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title: "Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz; legt Zwischenbericht des Zweiten Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention im Land Bremen vor; 2.116 Frauen Opfer Partnerschaftsgewalt 2025"
sdDatePublished: "2026-08-27T13:58:00Z"
source: "https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2026-08-27_Drs-21-1956_83d62.pdf"
topics:
  - name: "women's rights"
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  - name: "sexual misconduct"
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  - name: "government policy"
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  - "Germany"
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Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz; legt Zwischenbericht des Zweiten Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention im Land Bremen vor; 2.116 Frauen Opfer Partnerschaftsgewalt 2025

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1956
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1956
(Neufassung der Drs. 21/1951)
26. August 2026
Mitteilung des Senats
Zwischenbericht: Eckpunkte des Zweiten Landesaktionsplans zur
Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen

Mitteilung des Senats
an die Bürgerschaft (Landtag)
vom 25. August 2026
Zwischenbericht: Eckpunkte des Zweiten Landesaktionsplans zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention im Land Bremen
Geschlechtsspezifische Gewalt bleibt auf einem hohen Niveau: Für Bremen zeigen die Daten
der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), dass im Jahr 2025 2.116 weibliche Personen als
Opfer von Partnerschaftsgewalt registriert wurden (2024: 1.967). In der Stadtgemeinde
Bremen stieg die Zahl der im Jahr 2025 registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt auf 2.002
(2024: 1.797). 2025 wurden zudem im Land Bremen 61 Vergewaltigungen, sexuelle
Nötigungen beziehungsweise sexuelle Übergriffe auf Frauen im Kontext von
Partnerschaftsgewalt erfasst (2024: 47).

Über die Daten des Hellfelds hinaus zeigt die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit
und Belastung im Alltag1“ (LeSuBiA) des Bundes, dass Frauen deutlich stärker von sexuellen
Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking betroffen sind als Männer. Zudem ist der
Schweregrad der Gewalterfahrung bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich höher
als bei Männern. Jüngere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und LGBTIQ*
Personen weisen zudem eine gegenüber dem Durchschnitt höhere Gewaltbetroffenheit auf.

In gemeinsamer Federführung mit der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) und
in enger Abstimmung mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention erarbeitet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
den Landesaktionsplan II für das Land Bremen.

I. Sammlung von Maßnahmenvorschlägen für den Landesaktionsplan II zur Umsetzung
der Istanbul-Konvention

Fortzuschreibende Maßnahmen:

1 Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ aus dem Jahr 2026 des
Bundeskriminialamts in Zusammenarbeit mit dem BMBFSFJ

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Die erste zentrale Säule für die Identifizierung von fortzuschreibenden Maßnahmen wurde
bereits im Rahmen des Abschlussberichts für den Landesaktionsplan I (Senatsvorlage vom 3.
März 2026) vorgelegt. Auf Grundlage einer zentralen Abfrage aller beteiligten Ressorts (SASJI,
SF, SIS, SJV, SKB, ZGF sowie Magistrat Bremerhaven) wurde eruiert, welche Maßnahmen
fortgeschrieben bzw. weiterentwickelt werden sollen, um den Verpflichtungen, die sich für
das Land Bremen durch die Istanbul-Konvention ergeben, nachzukommen. Anlage I zu dieser
Vorlage stellt die entsprechenden Maßnahmen und deren Weiterentwicklung dar.

Beteiligungsprozess:

Die zweite zentrale Säule der Maßnahmensammlung war ein Beteiligungsprozess zwischen
Juni 2025 und April 2026, dessen Ziel es war, die Erfahrungen, Perspektiven und Bedarfe aus
der Praxis systematisch zu erfassen und daraus konkrete Maßnahmenvorschläge zu
entwickeln. Dazu wurden die bestehenden und gut etablierten Strukturen der Arbeitsgruppen
zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen genutzt. In den Arbeitsgruppen sind
zivilgesellschaftliche Vertreter:innen, Fachkräfte aus der Praxis und auch
Ressortmitarbeitende vertreten. Dazu fanden Sitzungen der folgenden Arbeitsgruppen statt:

 AK gegen Gewalt
 AG Häusliche Gewalt und Stalking
 AG Digitale Gewalt
 AG Sexualisierte Gewalt
 AG Besonderer Schutzbedarf
 AG Dunkelfeld
 Runder Tisch FGM/C
 Runder Tisch Menschenhandel
 LAG von häuslicher Gewalt betroffene Kinder / Jugendliche

Grundlage für die Sammlung von Maßnahmen waren folgende Kriterien:

 Die Maßnahme muss einen Bezug zu geschlechtsspezifischer Gewalt nach der
Istanbul-Konvention haben;
 es muss ein Bremen-Bezug oder Bremen-Hebel vorliegen;
 es sollte möglich sein, die Maßnahme spezifisch, messbar, ausführbar, realistisch und
terminierbar zu machen;
 Maßnahmen sollten die folgenden Bereiche der Istanbul-Konvention abdecken:
Prävention, Schutz- und Unterstützung, Ermittlung & Strafverfolgung oder
ineinandergreifende politische Maßnahmen.

Neben den bestehenden Strukturen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden der
Landesteilhabebeirat, der queerpolitische Beirat sowie das Netzwerk gegen Diskriminierung
einbezogen. Der Prozess der Maßnahmensammlung wurde in diesen Gremien vorgestellt,
danach erfolgte eine schriftliche Abfrage. Zudem haben die beteiligten Ressorts
Maßnahmenvorschläge in ihren jeweiligen Bereichen entwickelt und eingespeist. Insgesamt
wurden im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses über 300 Maßnahmenvorschläge
gesammelt.

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Die Sammlung von Maßnahmenvorschlägen in Bremerhaven erfolgte in einem gemeinsamen
Abstimmungsprozess zwischen der kommunalen Koordinierungsstelle des Magistrats sowie
der Ortspolizeibehörde und der ZGF Bremerhaven. Im Zeitraum von Sommer 2025 bis Januar
2026 wurden hierzu Fachgespräche mit Beratungsstellen, Fachkräften sowie Vertreterinnen
und Vertretern relevanter Handlungsfelder geführt. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des
Runden Tisches „Gewalt gegen Frauen* und Mädchen*“ in Bremerhaven in der Sitzung am
13. November 2025 zur Einreichung weiterer Maßnahmenvorschläge bis zum 23. Januar 2026
aufgefordert. Insgesamt wurden so rund 70 Maßnahmenvorschläge gesammelt. Eingebunden
waren neben den Mitgliedern des Runden Tisches Bremerhaven insbesondere Beratungs-
und Fachstellen sowie Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Gewaltschutz,
Gesundheit sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die Vorschläge wurden anschließend gemeinsam
fachlich bewertet, hinsichtlich Bedarfs und Umsetzbarkeit geprüft und im Rahmen des
Runden Tisches in Bremerhaven im März 2026 priorisiert. Im Ergebnis wurden 16
Maßnahmenvorschläge aus Bremerhaven für die weitere Berücksichtigung im neuen
Landesaktionsplan benannt. Zu diesen zählen beispielsweise:

 Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Bremerhaven
 Schutzräume für obdachlose und wohnungslose Frauen schaffen / Tagestreff
 Jugendstudie: Lebenssituationen und Bedarfe junger Queers in Bremerhaven
 Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projekts zur digitalen Selbstverteidigung für
Mädchen* und Frauen* (Maßnahme 18 aus LAP I)
 Hochrisikomanagement Polizei Bremerhaven - Unterstützung durch psychologisches
Personal
 Case-Management für die Gewaltschutzambulanz Bremerhaven
 Stalking-Beratungsangebot
 Empowerment-Workshops für Queere Menschen/Jugendliche
 Weiterbildungsangebot zur Fachkraft Jungen*pädagogik

Fachliche Entwicklungen und Erkenntnisse:

Als dritte zentrale Säule im Prozess hat die Landeskoordinierungsstelle zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention Erkenntnisse aus Studien sowie der Fachöffentlichkeit herangezogen.
Grundlagen dafür waren der Forschungsbericht zur Evaluation des Bremer Schutz- und
Hilfesystems durch das Institut für empirische Soziologie (2025), die Ist-Stand-Analyse der
Beratungsangebot für Betroffene geschlechtsbezogener Gewalt in Bremerhaven durch ZOOM
(2024), der Forschungsbericht zur Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose,
psychisch erkrankte, suchtmittelkonsumierende sowie sich prostituierende Frauen, die
Gewalt erleben (2024) sowie die Studie zur Ermittlung der Erfahrungen von gewaltbetroffenen
Frauen* im Bremer Hilfesystem durch die Universität Bremen (2023). Abschließend wurden
die Handlungsempfehlungen von GREVIO (Expert: innen Gruppe zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention) sowie durch das Deutsche Institut für Menschenrechte als
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt als Grundlage für die Fortschreibung
des Landesaktionsplans genutzt.

Die gesammelten und entwickelten Maßnahmenvorschläge wurden den jeweils zuständigen
Ressorts vorgelegt und eine fachliche Einschätzung erbeten. Die Federführung hat
abschließend und unter Berücksichtigung der fachlichen Rückmeldungen Maßnahmenpakete
geschnürt und der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erneut vorgelegt. Diese

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Maßnahmenpakete wurden am Runden Tisch Istanbul-Konvention vorgestellt, diskutiert und
bewertet.

II. Zentrale Ergebnisse und Erkenntnisse: Eckpunkte für den Landesaktionsplan II zur
Umsetzung der Istanbul-Konvention

Prävention:

Im Hinblick auf Kapitel III der Istanbul-Konvention (Prävention), wurden folgende Ergebnisse
als zentral identifiziert: Für Jugendliche und junge Erwachsene braucht es zusätzliche
Angebote, um geschlechtsspezifische Gewalt umfassend und nachhaltig anzugehen.
Besonders für Jungen gibt es einen hohen Bedarf präventiv anzusetzen und bestehende
Angebote, die sich spezifisch an Mädchen richten, zu ergänzen.
Auch im Feld Digitale Gewalt ist ein präventiver Ansatz angezeigt. Unter dem Schlagwort
„Medienkompetenz“ geht es darum, deutlich zu machen, wo Grenzverletzungen beginnen
und welche rechtlichen und gesellschaftlichen Regeln im digitalen Raum gelten. Hier könnte
eine Weiterentwicklung des ressortübergreifenden Projekts #Aufgeklärt Angebote für
Schüler:innen, Fachkräfte und Lehrer:innen schaffen. Zudem könnte der Aufbau einer
Fachstelle für Digitale Gewalt im Land Bremen einen wichtigen Beitrag leisten, den
wachsenden Herausforderungen von geschlechtsspezifischer Gewalt im digitalen Raum zu
begegnen.
Im Rahmen der Maßnahmensammlung für den LAP II war die Forderung nach einem Ausbau
sowie nach einer strukturierten Verankerung von Präventionsmaßnahmen eine der zentralen
Forderungen. Auch der Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) hat darauf
einen Schwerpunkt gelegt.
Somit wäre ein ressortübergreifender Präventionspakt gegen geschlechtsspezifische
Gewalt für das Land Bremen eine Möglichkeit, die bestehenden Maßnahmen im Land Bremen
weiterzuentwickeln und Gewaltprävention in den Fokus zu rücken.
Der Runde Tisch Istanbul-Konvention hat folgende Maßnahmenvorschläge für den Bereich
Prävention als insgesamt am wichtigsten identifiziert:
 Konzeption und Aufbau einer Fachstelle Digitale Gewalt für das Land Bremen
 Weiterentwicklung des Projekts #LIEBE: Pädagogisches Projekt an Schulen zur
Veränderung von Geschlechter-, insbes. Männerrollen, und zur Prävention von
Beziehungsgewalt
 Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu geschlechtsspezifischer
Gewalt
 Präventionsworkshops, die Jungen als Betroffene und Bystander in den Blick nehmen

Schutz und Unterstützung:
Im Hinblick auf Kapitel IV der Istanbul-Konvention (Schutz und Unterstützung), sind folgende
Erkenntnisse zu berichten: Im Rahmen des generellen Ausbaus von Schutz- und
Unterstützungsangeboten ist vor allem ein Aus- und Aufbau von spezialisierten Beratungs-
und Schutzangeboten angezeigt. Folgende mögliche Angebote haben sich im Rahmen der
Maßnahmensammlung und des damit verbunden zivilgesellschaftlichen Prozesses als
prioritär herauskristallisiert:
 Ausbau des Beratungsangebots für Betroffene von Stalking im Land Bremen
 Angebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Bremerhaven

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 Spezialisierte Schutzplätze, insbesondere für Frauen mit psychischen Erkrankungen,
Suchtmittel-gebrauchende Frauen sowie Junge Frauen
 Beratungsangebot für Betroffene von sexueller Belästigung