Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz; legt Zwischenbericht des Zweiten Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention im Land Bremen vor; 2.116 Frauen Opfer Partnerschaftsgewalt 2025

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Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1956 (Neufassung der Drs. 21/1951) 26. August 2026 Mitteilung des Senats Zwischenbericht: Eckpunkte des Zweiten Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 25. August 2026 Zwischenbericht: Eckpunkte des Zweiten Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen Geschlechtsspezifische Gewalt bleibt auf einem hohen Niveau: Für Bremen zeigen die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), dass im Jahr 2025 2.116 weibliche Personen als Opfer von Partnerschaftsgewalt registriert wurden (2024: 1.967). In der Stadtgemeinde Bremen stieg die Zahl der im Jahr 2025 registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt auf 2.002 (2024: 1.797). 2025 wurden zudem im Land Bremen 61 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen beziehungsweise sexuelle Übergriffe auf Frauen im Kontext von Partnerschaftsgewalt erfasst (2024: 47).

Über die Daten des Hellfelds hinaus zeigt die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag1“ (LeSuBiA) des Bundes, dass Frauen deutlich stärker von sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking betroffen sind als Männer. Zudem ist der Schweregrad der Gewalterfahrung bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich höher als bei Männern. Jüngere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und LGBTIQ* Personen weisen zudem eine gegenüber dem Durchschnitt höhere Gewaltbetroffenheit auf.

In gemeinsamer Federführung mit der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) und in enger Abstimmung mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erarbeitet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den Landesaktionsplan II für das Land Bremen.

I. Sammlung von Maßnahmenvorschlägen für den Landesaktionsplan II zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Fortzuschreibende Maßnahmen:

1 Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ aus dem Jahr 2026 des Bundeskriminialamts in Zusammenarbeit mit dem BMBFSFJ

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1956 2 von 6 Die erste zentrale Säule für die Identifizierung von fortzuschreibenden Maßnahmen wurde bereits im Rahmen des Abschlussberichts für den Landesaktionsplan I (Senatsvorlage vom 3. März 2026) vorgelegt. Auf Grundlage einer zentralen Abfrage aller beteiligten Ressorts (SASJI, SF, SIS, SJV, SKB, ZGF sowie Magistrat Bremerhaven) wurde eruiert, welche Maßnahmen fortgeschrieben bzw. weiterentwickelt werden sollen, um den Verpflichtungen, die sich für das Land Bremen durch die Istanbul-Konvention ergeben, nachzukommen. Anlage I zu dieser Vorlage stellt die entsprechenden Maßnahmen und deren Weiterentwicklung dar.

Beteiligungsprozess:

Die zweite zentrale Säule der Maßnahmensammlung war ein Beteiligungsprozess zwischen Juni 2025 und April 2026, dessen Ziel es war, die Erfahrungen, Perspektiven und Bedarfe aus der Praxis systematisch zu erfassen und daraus konkrete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Dazu wurden die bestehenden und gut etablierten Strukturen der Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen genutzt. In den Arbeitsgruppen sind zivilgesellschaftliche Vertreter:innen, Fachkräfte aus der Praxis und auch Ressortmitarbeitende vertreten. Dazu fanden Sitzungen der folgenden Arbeitsgruppen statt:

 AK gegen Gewalt  AG Häusliche Gewalt und Stalking  AG Digitale Gewalt  AG Sexualisierte Gewalt  AG Besonderer Schutzbedarf  AG Dunkelfeld  Runder Tisch FGM/C  Runder Tisch Menschenhandel  LAG von häuslicher Gewalt betroffene Kinder / Jugendliche

Grundlage für die Sammlung von Maßnahmen waren folgende Kriterien:

 Die Maßnahme muss einen Bezug zu geschlechtsspezifischer Gewalt nach der Istanbul-Konvention haben;  es muss ein Bremen-Bezug oder Bremen-Hebel vorliegen;  es sollte möglich sein, die Maßnahme spezifisch, messbar, ausführbar, realistisch und terminierbar zu machen;  Maßnahmen sollten die folgenden Bereiche der Istanbul-Konvention abdecken: Prävention, Schutz- und Unterstützung, Ermittlung & Strafverfolgung oder ineinandergreifende politische Maßnahmen.

Neben den bestehenden Strukturen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden der Landesteilhabebeirat, der queerpolitische Beirat sowie das Netzwerk gegen Diskriminierung einbezogen. Der Prozess der Maßnahmensammlung wurde in diesen Gremien vorgestellt, danach erfolgte eine schriftliche Abfrage. Zudem haben die beteiligten Ressorts Maßnahmenvorschläge in ihren jeweiligen Bereichen entwickelt und eingespeist. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses über 300 Maßnahmenvorschläge gesammelt.

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1956 3 von 6 Die Sammlung von Maßnahmenvorschlägen in Bremerhaven erfolgte in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen der kommunalen Koordinierungsstelle des Magistrats sowie der Ortspolizeibehörde und der ZGF Bremerhaven. Im Zeitraum von Sommer 2025 bis Januar 2026 wurden hierzu Fachgespräche mit Beratungsstellen, Fachkräften sowie Vertreterinnen und Vertretern relevanter Handlungsfelder geführt. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Runden Tisches „Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*“ in Bremerhaven in der Sitzung am 13. November 2025 zur Einreichung weiterer Maßnahmenvorschläge bis zum 23. Januar 2026 aufgefordert. Insgesamt wurden so rund 70 Maßnahmenvorschläge gesammelt. Eingebunden waren neben den Mitgliedern des Runden Tisches Bremerhaven insbesondere Beratungs- und Fachstellen sowie Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Gewaltschutz, Gesundheit sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die Vorschläge wurden anschließend gemeinsam fachlich bewertet, hinsichtlich Bedarfs und Umsetzbarkeit geprüft und im Rahmen des Runden Tisches in Bremerhaven im März 2026 priorisiert. Im Ergebnis wurden 16 Maßnahmenvorschläge aus Bremerhaven für die weitere Berücksichtigung im neuen Landesaktionsplan benannt. Zu diesen zählen beispielsweise:

 Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Bremerhaven  Schutzräume für obdachlose und wohnungslose Frauen schaffen / Tagestreff  Jugendstudie: Lebenssituationen und Bedarfe junger Queers in Bremerhaven  Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projekts zur digitalen Selbstverteidigung für Mädchen* und Frauen* (Maßnahme 18 aus LAP I)  Hochrisikomanagement Polizei Bremerhaven - Unterstützung durch psychologisches Personal  Case-Management für die Gewaltschutzambulanz Bremerhaven  Stalking-Beratungsangebot  Empowerment-Workshops für Queere Menschen/Jugendliche  Weiterbildungsangebot zur Fachkraft Jungen*pädagogik

Fachliche Entwicklungen und Erkenntnisse:

Als dritte zentrale Säule im Prozess hat die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Erkenntnisse aus Studien sowie der Fachöffentlichkeit herangezogen. Grundlagen dafür waren der Forschungsbericht zur Evaluation des Bremer Schutz- und Hilfesystems durch das Institut für empirische Soziologie (2025), die Ist-Stand-Analyse der Beratungsangebot für Betroffene geschlechtsbezogener Gewalt in Bremerhaven durch ZOOM (2024), der Forschungsbericht zur Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose, psychisch erkrankte, suchtmittelkonsumierende sowie sich prostituierende Frauen, die Gewalt erleben (2024) sowie die Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen* im Bremer Hilfesystem durch die Universität Bremen (2023). Abschließend wurden die Handlungsempfehlungen von GREVIO (Expert: innen Gruppe zur Umsetzung der Istanbul- Konvention) sowie durch das Deutsche Institut für Menschenrechte als Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt als Grundlage für die Fortschreibung des Landesaktionsplans genutzt.

Die gesammelten und entwickelten Maßnahmenvorschläge wurden den jeweils zuständigen Ressorts vorgelegt und eine fachliche Einschätzung erbeten. Die Federführung hat abschließend und unter Berücksichtigung der fachlichen Rückmeldungen Maßnahmenpakete geschnürt und der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erneut vorgelegt. Diese

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1956 4 von 6 Maßnahmenpakete wurden am Runden Tisch Istanbul-Konvention vorgestellt, diskutiert und bewertet.

II. Zentrale Ergebnisse und Erkenntnisse: Eckpunkte für den Landesaktionsplan II zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Prävention:

Im Hinblick auf Kapitel III der Istanbul-Konvention (Prävention), wurden folgende Ergebnisse als zentral identifiziert: Für Jugendliche und junge Erwachsene braucht es zusätzliche Angebote, um geschlechtsspezifische Gewalt umfassend und nachhaltig anzugehen. Besonders für Jungen gibt es einen hohen Bedarf präventiv anzusetzen und bestehende Angebote, die sich spezifisch an Mädchen richten, zu ergänzen. Auch im Feld Digitale Gewalt ist ein präventiver Ansatz angezeigt. Unter dem Schlagwort „Medienkompetenz“ geht es darum, deutlich zu machen, wo Grenzverletzungen beginnen und welche rechtlichen und gesellschaftlichen Regeln im digitalen Raum gelten. Hier könnte eine Weiterentwicklung des ressortübergreifenden Projekts #Aufgeklärt Angebote für Schüler:innen, Fachkräfte und Lehrer:innen schaffen. Zudem könnte der Aufbau einer Fachstelle für Digitale Gewalt im Land Bremen einen wichtigen Beitrag leisten, den wachsenden Herausforderungen von geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Raum zu begegnen. Im Rahmen der Maßnahmensammlung für den LAP II war die Forderung nach einem Ausbau sowie nach einer strukturierten Verankerung von Präventionsmaßnahmen eine der zentralen Forderungen. Auch der Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) hat darauf einen Schwerpunkt gelegt. Somit wäre ein ressortübergreifender Präventionspakt gegen geschlechtsspezifische Gewalt für das Land Bremen eine Möglichkeit, die bestehenden Maßnahmen im Land Bremen weiterzuentwickeln und Gewaltprävention in den Fokus zu rücken. Der Runde Tisch Istanbul-Konvention hat folgende Maßnahmenvorschläge für den Bereich Prävention als insgesamt am wichtigsten identifiziert:  Konzeption und Aufbau einer Fachstelle Digitale Gewalt für das Land Bremen  Weiterentwicklung des Projekts #LIEBE: Pädagogisches Projekt an Schulen zur Veränderung von Geschlechter-, insbes. Männerrollen, und zur Prävention von Beziehungsgewalt  Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu geschlechtsspezifischer Gewalt  Präventionsworkshops, die Jungen als Betroffene und Bystander in den Blick nehmen

Schutz und Unterstützung: Im Hinblick auf Kapitel IV der Istanbul-Konvention (Schutz und Unterstützung), sind folgende Erkenntnisse zu berichten: Im Rahmen des generellen Ausbaus von Schutz- und Unterstützungsangeboten ist vor allem ein Aus- und Aufbau von spezialisierten Beratungs- und Schutzangeboten angezeigt. Folgende mögliche Angebote haben sich im Rahmen der Maßnahmensammlung und des damit verbunden zivilgesellschaftlichen Prozesses als prioritär herauskristallisiert:  Ausbau des Beratungsangebots für Betroffene von Stalking im Land Bremen  Angebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Bremerhaven

Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1956 5 von 6  Spezialisierte Schutzplätze, insbesondere für Frauen mit psychischen Erkrankungen, Suchtmittel-gebrauchende Frauen sowie Junge Frauen  Beratungsangebot für Betroffene von sexueller Belästigung