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title: "Teilnehmergemeinschaft Bertoldshofen III Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse Stadt Marktoberdorf, Landkreis Ostallgäu; Ergänzungen bestätigt 2024/2025"
sdDatePublished: "2026-08-27T14:44:00Z"
source: "https://www.ale-schwaben.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/aemter/schwaben/dateien/ale-schw-b1-7572-13-5-6__%C3%B6bek_-_wertermittlung-feststellung_.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Bavaria"
  - "Ostallgäu"
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Teilnehmergemeinschaft Bertoldshofen III Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse Stadt Marktoberdorf, Landkreis Ostallgäu; Ergänzungen bestätigt 2024/2025

Teilnehmergemeinschaft
Bertoldshofen III

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Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse

Flurneuordnung Bertoldshofen III
Stadt Marktoberdorf, Landkreis Ostallgäu
Bekanntmachung
Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemein-
schaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 19.10.2021 festgestellt.
Zudem hat er am 10.12.2024 sowie am 13.06.2025 die Wertermittlung er-
gänzt und diese Ergänzungen bestätigt. Die Grundsätze der Wertermittlung
sind in einer Vorstandsniederschrift aufgeführt. Die festgestellten Ergeb-
nisse der Wertermittlung sind außerdem in der Wertermittlungskarte, auf
die sich diese Feststellung bezieht, dargestellt. Die Niederschrift über die
Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich
diese Feststellung bezieht, sind Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Feststellung auch auf Änderun-
gen und Ergänzungen der Wertermittlungsergebnisse bezieht, die seit der
Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung eingetreten sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke,
nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag
der öffentlichen Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Bertoldshofen III am Amt für Ländliche Ent-
wicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben)
(Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Wider-
spruch eingelegt werden.

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Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elekt-
ronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die
Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen
und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Krumbach (Schwaben), 10.08.2026

gez. Michael Kneißl
Technischer Amtsrat

Verfahren Bertoldshofen III – Unternehmensverfahren
Stadt Marktoberdorf
Landkreis Ostallgäu

Niederschriften
zur
Durchführung der Wertermittlung

1. Niederschrift über die Aufstellung der Mustergründe und der Grundsätze zur
Wertermittlung vom 27.03.2018

2. Niederschrift über die Behandlung von Buschwerk im Verfahren Bertoldshofen
hinsichtlich der Wertermittlung vom 13.03.2019

3. Niederschrift über die Festlegung des WVZ-Preises, der Abgrenzung von
Verkehrsflächen, dem Verkehrswert und der Aufstellung der Wertermittlung
vom 14.11.2019

4. Aktualisierung der Grundsätze der Wertermittlung vom 19.10.2021
Feststellung der Wertermittlung vom 19.10.2021

5. Niederschrift über die Nachschätzung und Feststellung der Ergänzung der
Wertermittlung vom 10.12.2024

6. Niederschrift über die Nachschätzung Abraumfläche und Feststellung der
Ergänzung der Wertermittlung vom 13.06.2025

Verfahren Bertoldshofen III – Unternehmensverfahren
Stadt Marktoberdorf
Landkreis Ostallgäu

Niederschriften
zur
Durchführung der Wertermittlung

1. Niederschrift über die Aufstellung der Mustergründe und der Grundsätze
zur Wertermittlung vom 27.03.2018

2. Niederschrift über die Behandlung von Buschwerk im Verfahren Bertoldshofen
hinsichtlich der Wertermittlung vom 13.03.2019

3. Niederschrift über die Festlegung des WVZ-Preises, der Abgrenzung von
Verkehrsflächen, dem Verkehrswert und der Aufstellung der Wertermittlung
vom 14.11.2019

4. Aktualisierung der Grundsätze der Wertermittlung vom 19.10.2021
Feststellung der Wertermittlung vom 19.10.2021

5. Niederschrift über die Nachschätzung und Feststellung der Ergänzung der
Wertermittlung vom 10.12.2024

6. Niederschrift über die Nachschätzung Abraumfläche und Feststellung der
Ergänzung der Wertermittlung vom 13.06.2025

VerfahrenBertoldshofenIII-Unternehmensverfahren
StadtMarktoberdorf,LandkreisOstallgäu
Niederschrift
überdieöffentlicheVorstandssitzung
Ort:
Bertoldshofen
Datum:
27.03.2018
Anlaoen:
GrundsätzefürAb-undZuschlägezumBodenwertundfürdieBewertungvonGrund-
stückenmitbesonderenEigenschaften
Tagesordnung:
1.AufstellungderMustergründe
2. GrundsätzederWertermittlung
Anwesend:
1. DerVorsitzendedesVorstands
derTeilnehmergemeinschaft:
BRRalphEngclbrecht
2. DerStellvertreterdes
Vorsitzenden:
TARMichaelKneißl
3. Vorstandsmitglieder:
MartinFrei
EwaldEberle
HermannGreiterte°'
ReinhardDistl
DerVorsitzendehatdenVorstandderTeilneh-
mergemeinschaftzurheutigenSitzungein-
berufen.DieGesamtzahlderVorstandsmitglie-
derbeträgt
5 ;dienebenbezeichnetenMitglie-
derdesVorstandssinderschienen.
verhinderte
vertretendurch:
Vorstandsmitglieder:
VKZLE-316071

So

4. DieStellvertreter:
AntonEinsle
WolfgangGuggenmos 4.-`
WolfgangEurisch--
GerhardMetz
5. Sachverständige:
MichaelHerz 1--
JosefMerk 1,
6. Zuhörer:
BDWöhrALES t-
BORHüblALES
Die weiteren nebenstehendenStellvertreter
nehmenberatendanderSitzungteil.
Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVorstand
somitbeschlussfähig.
DerVorstandbeschließtmitdembeideneinzel-
nenBeschlusspunkteneigensvermerktenAb-
stimmungsverhältnis.
2 Personen

7/
/

1. AufstellungderMustergründe
DerumdielandwirtschaftlichenSachverständigenverstärkteVorstandderTGhatam
27.03.2018insgesamt l7' Mustergründeeingewertet.DieErgebnissesindimWer-
termittlungsbuchzusammengefasst.
DieMustergründesindausdenVergleichsstückenoderGrablöchernderBoden-
schätzungderFinanzverwaltungausgewähltworden.Sieumfassendieverschiede-
nenBoden-undNutzungsartendesVerfahrensgebietesundsindüberdasgesamte
Verfahrensgebietverteilt.
AlsHauptmustergrundwurdederMustergrundNr.4
inFIst.-27'.mitderWertzahl
bestimmt.
DieWertzahlenderMustergründesindausdemVergleichmitderWertzahldes
Hauptmustergrundesfestgelegtworden.ZurVerprobungsinddieFlächenänderungen
beieinemAustauschderMustergründezuGrundegelegtworden.
2. GrundsätzederWertermittlung
DieEinwertungderMustergründehatgezeigt,dasseineUmwandlungderWertzah-
lenderBodenschätzungfürdieZweckederFlurbereinigungnichtmöglichist.
DerWertderEinlageflurstückesolldeshalbineinerEinzelwertermittlungbestimmt
werden.DieBesonderheitenwieGeländeform,Kleinklima,Waldrandlage,Wege,
Raine,Nass-undBrennstellenu.a.sowiebesondereVerkehrswertewerdenbeider
EinzelwertermittlungdurchAb-undZuschlägeberücksichtigt.
DieAb-undZuschlägezumBodenwertunddieBewertungvonGrundstückenmitbe-
sonderenEigenschaftenerfolgenentsprechenddenbeiliegendenGrundsätzenfür
Ab-undZuschlägezumBodenwertundfürdieBewertungvonGrundstückenmitbe-
sonderenEigenschaften".
Abstimmungsergebnis:
Angenommenmit .7
gegen
0
Stimmen
v.,g.,u.
DerVorstandderTeilnehmergemeinschaft

;Lt

VerfahrenBertoldshofenIII-Unternehmensverfahren
StadtMarktoberdorf,LandkreisOstallgäu
Niederschrift
über
dieAufstellungderGrundsätzezurDurchführung
derWertermittlung
Am27.03.2018wurdenimFeuerwehrhausinBertoldshofenfürdaso.g.
FlurbereinigungsverfahrendieGrundsätzefürdiedurchzuführendeWertermittlungmit
demdurchdieSachverständigenverstärktenVorstandfestgelegt.
NachderErläuterungdergesetzlichenBestimmungenlegtederVertreterdesAmtesfür
LändlicheEntwicklungHerrBDWöhrdieBedeutungderzuermittelnden
TauschwertzahlenfürdiespätereNeuverteilungderGrundstückeundfürdieErmittlung
derLandabzügedar.
InsbesonderezeigteeranHandpraktischerBeispieleauf,welcheFlächenmehrungen
bzw.FlächenminderungeneinTauschvoneinerWertzahlzuranderennachsichzieht.
Allgemeinwurdefestgestellt:
DerTauschwertfürlandwirtschaftlicheGrundstückewirdinderRegelnachdemNutzen
ermittelt,densiebeigemeinüblicher,ordnungsgemäßerBewirtschaftungnachhaltig
jedermanngewährenkönnen.SoweitwesentlicheBestandteileoderbesondere
Verhältnisse(wiez.B.Hanglagen,Waldrandlagen,u.ä.)denWerteinesGrundstückes
dauerndbeeinträchtigen,istderenEinflussaufdieTauschwertzahldurchAbschläge
vomBodenwertbesondersnachzuweisen.
DieEntfernungderGrundstückevomjeweiligenWirtschaftshofwirdbeiden
ErgebnissenderWertermittlungnichtberücksichtigt(§28FlurbG);siewirdaberbeider
NeuverteilungimRahmenderwertgleichenAbfindungnach§44FlurbGberücksichtigt
werden.
DieBodenschätzungderFinanzverwaltunggehtzwarauchvondernatürlichen
ErtragsfähigkeitdesBodensundseinerLageaus,berücksichtigtaberdie
betriebswirtschaftlichenundörtlichenVerhältnissenichtimmerindemMaße,wieesfür

g6
/
///
/
/
/
/

dieWertermittlungimräumlichengerbegrenztenFlurbereinigungsverfahrenimHinblick
aufeinewertgleicheAbfindungnotwendigist.
DarüberhinaushatsichdieWertschätzungdereinzelnenBödenimLaufederJahre
gewandelt.DieWertermittlungsolleinenaktuellenVergleichsmaßstabder
landwirtschaftlichenFlächendarstellen.
ZurAufstellungeinesSchätzungsrahmenswurdenrepräsentativeBereicheder
BodenschätzungderFinanzverwaltungausgewählt.DiedortermitteltenBodenwerte
(Mustergründe)stellendieGrundlagefürdiezuermittelndenTauschwertedar.
DieTauschwertzahlenderGrundstückewerdeninAngleichungandievorab
festgelegtenMustergründedurchEinzelschätzungermittelt.
FürdieBerücksichtigungderbesonderenVerhältnissegeltenfolgendeGrundsätze:

gg

GrundsätzefürAb-undZuschlägezumBodenwertund
fürdieBewertungvonGrundstückenmitbesonderenEigenschaften
WaldschädenundHeckenschäden
GrundstückeinWaldrandlagenundHeckenrandlagenwerdenaufGrundderEinwirkungen
vonSchatten,Laub,Wildu.a.inihremWertgemindert.DieseMinderungwirddurchfolgen-
deAbschlägeW"aufdenermitteltenBodenwertberücksichtigt:
Waldlage
imSüden
imOstenundWesten
imNorden
Breitedes
Wert-
Bemerkung
abzuwerten-
minderung
denStreifens
in%
20m
50
WurzelschadenundSchat-
tenwirkung,Laubbefall
20m
25
wievor
20m
10
WurzelschadenundLaubbe-
fall
Hecken
BeiHeckenwirdjenachBreiteundHöheeinStreifenbiszu10mBreiteabgewertet.Die
WertminderungbeträgtbeieinerHecke(HE
imSüden:
25 %
imOstenANesten:
10 %
imNorden:
0 %
Waldflächen
DakeinAustauschvonWaldgrundstückenzuerwartenist,erhaltendieWaldflächendie
Tauschwertzahl5.
Heckenflächen
HeckenflächenwerdenmitderTauschwertzahl3eingewertet

/

I.C/421-4
47-1
v`
91 Z/tC?
3
BestockteSteilhänge
BestockteSteilhängeerhaltendieTauschwertzahl2.
Geländeneigung
HangabschlägefürgleichmäßiggeneigtesDauergrünlandwerdenwiefolgtangebracht.
GeneigteAckerflächensindimVerfahrensgebietnichtvorhanden.DieHangabschläge
werdenmitH"gekennzeichnet.DieNeigungwirdinderFallliniegemessen.
Hangneigungstabelle:
Neigung
in%
Abschlag(WZ)
fürDauergrünland
0-le
o
11- 15
1
16 20
2
2
 24
3

4
28-30
5
über30
festerWert
BeiHangneigungenvonmehrals30%wirdkeinAbschlagmehrvorgenommen,sondern
dieWertzahlunmittelbarfestgesetzt(Kennzeichnungm'it.R"Restwert).WeisenHang-
grundstückeungleichmäßigeNeigungenauf,dieeineBewirtschaftungzusätzlicherschwe-
ren,sokönnendieAbschlägeentsprechenderhöhtwerden.
ZwischenSüd-undNordhangwirdkeinWertunterschiedfestgesetzt.
NachteilederBodenerosiondurchWassersindbereitsindeno.a.Hangabschlägenbe-

rücksichtigt.

Nass-undFeuchtstellen
DiedurchNässe(Staunässe)bedingteWertminderungeinesGrundstückeswirdbei
der-Ermittiung-dee-Beeienwedes-bentel
'esiehtigt.DerBodenwertzahlwirddannein"N"beige-

fügt. ,t
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StraßenundWege
AußerhalbvonVe