---
title: "Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zur Anbindehaltung von Rindern in Baden-Württemberg aktuell; Koalitionsziel: schrittweise Verringerung der Anbindehaltung"
sdDatePublished: "2026-08-27T09:14:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/647748/cb6019a5efe6b40d2ee2b5469c7ee4aa/18_0375_D.pdf"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
  - "Bavaria"
  - "Germany"
---


Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zur Anbindehaltung von Rindern in Baden-Württemberg aktuell; Koalitionsziel: schrittweise Verringerung der Anbindehaltung

Drucksache 18 / 375

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 375
31.7.2026
1
Eingegangen: 31.7.2026 / Ausgegeben: 27.8.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie viele Rinder im Land (Stand 2025) noch in Anbindehaltung (ganzjährig
oder über mehrere Monate bzw. in den Wintermonaten) gehalten werden und
in wie vielen Betrieben das noch so praktiziert wird;
2.	wie sich diese Zahlen seit dem Jahr 2006 entwickelt haben;
3.	welcher Anteil an den Rindern insgesamt im Land und deutschlandweit noch in
Anbindehaltung gehalten wird und wie sich diese Zahl seit 2006 entwickelt hat;
4.	welche durchschnittliche Größe (Anzahl der Tiere und Hektar) die Betriebe
aufweisen, die noch die Anbindehaltung praktizieren, und welcher Anteil an
allen rinderhaltenden Betrieben das ist;
5.	in wie vielen Betrieben dabei noch eine ganzjährige Anbindehaltung praktiziert
wird und wie viele Tiere davon ungefähr betroffen sind;
6.	in welchem Umfang seit dem Jahr 2016 jährlich Fördermittel dafür ausgereicht
wurden, in neue Haltungsformen von Rindern wie insbesondere Laufställe zu
investieren, und aus welchen Programmen und von welcher staatlichen Ebene
diese Mittel stammten (EU, Bund, Land);
7.	in welchem Umfang und in welchen Haushaltstiteln Mittel dafür 2026 zur Ver­
fügung stehen und woher diese Mittel originär stammen (EU, Bund, Land);
Antrag
der Abg. Viviane Sigg u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Ländlichen Raum,
Landwirtschaft und Heimat
Anbindehaltung von Rindern in Baden-Württemberg
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 375
2
8.	auf welche Weise die Landesregierung die im Koalitionsvertrag festgehaltene
Absicht, die Anbindehaltung von Rindern im Land sukzessive zu verringern,
umsetzen will (Förderprogramm, Mitteleinsatz im Haushalt etc.).
31.7.2026
Sigg, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Weirauch, Dr. Fulst-Blei SPD
Begründung
Eine ganzjährige oder monatelange Anbindehaltung von Rindern ist nicht tierge­
recht. Sie führt laut Bundestierärztekammer nicht zuletzt auch zu vermehrt auftre­
tenden Erkrankungen. Die notwendigen Umbauten von Stallungen erfordern ei­
nen hohen finanziellen Aufwand, weshalb sich unabhängig von den vorhandenen
Bundesmitteln auch das Land engagieren muss, zumal Baden-Württemberg neben
Bayern noch einen deutlich größeren Anteil von Rindern in Anbindehaltung auf­
weist als der Bundesschnitt.
Es stellen sich daher Fragen nach der derzeitigen Förderpraxis, den konkreten
Folgen der diesbezüglichen Ankündigungen im Koalitionsvertrag und der Ent­
wicklung der Zahl von Betrieben und Tieren mit Anbindehaltung.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 20. August 2026 Nr. MLR27-0141-94/8/1 nimmt das Minis­
terium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat im Einvernehmen mit
dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu dem Antrag wie
folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie viele Rinder im Land (Stand 2025) noch in Anbindehaltung (ganzjährig
oder über mehrere Monate bzw. in den Wintermonaten) gehalten werden und in
wie vielen Betrieben das noch so praktiziert wird;
2.	wie sich diese Zahlen seit dem Jahr 2006 entwickelt haben;
3.	welcher Anteil an den Rindern insgesamt im Land und deutschlandweit noch in
Anbindehaltung gehalten wird und wie sich diese Zahl seit 2006 entwickelt hat;
4.	welche durchschnittliche Größe (Anzahl der Tiere und Hektar) die Betriebe
aufweisen, die noch die Anbindehaltung praktizieren, und welcher Anteil an
allen rinderhaltenden Betrieben das ist;
5.	in wie vielen Betrieben dabei noch eine ganzjährige Anbindehaltung praktiziert
wird und viele Tiere davon ungefähr betroffen sind;
Statistische Daten zum Umfang der Anbindehaltung wurden zuletzt im Rahmen der
Landwirtschaftszählung 2020 erhoben. Bei der Landwirtschaftszählung handelt es
sich um eine sehr umfangreiche Erhebung, weshalb diese zur Bürokratievermei­
dung nur alle zehn Jahre stattfindet. Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 375
3
wird das Merkmal Viehhaltungsverfahren erhoben. Die Ergebnisse dazu werden
vom statistischen Landesamt frühestens im Mai 2027 erwartet (vergleiche zudem
Drucksache 17/6754.
6.	in welchem Umfang seit dem Jahr 2016 jährlich Fördermittel dafür ausge­
reicht wurden, in neue Haltungsbedingungen von Rindern wie insbesondere
Laufställe zu investieren, und aus welchen Programmen und von welcher staat­
lichen Ebene diese Mittel stammen (EU, Bund, Land);
7.	in welchem Umfang und in welchen Haushaltstiteln Mittel dafür 2026 zur Ver­
fügung stehen und woher diese Mittel originär stammen (EU, Bund, Land);
Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden über die För­
derprogramme „Agrarinvestitionsförderungsprogramm“ (AFP) und „Förderung
von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben“ (IKLB) bzw. „Land­
schaftspflegerichtlinie“ (LPR-D1), dem Vorgängerprogramm von IKLB, in den
Jahren 2016 bis 2025 für Stallbaumaßnahmen im Bereich der Rinderhaltung fol­
gende Fördermittel bewilligt:
Tabelle 1: Überblick Fördervolumen für stallbauliche Investitionen in der Rinder­
haltung
Förder-
programm
Anzahl
Förderverfahren
Gesamtinvestitions-
volumen (Millionen €)
Fördersumme
(Millionen €)
2016
AFP
91
62,0
11,3
LPR-D1
20
3,2
0,9
2017
AFP
88
59,4
12,9
LPR-D1
19
3
0,8
2018
AFP
83
79,9
18,2
LPR-D1
15
2,2
0,6
2019
AFP
63
59,5
13,5
LPR-D1
13
1,9
0,6
2020
AFP
116
105,3
22,2
LPR-D1
18
3
0,8
2021
AFP
78
83,9
16,3
IKLB*
18
2,7
0,8
2022
AFP
78
84
18,7
IKLB*
24
4,9
1,5
2023
AFP
69
68,4
13,9
IKLB*
11
2,6
0,6
2024
AFP
110
100
22,8
IKLB*
19
4,3
1,1
2025
AFP
152
140
30,3
IKLB*
27
9,1
3,3
* ehemals LPR-D1

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 375
4
In der Auswertung wurden bauliche Investitionen in Haltungen von Milchkühen,
Jungvieh, Mutterkühen und Mastrindern berücksichtigt.
Investitionsbeihilfen im Zuge des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP)
wurden bis Ende 2023 im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplan Länd­
licher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III), Laufzeit 2014 bis 2022,
aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des länd­
lichen Raums (ELER) (50 %) und Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes­
serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) (60 % Bund/40 % Land)
bewilligt.
Die Förderung nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR-D1) erfolgte bis 2019 aus
dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) (50 %) und aus Landesmitteln (50 %). In 2020 wurden aus­
schließlich Landesmittel eingesetzt. Das Förderprogramm Förderung von Inves­
titionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB) wurde bis Herbst 2023
ebenfalls nur aus Landesmitteln bewilligt.
Seit dem Auswahltermin am 19. Oktober 2023 wird das IKLB nach den Be­
dingungen des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland 2023
bis 2027 wieder mit EU-Kofinanzierung umgesetzt. Im Rahmen des GAP-Stra­
tegieplanes beträgt der Anteil der ELER-Mittel 43 % und Anteil nationaler Mittel
57 %. Dies gilt auch für das AFP, das seit dem Jahr 2024 nach dem GAP-Strate­
gieplan umgesetzt wird. Im laufenden Jahr 2026 wurden für den Rinderbereich im
Rahmen des AFP bislang rund 19 Mio. Euro und für IKLB rund 5,4 Mio. Euro an
Bewilligungsmitteln zur Verfügung gestellt. Für das AFP sind noch zwei weitere
Auswahlläufe vorgesehen. Im IKLB ist ein weiterer Auswahllauf für Oktober ge­
plant.
Im Jahr 2025 lag beim IKLB der Anteil der Umstellung der Anbindehaltung am
Gesamtinvestitionsvolumen bei rund 70 % und bei den Zuwendungen sogar bei
rund 80 %. Bei den ersten beiden Auswahlläufen 2026 entfielen rund 64 % der
Fälle und rund 90 % der Fördersumme auf die Umstellung der Anbindehaltung.
Die Haushaltsermächtigungen für AFP- und IKLB-Bewilligungen werden derzeit
bei den folgenden Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt:
• EU-Mittel bei Kapitel 0802 Titel 892 92
• GAK-Mittel bei Kapitel 0804 Titel 892 74
• Landesmittel im Rahmen des Landwirtschaftlichen Regionalprogramms bei
Kapitel 0803 Titel 892 81
8.	auf welche Weise die Landesregierung die im Koalitionsvertrag festgehaltene
Absicht, die Anbindehaltung von Rindern im Land sukzessive zu verringern,
umsetzen will (Förderprogramm, Mitteleinsatz im Haushalt etc.).
Die Anbindehaltung, insbesondere die ganzjährige Anbindung von Kühen und
Aufzuchtrindern, ist eine traditionelle Haltungsform, die in Süddeutschland noch
verbreitet ist. Es besteht Konsens darüber, dass die Anbindehaltung das Verhalten
der Rinder erheblich einschränkt und dass insbesondere die ganzjährige Anbinde­
haltung längerfristig nicht zukunftsfähig ist.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Anbindehaltung von Rindern im Alter von
über 6 Monaten nicht explizit verboten, da weder das Tierschutzgesetz noch die
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hierzu konkrete Vorgaben enthalten. Das
Land unterstützt Betriebe bei der Umstellung auf Haltungsverfahren mit freier Be­
wegung in Beratung und Förderung. Für bestimmte Betriebe kann die sogenannte
Kombihaltung mit zeitweiligem Auslauf/Weidegang hierbei eine Lösung sein.
Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung steht insbesondere die
Förderung von Investitionen in besonders tiergerechte Stallsysteme im Fokus

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 375
5
(z. B. Laufställe, größere Bewegungsflächen, komfortschaffende Liegeflächen,
verbessertes Stallklima).
Das über Landes-, Bundes- und EU-Mittel finanzierte Agrarinvestitionsförde­
rungsprogramm (AFP) wird hierfür in Abstimmung mit dem Bund laufend wei­
terentwickelt. Ein besonderer Fokus wurde in Baden-Württemberg im AFP wie
auch im Programm „Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen
Betrieben“ (IKLB) auf die Umstellung weg von der Anbindehaltung von Rin­
dern gelegt. Im AFP wie im IKLB wurden die Fördersätze hierfür seit 2022 um
10 Prozentpunkte von 30 auf 40 % erhöht. Da die Anbindehaltung überwiegend
noch in kleinen Betrieben vorkommt, wurden im IKLB weitere Verbesserungen
für diese Betriebsgruppe vorgenommen, um Investitionen in Stallumbauten und
Neubauten zu unterstützen. Ab 2024 wurde das förderfähige Investitionsvolu­
men auf 300 000 Euro erhöht.
Ab 2025 wurden die Modalitäten für die Umstellung von der Anbindehaltung auf
tiergerechte Laufstallhaltung nochmals verbessert. Die förderfähige Investitions­
summe wurde auf 500 000 Euro und der Fördersatz von 40 auf 50 % erhöht. Auch
der Standardoutput als Maß für einen kleinen Betrieb wurde etwas erhöht. Der
Schwerpunkt des IKLB liegt in den Grünlandregionen des Schwarzwalds. U. a.
die Anpassungen im Jahr 2025 resultieren in einer 2026 deutlich gestiegenen
Nachfrage nach Fördermitteln im IKLB. Aufgrund der erforderlichen Planungs­
zeiten für Stallbauten sind Anreize über Anpassungen bei den Förderkonditionen
investiver Programme erst zeitverzögert in der Nachfrage spürbar.
Ein weiteres wichtiges Ziel seitens des MLR ist es, künftige Betriebsleitungen
bestmöglich auf sich verändernde gesellschaftliche Erwartungen vorzubereiten
und nach Möglichkeit die notwendigen Anpassungen in den Betrieben anzu­
stoßen. Daher findet der Themenbereich des Tierwohls neben den Beratungs-
und Bildungsangeboten eine besondere Berücksichtigung im Zuge der aktuell
an­stehenden Novellierung der Bildungspläne für die landwirtschaftlichen Fach­
schulen in Baden-Württemberg. Es gilt künftige Landwirtinnen und Landwirte
qualitativ bestmöglich vorzubereiten, damit sie ihren Betrieb erfolgreich führen
können.
Gentges
Ministerin für Ländlichen Raum,