MASGZ – Aufenthalt Digital Online-Dienste zur Beantragung ausländerrechtlicher Leistungen in ganz Deutschland bundesweit; KI-Pilot gestartet, bundesweiter Rollout 2026
Aufenthalt Digital | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aufenthalt Digital Bei „Aufenthalt Digital“ handelt es sich um ein Digitalisierungsprogramm, das Ausländerbehörden im gesamten Bundesgebiet Online-Dienste zur Beantragung ausländerrechtlicher Leistungen anbietet. Die Produktverantwortung für „Aufenthalt Digital“ liegt im für das Aufenthaltsrecht zuständigen Referat des MASGZ. Hier werden die Dienste organisatorisch und fachlich (weiter-)entwickelt und administriert. Die technische Umsetzung und der Betrieb erfolgen in enger Abstimmung mit der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern). Mithilfe von „Aufenthalt Digital“ werden die Antrags- und Eingangsprozesse gemeinsam mit den Ausländerbehörden digitalisiert und optimiert. Zur Vorgeschichte „Aufenthalt Digital“ entstand im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das OZG sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können sollen. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, haben der Bund und die Bundesländer im Jahr 2018 im IT-Planungsrat beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig bearbeiten zu lassen. Das Land Brandenburg ist seitdem für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ zuständig. Nicht alle Leistungen des Themenfeldes werden durch das Land Brandenburg umgesetzt. So ist das Land Nordrhein-Westfalen für die OZG-Leistung „Einbürgerung“ und das Land Hessen für die OZG-Leistung „Verpflichtungserklärung“ zuständig. Die übrigen digitalisierbaren ausländerrechtlichen Leistungen werden jedoch durch das Land Brandenburg verantwortet. Lange Zeit war die Aufgabe im Ministerium des Innern und Kommunales angesiedelt. Durch die Verlagerung der für Migrationsthemen zuständigen Referate in das MASGZ wird die Aufgabe nun seit April 2026 im MASGZ wahrgenommen. Wurden die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“, „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ und „Beschäftigungserlaubnis (b. Aufenthaltsgestattung
Duldung) seit 2019 sukzessive entwickelt, werden Sie seit 2024 unter der Marke „Aufenthalt Digital“ zusammengefasst – im Übrigen eine beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützte Wort-
Bild-Marke. „Aufenthalt Digital“ in der Umsetzung „Aufenthalt Digital“ gilt als eines der erfolgreichsten OZG-Projekte überhaupt. Im Jahr 2022 gewann es – noch als OZG-Projekt „Aufenthaltstitel“ – beim eGovernment-Wettbewerb den Preis für das beste OZG-Projekt. Mittlerweile umfasst „Aufenthalt Digital“ zehn verschiedene Online-Dienste in acht Sprachen, die in 14 Bundesländern und mehr als 360 Ausländerbehörden zum Einsatz kommen. Seit März 2022 wurden bundesweit mehr als 500.000 Anträge mithilfe der Online-Dienste gestellt, zuletzt über 25.000 Anträge monatlich. Die Nutzerinnen und Nutzer hinterließen dabei über 8.000 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4,6 von 5 möglichen Sternen. Zur Erweiterung der Funktionalitäten der Online-Dienste startete 2025 das Teilprojekt „Aufenthalt Digital goes KI“, mit dem es erstmals gelang, die von den Nutzerinnen und Nutzern hochgeladenen Dokumente schon vor ihrem Versand zu prüfen – stets unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Online-Dienste von „Aufenthalt Digital“ werden den Ausländerbehörden als sog. Web‑Component zur Einbettung auf Ihrer Website angeboten. Der Betrieb erfolgt dabei zentral in einem Rechenzentrum der AKDB. Die Nachrichtenzustellung erfolgt über sichere elektronische Austauschwege strukturiert mittels XAusländer. So kommen die Anträge unmittelbar in den Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörden an und können dort direkt weiterverarbeitet werden. Die wichtigsten Meilensteine des Programms „Aufenthalt Digital“: - Juni 2018: Übernahme der Themenfeldfederführung „Ein- und Auswanderung“ durch Brandenburg - Dezember 2020: Go-Live einer ersten Version des Online-Dienstes „Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit“ mit den Pilotbehörden Elbe-Elster, Teltow-Fläming und Potsdam. - Januar 2021: Beginn Rollout Brandenburg - Mai 2021: Beginn bundesweiter Rollout - Juli 2021: Veröffentlichung des eigens für die Online-Dienste erstellten OZG-Kapitels in der XAusländer-Spezifikation 1.15 - August 2021: Anschluss erster ausländerbehördlicher Fachverfahren - Dezember 2021: Erste Go-Lives außerhalb Brandenburgs - September 2022: Gewinn des eGovernment-Wettbewerbs als „Bestes OZG-Projekt“ - September 2023: Anschluss der 100. Ausländerbehörde - Juni 2024: Anschluss der 200. Ausländerbehörde - September 2024: Eintrag von „Aufenthalt Digital“ als Wort
Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt - November 2024: 100.000 Anträge über „Aufenthalt Digital“ - Juli 2025: Anschluss der 300. Ausländerbehörde - Februar 2026: Erfolgreiche Pilotierung des KI-Projekts „Aufenthalt Digital goes KI“ - Juni 2026: bundesweiter Rollout des KI-Tools - September 2026: 500.000 Anträge über „Aufenthalt Digital“ Bei „Aufenthalt Digital“ handelt es sich um ein Digitalisierungsprogramm, das Ausländerbehörden im gesamten Bundesgebiet Online-Dienste zur Beantragung ausländerrechtlicher Leistungen anbietet. Die Produktverantwortung für „Aufenthalt Digital“ liegt im für das Aufenthaltsrecht zuständigen Referat des MASGZ. Hier werden die Dienste organisatorisch und fachlich (weiter-)entwickelt und administriert. Die technische Umsetzung und der Betrieb erfolgen in enger Abstimmung mit der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern). Mithilfe von „Aufenthalt Digital“ werden die Antrags- und Eingangsprozesse gemeinsam mit den Ausländerbehörden digitalisiert und optimiert. Zur Vorgeschichte „Aufenthalt Digital“ entstand im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das OZG sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ihre Verwaltungsgänge auch online abwickeln können sollen. Um die Vielzahl der Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, haben der Bund und die Bundesländer im Jahr 2018 im IT-Planungsrat beschlossen, die Verwaltungsaufgaben in vierzehn Themenfelder aufzuteilen, um diese arbeitsteilig bearbeiten zu lassen. Das Land Brandenburg ist seitdem für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ zuständig. Nicht alle Leistungen des Themenfeldes werden durch das Land Brandenburg umgesetzt. So ist das Land Nordrhein-Westfalen für die OZG-Leistung „Einbürgerung“ und das Land Hessen für die OZG-Leistung „Verpflichtungserklärung“ zuständig. Die übrigen digitalisierbaren ausländerrechtlichen Leistungen werden jedoch durch das Land Brandenburg verantwortet. Lange Zeit war die Aufgabe im Ministerium des Innern und Kommunales angesiedelt. Durch die Verlagerung der für Migrationsthemen zuständigen Referate in das MASGZ wird die Aufgabe nun seit April 2026 im MASGZ wahrgenommen. Wurden die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“, „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ und „Beschäftigungserlaubnis (b. Aufenthaltsgestattung
Duldung) seit 2019 sukzessive entwickelt, werden Sie seit 2024 unter der Marke „Aufenthalt Digital“ zusammengefasst – im Übrigen eine beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützte Wort-
Bild-Marke. „Aufenthalt Digital“ in der Umsetzung „Aufenthalt Digital“ gilt als eines der erfolgreichsten OZG-Projekte überhaupt. Im Jahr 2022 gewann es – noch als OZG-Projekt „Aufenthaltstitel“ – beim eGovernment-Wettbewerb den Preis für das beste OZG-Projekt. Mittlerweile umfasst „Aufenthalt Digital“ zehn verschiedene Online-Dienste in acht Sprachen, die in 14 Bundesländern und mehr als 360 Ausländerbehörden zum Einsatz kommen. Seit März 2022 wurden bundesweit mehr als 500.000 Anträge mithilfe der Online-Dienste gestellt, zuletzt über 25.000 Anträge monatlich. Die Nutzerinnen und Nutzer hinterließen dabei über 8.000 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4,6 von 5 möglichen Sternen. Zur Erweiterung der Funktionalitäten der Online-Dienste startete 2025 das Teilprojekt „Aufenthalt Digital goes KI“, mit dem es erstmals gelang, die von den Nutzerinnen und Nutzern hochgeladenen Dokumente schon vor ihrem Versand zu prüfen – stets unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Online-Dienste von „Aufenthalt Digital“ werden den Ausländerbehörden als sog. Web‑Component zur Einbettung auf Ihrer Website angeboten. Der Betrieb erfolgt dabei zentral in einem Rechenzentrum der AKDB. Die Nachrichtenzustellung erfolgt über sichere elektronische Austauschwege strukturiert mittels XAusländer. So kommen die Anträge unmittelbar in den Fachverfahren der jeweiligen Ausländerbehörden an und können dort direkt weiterverarbeitet werden. Die wichtigsten Meilensteine des Programms „Aufenthalt Digital“: - Juni 2018: Übernahme der Themenfeldfederführung „Ein- und Auswanderung“ durch Brandenburg - Dezember 2020: Go-Live einer ersten Version des Online-Dienstes „Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit“ mit den Pilotbehörden Elbe-Elster, Teltow-Fläming und Potsdam. - Januar 2021: Beginn Rollout Brandenburg - Mai 2021: Beginn bundesweiter Rollout - Juli 2021: Veröffentlichung des eigens für die Online-Dienste erstellten OZG-Kapitels in der XAusländer-Spezifikation 1.15 - August 2021: Anschluss erster ausländerbehördlicher Fachverfahren - Dezember 2021: Erste Go-Lives außerhalb Brandenburgs - September 2022: Gewinn des eGovernment-Wettbewerbs als „Bestes OZG-Projekt“ - September 2023: Anschluss der 100. Ausländerbehörde - Juni 2024: Anschluss der 200. Ausländerbehörde - September 2024: Eintrag von „Aufenthalt Digital“ als Wort
Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt - November 2024: 100.000 Anträge über „Aufenthalt Digital“ - Juli 2025: Anschluss der 300. Ausländerbehörde - Februar 2026: Erfolgreiche Pilotierung des KI-Projekts „Aufenthalt Digital goes KI“ - Juni 2026: bundesweiter Rollout des KI-Tools - September 2026: 500.000 Anträge über „Aufenthalt Digital“