DKG Investitionsfinanzierung der Kliniken Deutschland; 2024 real 39,5% unter 1991
Investitionsfinanzierung der Länder - Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Die Notlage der Kliniken ist nicht allein Folge steigender Betriebskosten. Die Krankenhausreform erfordert eine transparente und planbare Investitionsfinanzierung. Investitionsbewertungsrelationen könnten dafür den Rahmen schaffen. Ein Kommentar.
Im Zuge der Debatten um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz standen die Betriebskostenfinanzierung und die angespannte Finanzlage der Krankenhäuser im Mittelpunkt. Ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Situation der Kliniken wurde dabei jedoch nur am Rande diskutiert, nämlich die seit Jahren unzureichende Investitionsfinanzierung.
Investitionsbedarf und Förderung driften weiter auseinander
Eine Bestandsaufnahme der DKG zeigt, dass die Lücke zwischen tatsächlichem Bedarf und Finanzierung weiterwächst. Für das Jahr 2023 wurde ein Investitionsbedarf von rund 6,52 Mrd. Euro ermittelt, um notwendige Gebäudesanierungen, Digitalisierungsmaßnahmen und die Erneuerung medizintechnischer Ausstattung zu finanzieren. Dem standen lediglich 3,89 Mrd. Euro Investitionsförderung der Länder gegenüber. Damit konnte nur etwas mehr als die Hälfte des tatsächlichen Bedarfs gedeckt werden. Auch die Entwicklung im Jahr 2024 verdeutlicht die Unterfinanzierung. Zwar stellten die Länder rund 4,24 Mrd. Euro Investitionsmittel bereit, inflationsbereinigt entspricht dies jedoch einem Rückgang von 39,5 Prozent gegenüber 1991. Damit verfügten die Kliniken in 2024 real über weniger Investitionsmittel als vor 35 Jahren. Dies zwingt viele Einrichtungen dazu, notwendige Investitionen zurückzustellen oder auslaufenden Betriebserlösen zu finanzieren. Eine solche Querfinanzierung verschärft jedoch den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken und begrenzt die Spielräume für eine Modernisierung der Versorgung.
Die Länder in der Pflicht
Dabei sind in Deutschland die Zuständigkeiten für die Investitionsfinanzierung eindeutig geregelt. Seit Inkrafttreten des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) im Jahr 1972 gilt das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung. Während die gesetzlichen Krankenkassen die Betriebskosten tragen, obliegt den Ländern die Finanzierung der Investitionen. Nach § 6 Abs. 1 KHG sind sie konkret verpflichtet, neben einem Krankenhausplan auch ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Für die Ausgestaltung der Förderung stehen den Ländern unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Neben der klassischen Einzelförderung können Investitionen über pauschale Fördermittel oder leistungsbezogen anhand von Investitionsbewertungsrelationen finanziert werden. Diese werden vom InEK auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von Krankenhäusern berechnet. Ziel ist eine objektive und transparente Mittelverteilung nach Leistungsumfang, vergleichbar mit der Vergütung über DRG-Fallpauschalen.
Investitionsbewertungsrelationen schaffen transparente Förderkriterien, stärken die Planungssicherheit der Krankenhäuser und ermöglichen eine stärker am tatsächlichen Leistungsumfang orientierte Finanzierung. Zudem können sie dazu beitragen, den administrativen Aufwand bei der Vergabe von Fördermitteln zu reduzieren. Ein vergleichbares Modell besteht beispielsweise in der Schweiz, wo Investitionskosten im Rahmen der Fallpauschalen mitfinanziert werden.
In der Praxis spielen Investitionsbewertungsrelationen bislang jedoch in Deutschland kaum eine Rolle. Nach § 10 Abs. 1 Satz 5 KHG entscheiden die Länder selbst über deren Einführung. Nach Angaben der DKG nutzen bislang lediglich Berlin, Hessen und Bremen dieses Instrument. Damit bleibt ein Ansatz, der eine transparentere und leistungsorientierte Investitionsförderung ermöglichen könnte, bislang weitgehend ungenutzt.
Mit der Umsetzung der Krankenhausreform wächst die Bedeutung einer auskömmlichen und verlässlichen Investitionsfinanzierung. Die Zuweisung der Leistungsgruppen markiert derzeit auf Landesebene die entscheidende Phase der Umsetzung. Sollte sich die Zahl der Krankenhausstandorte wie vom Gesetzgeber beabsichtigt verringern, darf dies nicht dazu führen, dass die Länder ihr Investitionsvolumen weiter zurückfahren. Gerade die verbleibenden Krankenhäuser benötigen ausreichende Investitionsmittel, um die mit der Reform verbundenen Umstrukturierungen bewältigen zu können.
Erforderlich ist daher eine langfristig tragfähige Finanzierung der Investitionskosten, die auch über das Auslaufen des Krankenhaustransformationsfonds hinaus Bestand hat. Ein zukunftsfähiges System muss verlässliche Planungssicherheit schaffen, zu der die flächendeckende Einführung von Investitionsbewertungsrelationen einen wesentlichen Beitrag leisten könnte.