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title: "Stadtrat Freital stellt Bebauungsplan-Verfahren Wurgwitz ein Freital-Wurgwitz; Verfahren beendet, keine Entschädigungsansprüche"
sdDatePublished: "2026-08-27T16:36:00Z"
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  - "Freital"
  - "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
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Stadtrat Freital stellt Bebauungsplan-Verfahren Wurgwitz ein Freital-Wurgwitz; Verfahren beendet, keine Entschädigungsansprüche

2649_Freital

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Bekanntmachung über die Einstellung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nachhaltiges Gewerbegebiet
Wurgwitz“ und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in seiner Sitzung am 19. März 2026 beschlossen, das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nachhaltiges Gewerbegebiet Wurgwitz“ einzustellen und den Aufstellungsbe-
schluss vom 15. September 2022 aufzuheben.

Der räumliche Geltungsbereich des aufgehobenen Aufstellungsbeschlusses umfasste die Flurstücke T. v. 39/1, T.
v. 41/2, 41/3, 43/7, 43/8, T. v. 142/1, 142/2, 144/2, 146a, 146/1, 146/2, 146/3, 147/1, 147/2, 165, 166/1, 166/2, 166/3,
169, 170, 172, 173/2, 173/3, 173/4, 173/5, 173/6, 173/7, 174/1, 174/2, 175/2, 175/3, 184/4, 184/6, 200/1, 200/2, 201/2,
205/3 und 206 der Gemarkung Wurgwitz. Für die Flurstücke 43/7 und 43/8 der Gemarkung Wurgwitz wurde ein
separates Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan „Nachhaltiges Gewerbegebiet Freital-Wurgwitz –
Teilbereich 1“ (Bereich ehemalige Stallanlagen) eingeleitet und beschlossen.

Die betroffenen Bereiche sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:
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Schwarze Strichlinie: Geltungsbereich des geplanten und nunmehr eingestellten Bebauungsplanes „Nach-
haltiges Gewerbegebiet Wurgwitz“
-
rote Strichlinie: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nachhaltiges Gewerbegebiet Freital-Wurgwitz –
Teilbereich 1“
Nr. e084-2026
27. August 2026

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Übersichtsplan

Das Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss nicht weitergeführt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffent-
lichkeits- und Behördenbeteiligung zum Flächennutzungsplan gingen zahlreiche Stellungnahmen und Bedenken
ein. Diese richteten sich insbesondere gegen die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen nördlich der Zöllme-
ner Straße in Freital Wurgwitz.

Aufgrund dieser Einwände hat der Stadtrat am 27. März 2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 016/2025), die gewerbli-
chen Bauflächen in Freital Wurgwitz nördlich der Zöllmener Straße (nachhaltiges Gewerbegebiet) nicht mehr in
den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Die Stadt nutzt damit ihre kommunale Planungshoheit; die ursprüngli-
chen Planungsziele werden nicht weiterverfolgt.

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Mit dieser Bekanntmachung ist das Bauleitplanverfahren beendet. Da keine weiteren Verfahrensschritte (wie eine
Offenlage) stattgefunden haben, erwachsen aus der Einstellung keine Entschädigungsansprüche.

Der Beschluss zur Einstellung des Verfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
ortsüblich bekannt gemacht.

Freital, den 11.08.2026

gez. Rumberg
Oberbürgermeister

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Herausgeber: Stadtverwaltung Freital
Büro des Oberbürgermeisters
Dresdner Straße 56
01705 Freital
Redaktion/Satz
Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich)
Matthias Weigel
Jona Hildebrandt-Fischer
Telefon: 0351 6476-160/-380
E-Mail: amtsblatt@freital.de