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title: "Pferd im Kaisten, Kanton Aargau West-Nil-Virus nachgewiesen; Kein Weitertragen durch Pferde oder Menschen"
sdDatePublished: "2026-08-27T14:12:00Z"
source: "https://www.blv.admin.ch/de/west-nil-virus-erstmals-bei-einem-pferd-in-der-schweiz-nachgewiesen"
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Pferd im Kaisten, Kanton Aargau West-Nil-Virus nachgewiesen; Kein Weitertragen durch Pferde oder Menschen

West-Nil-Virus erstmals bei einem Pferd in der Schweiz nachgewiesen

Mitteilung Veröffentlicht am 27. August 2026

West-Nil-Virus erstmals bei einem Pferd in der Schweiz nachgewiesen

Bei einem Pferd im Kanton Aargau wurde erstmals in der Schweiz das West-Nil-Virus nachgewiesen. Mücken übertragen es von infizierten Vögeln auf Pferde und Menschen. Weder Pferde noch Menschen verbreiten das Virus weiter.

Bei einem Pferd auf einem Betrieb in der Gemeinde Kaisten im Kanton Aargau wurde das West-Nil-Virus (WNV) nachgewiesen. Das Pferd hat sich inzwischen von der Erkrankung erholt und zeigt keine klinischen Symptome mehr. Das BLV verfolgt die allgemeine Tiergesundheitssituation und koordiniert sich mit den beteiligten Stellen.

Das durch Mücken übertragene Virus zirkuliert hauptsächlich zwischen Wildvögeln und Mücken. Pferde und Menschen können durch den Stich infizierter Mücken angesteckt werden, tragen jedoch nicht zur Weiterverbreitung des Virus bei: Eine Mücke kann sich bei einem infizierten Pferd nicht anstecken und das Virus daher weder auf ein anderes Pferd noch auf einen Menschen übertragen.

Bei rund 80 Prozent der infizierten Pferde verläuft die Infektion ohne erkennbare Symptome. Bis zu 10 Prozent können jedoch neurologische Symptome und eine Entzündung des Gehirns und des Rückenmarks entwickeln. Die Erkrankung kann in diesen Fällen schwer verlaufen und tödlich enden. Bei Vögeln reicht der Verlauf je nach Art von symptomlos bis tödlich. Besonders empfänglich sind Rabenvögel, Greifvögel, Falken und Eulen.

Beim Menschen verläuft die Infektion ebenfalls meistens symptomlos. Bei weniger als einem Prozent der Infizierten kann es zu einer schweren Gehirn- oder Hirnhautentzündung kommen. Weitere Informationen zu den gesundheitlichen Risiken für Menschen sind beim Bundesamt für Gesundheit BAG verfügbar.

Das West-Nil-Fieber ist eine zu überwachende Tierseuche und damit meldepflichtig. In der Schweiz wurde das West-Nil-Virus 2022 erstmals in einheimischen Stechmücken im Tessin nachgewiesen. 2025 wurde zudem der erste lokal durch Mücken übertragene Fall beim Menschen bestätigt. Da sowohl geeignete Überträgermücken als auch natürliche Wirte wie Wildvögel in der Schweiz vorkommen, sind während der mückenaktiven Zeit weitere Übertragungen möglich.

Ein Nachweis des West-Nil-Virus bei einem Pferd führt nicht zu Einschränkungen des Handels mit der EU. Das West-Nil-Virus zirkuliert seit Jahren in Europa und hat sich zunehmend auch in Richtung Norden ausgebreitet. In allen vier Nachbarländern der Schweiz – Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich – wurden bereits Infektionen bei Pferden nachgewiesen.

Pferde schützen und Verdachtsfälle früh erkennen

Für Pferde steht in der Schweiz ein zugelassener Impfstoff gegen das West-Nil-Virus zur Verfügung. Die Impfung kann Pferde insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Wer bei Pferden hohes Fieber oder neurologische Auffälligkeiten feststellt, sollte sich umgehend an eine Tierärztin oder einen Tierarzt wenden. Auffällige Erkrankungs- oder Todesfälle bei Wildvögeln sollten der Wildhut gemeldet werden.

West-Nil-Virus bei Pferden – Equinella