVorstandderTeilnehmergemeinschaft
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VerfahrenBertoldshofenIII-Unternehmensverfahren StadtMarktoberdorf,LandkreisOstallgäu Niederschrift über dieAufstellungderGrundsätzezurDurchführung derWertermittlung Am27.03.2018wurdenimFeuerwehrhausinBertoldshofenfürdaso.g. FlurbereinigungsverfahrendieGrundsätzefürdiedurchzuführendeWertermittlungmit demdurchdieSachverständigenverstärktenVorstandfestgelegt. NachderErläuterungdergesetzlichenBestimmungenlegtederVertreterdesAmtesfür LändlicheEntwicklungHerrBDWöhrdieBedeutungderzuermittelnden TauschwertzahlenfürdiespätereNeuverteilungderGrundstückeundfürdieErmittlung derLandabzügedar. InsbesonderezeigteeranHandpraktischerBeispieleauf,welcheFlächenmehrungen bzw.FlächenminderungeneinTauschvoneinerWertzahlzuranderennachsichzieht. Allgemeinwurdefestgestellt: DerTauschwertfürlandwirtschaftlicheGrundstückewirdinderRegelnachdemNutzen ermittelt,densiebeigemeinüblicher,ordnungsgemäßerBewirtschaftungnachhaltig jedermanngewährenkönnen.SoweitwesentlicheBestandteileoderbesondere Verhältnisse(wiez.B.Hanglagen,Waldrandlagen,u.ä.)denWerteinesGrundstückes dauerndbeeinträchtigen,istderenEinflussaufdieTauschwertzahldurchAbschläge vomBodenwertbesondersnachzuweisen. DieEntfernungderGrundstückevomjeweiligenWirtschaftshofwirdbeiden ErgebnissenderWertermittlungnichtberücksichtigt(§28FlurbG);siewirdaberbeider NeuverteilungimRahmenderwertgleichenAbfindungnach§44FlurbGberücksichtigt werden. DieBodenschätzungderFinanzverwaltunggehtzwarauchvondernatürlichen ErtragsfähigkeitdesBodensundseinerLageaus,berücksichtigtaberdie betriebswirtschaftlichenundörtlichenVerhältnissenichtimmerindemMaße,wieesfür
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dieWertermittlungimräumlichengerbegrenztenFlurbereinigungsverfahrenimHinblick aufeinewertgleicheAbfindungnotwendigist. DarüberhinaushatsichdieWertschätzungdereinzelnenBödenimLaufederJahre gewandelt.DieWertermittlungsolleinenaktuellenVergleichsmaßstabder landwirtschaftlichenFlächendarstellen. ZurAufstellungeinesSchätzungsrahmenswurdenrepräsentativeBereicheder BodenschätzungderFinanzverwaltungausgewählt.DiedortermitteltenBodenwerte (Mustergründe)stellendieGrundlagefürdiezuermittelndenTauschwertedar. DieTauschwertzahlenderGrundstückewerdeninAngleichungandievorab festgelegtenMustergründedurchEinzelschätzungermittelt. FürdieBerücksichtigungderbesonderenVerhältnissegeltenfolgendeGrundsätze:
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GrundsätzefürAb-undZuschlägezumBodenwertund fürdieBewertungvonGrundstückenmitbesonderenEigenschaften WaldschädenundHeckenschäden GrundstückeinWaldrandlagenundHeckenrandlagenwerdenaufGrundderEinwirkungen vonSchatten,Laub,Wildu.a.inihremWertgemindert.DieseMinderungwirddurchfolgen- deAbschlägeW"aufdenermitteltenBodenwertberücksichtigt: Waldlage imSüden imOstenundWesten imNorden Breitedes Wert- Bemerkung abzuwerten- minderung denStreifens in% 20m 50 WurzelschadenundSchat- tenwirkung,Laubbefall 20m 25 wievor 20m 10 WurzelschadenundLaubbe- fall Hecken BeiHeckenwirdjenachBreiteundHöheeinStreifenbiszu10mBreiteabgewertet.Die WertminderungbeträgtbeieinerHecke(HE imSüden: 25 % imOstenANesten: 10 % imNorden: 0 % Waldflächen DakeinAustauschvonWaldgrundstückenzuerwartenist,erhaltendieWaldflächendie Tauschwertzahl5. Heckenflächen HeckenflächenwerdenmitderTauschwertzahl3eingewertet
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I.C/421-4 47-1 v` 91 Z/tC? 3 BestockteSteilhänge BestockteSteilhängeerhaltendieTauschwertzahl2. Geländeneigung HangabschlägefürgleichmäßiggeneigtesDauergrünlandwerdenwiefolgtangebracht. GeneigteAckerflächensindimVerfahrensgebietnichtvorhanden.DieHangabschläge werdenmitH"gekennzeichnet.DieNeigungwirdinderFallliniegemessen. Hangneigungstabelle: Neigung in% Abschlag(WZ) fürDauergrünland 0-le o 11- 15 1 16 20 2 2 24 3
4 28-30 5 über30 festerWert BeiHangneigungenvonmehrals30%wirdkeinAbschlagmehrvorgenommen,sondern dieWertzahlunmittelbarfestgesetzt(Kennzeichnungm’it.R"Restwert).WeisenHang- grundstückeungleichmäßigeNeigungenauf,dieeineBewirtschaftungzusätzlicherschwe- ren,sokönnendieAbschlägeentsprechenderhöhtwerden. ZwischenSüd-undNordhangwirdkeinWertunterschiedfestgesetzt. NachteilederBodenerosiondurchWassersindbereitsindeno.a.Hangabschlägenbe-
rücksichtigt.
Nass-undFeuchtstellen DiedurchNässe(Staunässe)bedingteWertminderungeinesGrundstückeswirdbei der-Ermittiung-dee-Beeienwedes-bentel ’esiehtigt.DerBodenwertzahlwirddannein"N"beige-
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