Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zur Anbindehaltung von Rindern in Baden-Württemberg aktuell; Koalitionsziel: schrittweise Verringerung der Anbindehaltung
Drucksache 18 / 375
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 375 31.7.2026 1 Eingegangen: 31.7.2026 / Ausgegeben: 27.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- wie viele Rinder im Land (Stand 2025) noch in Anbindehaltung (ganzjährig oder über mehrere Monate bzw. in den Wintermonaten) gehalten werden und in wie vielen Betrieben das noch so praktiziert wird;
- wie sich diese Zahlen seit dem Jahr 2006 entwickelt haben;
- welcher Anteil an den Rindern insgesamt im Land und deutschlandweit noch in Anbindehaltung gehalten wird und wie sich diese Zahl seit 2006 entwickelt hat;
- welche durchschnittliche Größe (Anzahl der Tiere und Hektar) die Betriebe aufweisen, die noch die Anbindehaltung praktizieren, und welcher Anteil an allen rinderhaltenden Betrieben das ist;
- in wie vielen Betrieben dabei noch eine ganzjährige Anbindehaltung praktiziert wird und wie viele Tiere davon ungefähr betroffen sind;
- in welchem Umfang seit dem Jahr 2016 jährlich Fördermittel dafür ausgereicht wurden, in neue Haltungsformen von Rindern wie insbesondere Laufställe zu investieren, und aus welchen Programmen und von welcher staatlichen Ebene diese Mittel stammten (EU, Bund, Land);
- in welchem Umfang und in welchen Haushaltstiteln Mittel dafür 2026 zur Ver fügung stehen und woher diese Mittel originär stammen (EU, Bund, Land); Antrag der Abg. Viviane Sigg u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Anbindehaltung von Rindern in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 375 2 8. auf welche Weise die Landesregierung die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, die Anbindehaltung von Rindern im Land sukzessive zu verringern, umsetzen will (Förderprogramm, Mitteleinsatz im Haushalt etc.). 31.7.2026 Sigg, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch, Dr. Fulst-Blei SPD Begründung Eine ganzjährige oder monatelange Anbindehaltung von Rindern ist nicht tierge recht. Sie führt laut Bundestierärztekammer nicht zuletzt auch zu vermehrt auftre tenden Erkrankungen. Die notwendigen Umbauten von Stallungen erfordern ei nen hohen finanziellen Aufwand, weshalb sich unabhängig von den vorhandenen Bundesmitteln auch das Land engagieren muss, zumal Baden-Württemberg neben Bayern noch einen deutlich größeren Anteil von Rindern in Anbindehaltung auf weist als der Bundesschnitt. Es stellen sich daher Fragen nach der derzeitigen Förderpraxis, den konkreten Folgen der diesbezüglichen Ankündigungen im Koalitionsvertrag und der Ent wicklung der Zahl von Betrieben und Tieren mit Anbindehaltung. Stellungnahme Mit Schreiben vom 20. August 2026 Nr. MLR27-0141-94/8/1 nimmt das Minis terium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- wie viele Rinder im Land (Stand 2025) noch in Anbindehaltung (ganzjährig oder über mehrere Monate bzw. in den Wintermonaten) gehalten werden und in wie vielen Betrieben das noch so praktiziert wird;
- wie sich diese Zahlen seit dem Jahr 2006 entwickelt haben;
- welcher Anteil an den Rindern insgesamt im Land und deutschlandweit noch in Anbindehaltung gehalten wird und wie sich diese Zahl seit 2006 entwickelt hat;
- welche durchschnittliche Größe (Anzahl der Tiere und Hektar) die Betriebe aufweisen, die noch die Anbindehaltung praktizieren, und welcher Anteil an allen rinderhaltenden Betrieben das ist;
- in wie vielen Betrieben dabei noch eine ganzjährige Anbindehaltung praktiziert wird und viele Tiere davon ungefähr betroffen sind; Statistische Daten zum Umfang der Anbindehaltung wurden zuletzt im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2020 erhoben. Bei der Landwirtschaftszählung handelt es sich um eine sehr umfangreiche Erhebung, weshalb diese zur Bürokratievermei dung nur alle zehn Jahre stattfindet. Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 375 3 wird das Merkmal Viehhaltungsverfahren erhoben. Die Ergebnisse dazu werden vom statistischen Landesamt frühestens im Mai 2027 erwartet (vergleiche zudem Drucksache 17/6754. 6. in welchem Umfang seit dem Jahr 2016 jährlich Fördermittel dafür ausge reicht wurden, in neue Haltungsbedingungen von Rindern wie insbesondere Laufställe zu investieren, und aus welchen Programmen und von welcher staat lichen Ebene diese Mittel stammen (EU, Bund, Land); 7. in welchem Umfang und in welchen Haushaltstiteln Mittel dafür 2026 zur Ver fügung stehen und woher diese Mittel originär stammen (EU, Bund, Land); Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden über die För derprogramme „Agrarinvestitionsförderungsprogramm“ (AFP) und „Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben“ (IKLB) bzw. „Land schaftspflegerichtlinie“ (LPR-D1), dem Vorgängerprogramm von IKLB, in den Jahren 2016 bis 2025 für Stallbaumaßnahmen im Bereich der Rinderhaltung fol gende Fördermittel bewilligt: Tabelle 1: Überblick Fördervolumen für stallbauliche Investitionen in der Rinder haltung Förder- programm Anzahl Förderverfahren Gesamtinvestitions- volumen (Millionen €) Fördersumme (Millionen €) 2016 AFP 91 62,0 11,3 LPR-D1 20 3,2 0,9 2017 AFP 88 59,4 12,9 LPR-D1 19 3 0,8 2018 AFP 83 79,9 18,2 LPR-D1 15 2,2 0,6 2019 AFP 63 59,5 13,5 LPR-D1 13 1,9 0,6 2020 AFP 116 105,3 22,2 LPR-D1 18 3 0,8 2021 AFP 78 83,9 16,3 IKLB* 18 2,7 0,8 2022 AFP 78 84 18,7 IKLB* 24 4,9 1,5 2023 AFP 69 68,4 13,9 IKLB* 11 2,6 0,6 2024 AFP 110 100 22,8 IKLB* 19 4,3 1,1 2025 AFP 152 140 30,3 IKLB* 27 9,1 3,3
- ehemals LPR-D1
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 375 4 In der Auswertung wurden bauliche Investitionen in Haltungen von Milchkühen, Jungvieh, Mutterkühen und Mastrindern berücksichtigt. Investitionsbeihilfen im Zuge des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) wurden bis Ende 2023 im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplan Länd licher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III), Laufzeit 2014 bis 2022, aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des länd lichen Raums (ELER) (50 %) und Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) (60 % Bund/40 % Land) bewilligt. Die Förderung nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR-D1) erfolgte bis 2019 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (50 %) und aus Landesmitteln (50 %). In 2020 wurden aus schließlich Landesmittel eingesetzt. Das Förderprogramm Förderung von Inves titionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB) wurde bis Herbst 2023 ebenfalls nur aus Landesmitteln bewilligt. Seit dem Auswahltermin am 19. Oktober 2023 wird das IKLB nach den Be dingungen des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027 wieder mit EU-Kofinanzierung umgesetzt. Im Rahmen des GAP-Stra tegieplanes beträgt der Anteil der ELER-Mittel 43 % und Anteil nationaler Mittel 57 %. Dies gilt auch für das AFP, das seit dem Jahr 2024 nach dem GAP-Strate gieplan umgesetzt wird. Im laufenden Jahr 2026 wurden für den Rinderbereich im Rahmen des AFP bislang rund 19 Mio. Euro und für IKLB rund 5,4 Mio. Euro an Bewilligungsmitteln zur Verfügung gestellt. Für das AFP sind noch zwei weitere Auswahlläufe vorgesehen. Im IKLB ist ein weiterer Auswahllauf für Oktober ge plant. Im Jahr 2025 lag beim IKLB der Anteil der Umstellung der Anbindehaltung am Gesamtinvestitionsvolumen bei rund 70 % und bei den Zuwendungen sogar bei rund 80 %. Bei den ersten beiden Auswahlläufen 2026 entfielen rund 64 % der Fälle und rund 90 % der Fördersumme auf die Umstellung der Anbindehaltung. Die Haushaltsermächtigungen für AFP- und IKLB-Bewilligungen werden derzeit bei den folgenden Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt: • EU-Mittel bei Kapitel 0802 Titel 892 92 • GAK-Mittel bei Kapitel 0804 Titel 892 74 • Landesmittel im Rahmen des Landwirtschaftlichen Regionalprogramms bei Kapitel 0803 Titel 892 81 8. auf welche Weise die Landesregierung die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht, die Anbindehaltung von Rindern im Land sukzessive zu verringern, umsetzen will (Förderprogramm, Mitteleinsatz im Haushalt etc.). Die Anbindehaltung, insbesondere die ganzjährige Anbindung von Kühen und Aufzuchtrindern, ist eine traditionelle Haltungsform, die in Süddeutschland noch verbreitet ist. Es besteht Konsens darüber, dass die Anbindehaltung das Verhalten der Rinder erheblich einschränkt und dass insbesondere die ganzjährige Anbinde haltung längerfristig nicht zukunftsfähig ist. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Anbindehaltung von Rindern im Alter von über 6 Monaten nicht explizit verboten, da weder das Tierschutzgesetz noch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hierzu konkrete Vorgaben enthalten. Das Land unterstützt Betriebe bei der Umstellung auf Haltungsverfahren mit freier Be wegung in Beratung und Förderung. Für bestimmte Betriebe kann die sogenannte Kombihaltung mit zeitweiligem Auslauf/Weidegang hierbei eine Lösung sein. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung steht insbesondere die Förderung von Investitionen in besonders tiergerechte Stallsysteme im Fokus
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 375 5 (z. B. Laufställe, größere Bewegungsflächen, komfortschaffende Liegeflächen, verbessertes Stallklima). Das über Landes-, Bundes- und EU-Mittel finanzierte Agrarinvestitionsförde rungsprogramm (AFP) wird hierfür in Abstimmung mit dem Bund laufend wei terentwickelt. Ein besonderer Fokus wurde in Baden-Württemberg im AFP wie auch im Programm „Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben“ (IKLB) auf die Umstellung weg von der Anbindehaltung von Rin dern gelegt. Im AFP wie im IKLB wurden die Fördersätze hierfür seit 2022 um 10 Prozentpunkte von 30 auf 40 % erhöht. Da die Anbindehaltung überwiegend noch in kleinen Betrieben vorkommt, wurden im IKLB weitere Verbesserungen für diese Betriebsgruppe vorgenommen, um Investitionen in Stallumbauten und Neubauten zu unterstützen. Ab 2024 wurde das förderfähige Investitionsvolu men auf 300 000 Euro erhöht. Ab 2025 wurden die Modalitäten für die Umstellung von der Anbindehaltung auf tiergerechte Laufstallhaltung nochmals verbessert. Die förderfähige Investitions summe wurde auf 500 000 Euro und der Fördersatz von 40 auf 50 % erhöht. Auch der Standardoutput als Maß für einen kleinen Betrieb wurde etwas erhöht. Der Schwerpunkt des IKLB liegt in den Grünlandregionen des Schwarzwalds. U. a. die Anpassungen im Jahr 2025 resultieren in einer 2026 deutlich gestiegenen Nachfrage nach Fördermitteln im IKLB. Aufgrund der erforderlichen Planungs zeiten für Stallbauten sind Anreize über Anpassungen bei den Förderkonditionen investiver Programme erst zeitverzögert in der Nachfrage spürbar. Ein weiteres wichtiges Ziel seitens des MLR ist es, künftige Betriebsleitungen bestmöglich auf sich verändernde gesellschaftliche Erwartungen vorzubereiten und nach Möglichkeit die notwendigen Anpassungen in den Betrieben anzu stoßen. Daher findet der Themenbereich des Tierwohls neben den Beratungs- und Bildungsangeboten eine besondere Berücksichtigung im Zuge der aktuell anstehenden Novellierung der Bildungspläne für die landwirtschaftlichen Fach schulen in Baden-Württemberg. Es gilt künftige Landwirtinnen und Landwirte qualitativ bestmöglich vorzubereiten, damit sie ihren Betrieb erfolgreich führen können. Gentges Ministerin für Ländlichen Raum,