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title: "Stadt Halle (Saale) kürzt Zuschuss an Franckeschen Stiftungen um 130.000 Euro in Halle; Aufgrund 138 Mio. Euro Defizit 2026 nicht möglich"
sdDatePublished: "2026-08-27T20:32:00Z"
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  - "Halle (Saale)"
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Stadt Halle (Saale) kürzt Zuschuss an Franckeschen Stiftungen um 130.000 Euro in Halle; Aufgrund 138 Mio. Euro Defizit 2026 nicht möglich

Stadt Halle (Saale)
25. August 2026
Geschäftsbereich I
Finanzen und Personal

Beschlusskontrolle
zur
Sitzung
des
Ausschusses
für
Finanzen,
städtische
Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften am 18.08.2026
Betreff: Anfrage des Stadtrates Herr Dr. Bergner zur Umsetzung der Haushaltsperre
Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02782
TOP: 9.1

Herr Dr. Bergner bezog sich auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90 / DIE GRÜNEN zu den Auswirkungen der Haushaltssperre (VIII/2026/02782). Diese
sieht eine Kürzung des Zuschusses an die Franckeschen Stiftungen um 130.000 Euro
vor. Er erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Kommunikation mit den
Franckeschen Stiftungen und hinterfragte die bisherige Begründung von Herrn
Bürgermeister Geier, wonach der Haushaltsvorbehalt im Vertrag den Ausschlag gab.
Da dieselbe Vertragsklausel auch bei anderen städtischen Zuwendungsempfängern
existiert, bat er um eine Erklärung, weshalb ausschließlich die Franckeschen Stiftungen
von dieser Kürzung betroffen waren.

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Halle (Saale) gewährt den Franckeschen Stiftungen gemäß § 1 der Vereinbarung
über die Förderung des Betriebes der Franckeschen Stiftungen zu Halle aus dem Jahr 1996
jährlich eine Zuwendung „nach den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes“. Bei dieser
Vertragsklausel handelt es nicht um einen Haushaltsvorbehalt, der – zusammengefasst –
vorsieht, dass eine Auszahlung erfolgen kann, sofern eine Haushaltsgenehmigung durch das
Landesverwaltungsamt vorliegt. Vielmehr ist die Verwaltung verpflichtet, jährlich zu prüfen,
inwiefern es die Haushaltslage der Stadt erlaubt, den Franckeschen Stiftungen eine
Zuwendung zu gewähren. Angesichts eines planerischen Haushaltsdefizites i. H. v. rd. 138
Mio. Euro im Jahr 2026 und der gesetzlich normierten Verpflichtung, dieses Defizit sukzessive
abzubauen und fortfolgend die Höhe der benötigten Liquiditätskredite zurückzuführen, besteht
diese Möglichkeit aufgrund der Haushaltslage kurz- und mittelfristig nicht.

Die Kommunikation mit den Franckeschen Stiftungen erfolgte über die Verwaltungsspitze.

Egbert Geier
Bürgermeister