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title: "Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD beschloss Referentenentwurf EEG 2027 in Deutschland; 80% Bruttostromverbrauch bis 2030"
sdDatePublished: "2026-08-27T05:06:00Z"
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Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD beschloss Referentenentwurf EEG 2027 in Deutschland; 80% Bruttostromverbrauch bis 2030

EEG 2027 Die Energiewende geht in die nächste Runde: Mit dem geplanten EEG 2027 sollen erneuerbare Energien künftig stärker am Markt ausgerichtet und besser in die Stromnetze integriert werden. Die Energiewende geht in die nächste Runde: Mit dem geplanten EEG 2027 sollen erneuerbare Energien künftig stärker am Markt ausgerichtet und besser in die Stromnetze integriert werden. Der Referentenentwurf zum EEG 2027 wurde von der Bundesregierung aus CDU

CSU und SPD beschlossen. Damit das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, stehen jedoch noch weitere Schritte aus: Der Bundesrat muss noch zustimmen und auch die EU-Kommission muss das Gesetz beihilferechtlich genehmigen, da es sich bei den EEG-Förderungen um staatliche Beihilfen bzw. Subventionen handelt. Das Inkrafttreten ist zum 01.01.2027 geplant. Das EEG 2027 stellt damit die mittlerweile siebte größere Überarbeitung des ursprünglichen Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2000 dar. Um die Ziele für die jeweiligen Energieträger zu erreichen, werden Ausbaupfade definiert und Ausschreibungsmengen bestimmt. Zudem enthält das Gesetz Regelungen für den Weiterbetrieb von Erzeugungsanlagen, die keine Einspeisevergütung mehr haben. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zum aktuellen Gesetzentwurf und erfährst, worauf du dich als Anlagenbetreiber einstellen solltest. Das EEG 2027 hält am Ziel fest, den Anteil erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80% zu steigern. Gleichzeitig verschiebt sich der Fokus von einem reinen Ausbaugesetz hin zu einem planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Ausbau soll künftig stärker mit dem Netzbau synchronisiert und insbesondere die Solarenergie stärker in Verbindung mit Speichern systemdienlich integriert werden. Folgende Ausbauziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden: Der Gesetzentwurf verschiebt das EEG deutlich von einem klassischen Fördermodell hin zu einem stärker marktbasierten System. Zentrale Elemente: Dachanlagen mit einer installierten Leistung ab 25 kW bis unterhalb der Ausschreibungspflicht erhalten künftig einen einheitlichen Fördersatz von 6,2 ct

kWh. Die Direktvermarktung erfolgt im Rahmen des Marktprämienmodells; der bisherige zusätzliche Voll-Einspeisebonus entfällt. Kleinere Anlagen unter 25 kW haben grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Marktprämie; sie können übergangsweise bis spätestens 2029 über die sogenannte Marktwertdurchleitung vergütet werden, wodurch sie derzeit etwa 4,2 ct

kWh erhalten würden. Nach Auslaufen dieser Übergangsregelung müssen auch diese Anlagen in die Direktvermarktung wechseln. Ab dem Eintritt in die Direktvermarktung erhalten sie neben dem Jahresmarktwert zusätzlich einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct

kWh für maximal vier Jahre. Die Degression bleibt wie im EEG 2023. Die Vergütungshöhe für PV-Anlagen verringert sich jeweils alle 6 Monate um 1%. Das EEG 2027 verschärft die Einspeisebegrenzung für PV-Anlagen unter 100 kW: Statt der bisherigen 60-%-Begrenzung soll künftig eine 50-%-Begrenzung gelten, und zwar auch bei vorhandenem intelligentem Messsystem. Ziel ist es, Einspeisespitzen zu reduzieren, Netze zu entlasten und Batteriespeicher stärker anzureizen. Zusätzlich sieht das Netzanschlusspaket für neue PV-Freiflächenanlagen eine Begrenzung der Einspeisung auf 70 % der installierten Leistung vor. Künftig wird die Förderung besonderer Anlagen deutlich stärker auf ausgewählte Anlagearten beschränkt. Sonderboni bleiben im Wesentlichen nur noch für Agri-PV & Moor-PV erhalten, jeweils mit einem Zuschlag von 0,5 ct

kWh. Andere bisher vorgesehene Sonderformen wie Parkplatz-PV oder Floating-PV fallen aus dem gesetzlich festgelegten Bonus heraus. Damit konzentriert sich das EEG 2027 die Sonderförderung auf Anlagen mit zusätzlichem Nutzen für Landwirtschaft bzw. Klimaschutz. Du möchtest eine PV-Anlage installieren oder suchst einen Direktvermarkter? Hier erfährst du, welche Änderungen das EEG 2023 im Bereich PV mit sich bringt. Im Bereich Biomasse sieht das EEG 2027 zunächst ein Ausschreibungsvolumen von 1.000 MW zu installierender Leistung in den Jahren 2027 und 2028 vor. Anschließend wird das Volumen schrittweise reduziert: In den Jaren 2029 und 2030 werden jeweils 750 MW, in den Jahren 2031 und 2032 jeweils 500 MW ausgeschrieben. Die bisherigen separaten Ausschreibungen für Biomethananlagen werden nicht weitergeführt. Für Strom aus Biogasanlagen wird der Maisanteil zur Erzeugung des Biogases nach aktuellem Entwurfsstand mit 30 Masseprozent aus 2026 beibehalten. Eine weitere Absenkung ist nicht vorgesehen; stattdessen wird die Regelung angepasst, um Biogasanlagen mehr Flexibilität beim Einsatz verschiedener Substrate zu ermöglichen. Bei sogenannten Güllekleinanlagen, also Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von max. 150 kW überwiegender Güllevergärung, bleibt die besondere Förderung grundsätzlich erhalten. Für Neuanlagen werden die bisherigen Vergütungssätze aufgrund der Degression leicht abgesenkt: Für die ersten 75 kW beträgt der anzulegende Wert nach aktuellem Entwurfsstand 21,67 ct

kWh, für die weiteren 75 kW 18,72 ct

kWh. Zusätzlich wird die Anschlussförderung für bestehende Güllekleinanlagen verlängert und verbessert. Sie soll für Anlagen gelten, die ab 2027 bis 2032 in die Anschlussförderung wechseln, und einen Vergütungszeitraum von 12 Jahren umfassen. Für diese Anschlussförderung ist keine Ausschreibung vorgesehen, sondern eine Festvergütung von 20,4 ct

kWh für die ersten 75 kW und 18,1 ct

kWh für die weiteren 75 kW. Voraussetzung ist weiterhin ein Gülleanteil von min. 80 Masseprozent. Außerdem darf die Anlage nicht bereits an einer Ausschreibung teilgenommen haben, zum Stichtag 30.09.2026 höchstens 150 kW installierte Leistung aufweisen und der Strom muss ausschließlich am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt werden. Du suchst einen Direktvermarkter für deine Bioenergie? Das EEG 2027 erhöht die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land deutlich. In den Jahren 2027 und 2028 sollen jeweils 15 GW, im Jahr 2029 12 GW und von 2030 bis 2032 jeweils 10 GW ausgeschrieben werden. Das EEG 2027 will den Windenergieausbau stärker regional lenken. Besonders der Süden soll bessere Chancen erhalten, um den Ausbau näher an Verbrauchsschwerpunkte zu bringen und Netzengpässe zu reduzieren. Neu vorgesehen ist eine Begrenzung der zulässigen Grundstücksentgelte bzw. Flächenpachten für EEG-geförderte Windenergieanlagen an Land. Die Pacht darf künftig maximal 3,5% des Produkts aus Standorterzeugung und anzulegendem Wert betragen. Netzbetreiber können die Einhaltung der Pachtgrenze prüfen und Nachweise verlangen. Ziel ist die Senkung der Förderkosten. Du suchst einen Direktvermarkter für deine Windkraftanlage? Negative Strompreise entstehen, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass viele, hauptsächlich fossile Kraftwerke ihre Leistung nicht kurzfristig oder wirtschaftlich sinnvoll reduzieren können. In diesem Fall müssen Erzeuger für die Einspeisung bezahlen. Bei neuen Anlagen in der Direktvermarktung wird der eingespeiste Strom abgeregelt, damit für die Einspeisung keine Kosten anfallen. Vor allem Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und Batteriespeicher werden weiterhin wirtschaftlich sein. Reine Voll-Einspeiseanlagen werden jedoch tendenziell an Attraktivität verlieren Speicher werden deutlich wichtiger. Sie helfen dabei, Eigenverbrauch zu erhöhen, Einspeisespitzen zu vermeiden und Strom zu Zeiten höherer Preise bereitzustellen. Um noch von den bisherigen Förderbedingungen zu profitieren ist es ratsam, die Anlage noch dieses Jahr umzusetzen. Hier ist es notwendig, dass der Elektriker die Anlage fertigstellt und die Anlage einspeisebereit ist. Die Zählersetzung durch den Netzbetreiber ist zweitranging. Relevant ist die Inbetriebnahme nach EEG. Aktuell ist es schwierig, die Direktvermarktung von Kleinanlagen wirtschaftlich anzubieten. Der hohe Aufwand für die Direktvermarktung schlägt sich in hohen Vermarktungsentgelten nieder. Zudem muss die Anlage durch den Direktvermarkter steuerbar sein, was zusätzliche Kosten bedeutet.