---
title: "EuGH qualifiziert österreichische Zwischenbankbefreiung als staatliche Beihilfe; Beträchtliche Praxisfolgen erwartet."
sdDatePublished: "2026-08-27T04:12:00Z"
source: "https://www.juris.de/jportal/nav/news-abstracts/jaktuell-ur-2026-16-002-616.jsp"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "international law"
    identifier: "medtop:20000126"
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "economic policy"
    identifier: "medtop:20000345"
locations:
  - "Austria"
---


EuGH qualifiziert österreichische Zwischenbankbefreiung als staatliche Beihilfe; Beträchtliche Praxisfolgen erwartet.

Umsatzsteuerbefreiung als staatliche Beihilfe? | UR - Umsatzsteuer-Rundschau | juris

Der EuGH qualifiziert mit dem Urt. v. 9.7.2026 – C-360

25 – Schoger II, UR 2026, 621 die österreichische Zwischenbankbefreiung als staatliche Beihilfe. Konkret handelte es sich dabei um eine Mehrwertsteuerbefreiung ohne Rechtsgrundlage in der MwStSystRL. Die Entscheidung setzt einen wichtigen Akzent in der bislang wenig entwickelten Beihilfenrechtsprechung zur Umsatzsteuer; die Folgen für die Praxis können beträchtlich sein.

Entdecken Sie die juris KI-Suite

Die juris KI-Suite ist integraler Bestandteil des juris Portals. Sie verbindet leistungsstarke juristische Recherche mit einer auf Rechtsthemen spezialisierten KI und unterstützt Sie direkt bei Recherche, Analyse und Texterstellung.

Entdecken Sie in dem folgenden 1-minütigen Video die Vorteile der juris KI-Suite und erleben Sie, wie Sie mit KI Ihren Rechtsalltag noch effizienter gestalten.

Wählen Sie bitte ein Produktsegment.

Schalten Sie mit unseren flexibel kombinierbaren Produkten Inhalte und Features im juris Portal frei.

Wir beraten Sie persönlich unter 0681 5866-4466 (Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-17 Uhr). Testen Sie auch gerne unseren Online-Produktberater für eine erste Produktempfehlung.

Erfahren Sie, welche Vorteile die Lösungen von juris für Ihre Branche bieten.

Fragen zum juris Portal oder zu unseren Produkten? Ihr direkter Draht zu unseren Experten.

Wir unterstützen Sie persönlich unter 0681 5866-4422 (Mo-Fr 8-18 Uhr).