Stadtrat Freital beschließt Aufstellung des Bebauungsplans ‘Wohnen am Burgwartsberg’ in Freital-Potschappel; Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB, UVP entfällt
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Elektronische Ausgabe Seite 1 von 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan ,,Wohnen am Burgwartsberg" in Freital-Potschappel, T. v. Flurstück 100/4 der Gemarkung Niederpesterwitz Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in der öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2026 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Wohnen am Burgwartsberg“ in Freital-Potschappel gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 22.000 m² und umfasst einen Teil des Flurstückes 100/4 der Gemarkung Niederpesterwitz. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.
Geltungsbereich mit schematischer Darstellung der künftigen Nutzung
Der Planbereich wird wie folgt begrenzt: • im Norden durch die Uhlandstraße • im Osten durch die Oberpesterwitzer Straße • im Süden durch Wohnbebauung entlang der Burgwartstraße • im Westen durch eine Kleingartenanlage
Mit dem Bebauungsplan soll Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern ge- schaffen werden, wobei die Erschließung über die Oberpesterwitzer Straße erfolgen soll. Großzügige Grün-, Spiel- und Aufenthaltsbereiche sollen das Areal als Wohnquartier aufwerten.
Nr. e083-2026 27. August 2026
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Elektronische Ausgabe Seite 2 von 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend §13a BauGB, dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Flächennutzungsplan, festgestellt am 25.06.2026, weist den Geltungsbereich als Wohnbauentwicklungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB aus. Die Genehmigung und Rechtskraft des Flächennutzungsplans werden für das vierte Quartal 2026 angestrebt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Ort und Dauer der Auslegung werden rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Freital, im Amtsblatt der Stadt Freital, und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekanntgegeben. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich be- kannt gemacht.
Freital, den 11.08.2026
gez. Rumberg Oberbürgermeister
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elektronische Ausgabe Herausgeber: Stadtverwaltung Freital Büro des Oberbürgermeisters Dresdner Straße 56 01705 Freital Redaktion/Satz Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich) Matthias Weigel Jona Hildebrandt-Fischer Telefon: 0351 6476-160/-380 E-Mail: amtsblatt@freital.de