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title: "Lehrerin oder Lehrer für herkunftssprachlichen Spanischunterricht in Bonn; Befristete Anstellung bis zu 2 Jahren"
sdDatePublished: "2026-08-27T12:06:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/stellen_20260827-20260904.pdf"
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  - name: "education policy"
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  - name: "teachers"
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locations:
  - "Köln"
  - "Germany"
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Lehrerin oder Lehrer für herkunftssprachlichen Spanischunterricht in Bonn; Befristete Anstellung bis zu 2 Jahren

Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder Lehrer für den herkunftssprachli-
chen Unterricht Spanisch

Im Bereich des Schulamtes für die Stadt Bonn ist zum nächstmöglichen Termin eine
Stelle mit 14 Wochenstunden für den herkunftssprachlichen Unterricht in spanischer
Sprache zu besetzen.

Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen
Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugendli-
chen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskunde
wichtigen Inhalte zu vermitteln.
Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachli-
chen Unterricht in spanischer Sprache:

1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

a) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-
westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes
oder eines anderen Landes im Fach Spanisch oder

b) ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-
westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes
oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätzlich über eine
Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Spanisch (nach dem
Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des
Europarates) verfügen. In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung
zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunfts-
sprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß
des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22
Nr. 8) beizulegen.

Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Unter-
richt und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

2. Sofern keine Lehrkräfte nach Nr. 1.a und 1.b zur Verfügung stehen, kön-
nen ausnahmsweise auch Lehrerinnen und Lehrer zugelassen werde, die

a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Spanisch verfügen oder

b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Spa-
nisch verfügen

c) über eine ausländische Lehramtsprüfung verfügen oder einen ausländischen
Hochschulabschluss eines Landes der Herkunftssprache in einem anerkannten
Lehrfach nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die
Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 GeR nachwei-
sen und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend (Schule in NRW Heft-Nr.
5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen hinaus auch über
die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie über die
sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit verfügen.

In allen Fällen (2.a, 2.b, 2.c) müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklä-
rung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunfts-
sprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des
Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) teil-
nehmen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet zum Zwecke der Erprobung für ma-
ximal 2 Jahre.

Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprach-
raumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unter-
richt und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann ins-
besondere erbracht werden durch:

a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote
„gut“ oder

c) die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt
für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

d) einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelasse-
nen Sprachnachweis.

Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-
lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenministeriums zu
Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkräfte an deutschen Schulen vom
02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

Der Einsatz erfolgt an verschiedenen Schulen im Schulamt für die Stadt Bonn. Bei
Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an weiteren Schulen ande-
rer Schulamtsbezirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nach-
mittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den
Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerin-
nen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden
Schulen aufgebaut werden.

Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der
Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-
beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglaubig-
ter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros) nachgewie-
sen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwarten-
den hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Benach-
richtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-westfäli-
schem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis
zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Vorgesehen ist eine zunächst befristete Beschäftigung, die bei Bewährung nach zwei
Jahren in eine unbefristete umgewandelt werden kann. Die Vergütung erfolgt als

Tarifbeschäftigte/r nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen. .
Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis
vorgesehen.

In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-
tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Termin zu besetzen.

Bewerbungen sind bis zum 04.09.2026 an das Schulamt für die Stadt Bonn z. Hd. Herr
Paul, St. Augustiner Str. 86, 53225 Bonn zu richten.

Ansprechpartner ist Frau Ispirova Tel. 0228/775574 oder HSU@Bonn.de

Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind
nicht zulässig.

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.