apetito catering BV & Co KG Anwendbarkeit des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Catering-Leistungen Deutscher Bundestag; Referentenentwurf veröffentlicht am 17.04.2026

Regelungsvorhaben “Anwendbarkeit des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf Catering-Leistungen” von “apetito catering BV & Co KG” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Anwendbarkeit des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf Catering-Leistungen

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: apetito catering BV & Co KG (R007122) am 27.08.2026

Beschreibung: Klärung des Anwendungsbereichs des Gesetzes

Referentenentwurf: Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung” [alle RV hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Sonstiges im Bereich “Landwirtschaft und Ernährung”