BFIF e.V. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Deutschland; Pflicht zur Übermittlung im XJustiz-Format

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608270018 von “Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanage…

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( PDF - 4 Seiten )

Zu Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorhaben zur Digitalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Konkret bezweckt wird:die Beschränkung der Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 69 Abs. 2 ZVG) auf Verrechnungsschecks BaFin-registrierter Kreditinstitute, die medienbruchfreie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (§ 66 SGB X) durch Verzicht auf vollstreckbare Ausfertigungen und Formularzwang sowie die Nachweiserleichterung von Vollmachten, die Einführung einer verbindlichen Pflicht für professionelle Einreicher zur Übermittlung von Vollstreckungsanträgen im strukturierten XJustiz-Format bzw. in änderbaren elektronischen PDF-Formaten (§§ 753, 758a, 829 ZPO)

Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) (R004184) am 27.08.2026

Versendet am 30.07.2025 an: Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]

11310 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]

Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]

Sonstiges im Bereich “Wirtschaft” [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

11310 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]