---
title: "Stadtrat Freital beschließt Aufstellung des Bebauungsplans 'Wohnen am Burgwartsberg' in Freital-Potschappel; Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB, UVP entfällt"
sdDatePublished: "2026-08-27T16:36:00Z"
source: "https://www.freital.de/media/custom/3303_7946_1.PDF?1787846199"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
  - "Freital"
  - "Sachsen"
---


Stadtrat Freital beschließt Aufstellung des Bebauungsplans 'Wohnen am Burgwartsberg' in Freital-Potschappel; Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB, UVP entfällt

2649_Freital

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital

Elektronische Ausgabe
Seite 1 von 2
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe
www.freital.de/amtsblatt
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
,,Wohnen am Burgwartsberg" in Freital-Potschappel, T. v. Flurstück
100/4 der Gemarkung Niederpesterwitz
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in der öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2026 die Aufstellung des Be-
bauungsplanes „Wohnen am Burgwartsberg“ in Freital-Potschappel gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 22.000 m² und
umfasst einen Teil des Flurstückes 100/4 der Gemarkung Niederpesterwitz. Der räumliche Geltungsbereich ist in
dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt.

Geltungsbereich mit schematischer Darstellung der künftigen Nutzung

Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
• im Norden durch die Uhlandstraße
• im Osten durch die Oberpesterwitzer Straße
• im Süden durch Wohnbebauung entlang der Burgwartstraße
• im Westen durch eine Kleingartenanlage

Mit dem Bebauungsplan soll Planungs- und Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern ge-
schaffen werden, wobei die Erschließung über die Oberpesterwitzer Straße erfolgen soll. Großzügige Grün-, Spiel-
und Aufenthaltsbereiche sollen das Areal als Wohnquartier aufwerten.

Nr. e083-2026
27. August 2026

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital

Elektronische Ausgabe
Seite 2 von 2
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe
www.freital.de/amtsblatt
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend §13a BauGB, dabei wird auf die Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset-
zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Auf die frühzeitigen Beteiligungsverfahren
nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

Der Flächennutzungsplan, festgestellt am 25.06.2026, weist den Geltungsbereich als Wohnbauentwicklungsfläche
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB aus. Die Genehmigung und Rechtskraft des Flächennutzungsplans werden für das
vierte Quartal 2026 angestrebt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
lange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs.

Ort und Dauer der Auslegung werden rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Freital, im Amtsblatt der Stadt
Freital, und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekanntgegeben.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich be-
kannt gemacht.

Freital, den 11.08.2026

gez. Rumberg
Oberbürgermeister

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Elektronische Ausgabe
Herausgeber: Stadtverwaltung Freital
Büro des Oberbürgermeisters
Dresdner Straße 56
01705 Freital
Redaktion/Satz
Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich)
Matthias Weigel
Jona Hildebrandt-Fischer
Telefon: 0351 6476-160/-380
E-Mail: amtsblatt@freital.de