BAR beendet Projekt Gemeinsamer Grundantrag Reha- und Teilhabeleistungen in Deutschland; 448 Beteiligte Prototyp erprobt.

Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen: Projekt abgeschlossen - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen: Projekt abgeschlossen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat das Projekt „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ abgeschlossen. Ziel war es, die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen durch einen trägerübergreifenden digitalen Antrag einfacher und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die Ergebnisse sind auch für Leistungserbringer und Reha-Einrichtungen von Interesse.

Die Antragstellung für Reha- und Teilhabeleistungen soll einfacher, bedarfsorientierter und digitaler werden. Dazu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gemeinsam mit ihren Mitgliedern das Projekt „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ durchgeführt. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung und Erprobung eines digitalen, trägerübergreifenden Prototyps.

Die Idee: Menschen sollen ihre individuellen Bedarfe möglichst einfach mit einem Antrag angeben können, ohne bereits bei der Antragstellung wissen zu müssen, welcher Rehabilitationsträger für die jeweilige Leistung zuständig ist. Der Antrag soll grundsätzlich die Beantragung von Leistungen aller Reha-Träger ermöglichen und damit einen einfacheren Zugang zum gegliederten Reha- und Teilhabesystem schaffen.

Der entwickelte Prototyp wurde umfassend erprobt. Insgesamt beteiligten sich 448 Personen, darunter potenzielle Antragstellende, Fachkräfte der Reha-Träger sowie Beratungsfachkräfte der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung. Dabei wurde insbesondere untersucht, wie nutzerfreundlich und bedarfsorientiert der Antrag gestaltet ist und wie die Bearbeitung in der Praxis funktioniert.

Ursprünglich war das Projekt bis Oktober 2025 angelegt. Die BAR hat die Laufzeit anschließend bis August 2026 verlängert, um Anschlussaktivitäten für eine mögliche Implementierung vorzubereiten. Mit dem nun vorliegenden Kompaktbericht ist das Projekt abgeschlossen. Die BAR fasst darin die Ergebnisse der Entwicklung und Erprobung zusammen und zeigt auf, welche fachlichen und technischen Voraussetzungen für eine mögliche Implementierung geschaffen wurden. Dazu gehören unter anderem Empfehlungen für die weitere Umsetzung sowie die Identifizierung noch offener Fragen und notwendiger nächster Schritte. Ein bundesweit eingeführtes Verfahren ist damit allerdings noch nicht verbunden. Vielmehr wurden die Grundlagen geschaffen, auf denen eine spätere Umsetzung eines digitalen, trägerübergreifenden Reha-Antrags aufbauen kann.

Für Reha-Einrichtungen und Leistungserbringer ist die weitere Entwicklung dennoch relevant. Ein trägerübergreifender, digitaler Antrag könnte künftig den Zugang zu Reha-Leistungen vereinfachen und auch die Schnittstellen zwischen Leistungsberechtigten, Reha-Trägern und Leistungserbringern verändern.