apetito catering BV & Co KG Anwendbarkeit des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Catering-Leistungen Deutscher Bundestag; Referentenentwurf veröffentlicht am 17.04.2026
Regelungsvorhaben “Anwendbarkeit des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf Catering-Leistungen” von “apetito catering BV & Co KG” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
Anwendbarkeit des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf Catering-Leistungen
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: apetito catering BV & Co KG (R007122) am 27.08.2026
Beschreibung: Klärung des Anwendungsbereichs des Gesetzes
Referentenentwurf: Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]
Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung” [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]
Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung”