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title: "Bundesfinanzhof veröffentlicht sechs sog. V-Entscheidungen am 27.8.2026"
sdDatePublished: "2026-08-27T09:07:00Z"
source: "https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/bfh-alle-am-2782026-veroeffentlichten-entscheidungen_166_696406.html"
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Bundesfinanzhof veröffentlicht sechs sog. V-Entscheidungen am 27.8.2026

BFH: Alle am 27.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen | Steuern | Haufe

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Alle am 27.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen

Am 27.8.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen 287

Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer 217

Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich 208

Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten 205

Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 114

Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“ 105

Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug 104

Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten 88

Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters 85

Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand 82

Alle am 27.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen 27.08.2026

Entstehung junger Finanzmittel i. S. d. ErbStG 27.08.2026

Umsatzsteuerliche Behandlung einer Gästekarte 27.08.2026

Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten bei Schenkung von Kommanditanteilen 26.08.2026

Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter 25.08.2026

Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen 25.08.2026

Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers 24.08.2026

Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung 24.08.2026

Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer 24.08.2026

Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen 21.08.2026

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Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim

Bei der durch die Rechtsprechung entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten (zur unverzüglichen Bestimmung zur Selbstnutzung) handelt es sich nicht um eine starre Frist. Maßgeblich sind stets die vom Finanzgericht zu würdigenden konkreten Umstände des Einzelfalls.

Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt (Festhalten am BFH, Urteil v. 22.7.2010, V R 4

09, BStBl II 2013, 590).

Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer in Erstattungsfällen

Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.

Versorgungsbeginn im Falle der internen Teilung

Wird eine beamtenrechtliche Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz intern geteilt, sind der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei der ausgleichsberechtigten Person nach dem Jahr zu bemessen, in dem der Anspruch auf den Versorgungsbezug bei ihr entstanden ist.

Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tier-zucht

Die Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tier-zucht

Tierhaltung in § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG ist verfassungsgemäß. Dies gilt auch, wenn infolge der zeitlichen Streckung des Verlustvortrags Verluste nicht vollständig ausgeglichen werden können und in späteren Veranlagungszeiträumen verfallen ("Definitiveffekt").

Maßgeblichkeit der Festsetzungsverjährung für die Erteilung eines Freistellungsbescheids

Ein Freistellungsbescheid gemäß § 32 Abs. 5 Satz 6 KStG i.V.m. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO kann nicht mehr ergehen, wenn die Festsetzungsfrist für die zu erstattende Kapitalertragsteuer abgelaufen ist, bevor ein Antrag gemäß § 32 Abs. 5 Satz 6 KStG gestellt wird.

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