Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt präsentiert Erntebilanz 2026 in Ruhlsdorf; Trockenheit drückt Erträge; Winterraps besonders betroffen

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam Pressesprecher Kontakt: Gabriel Hesse Potsdam, 27. August 2026 Pressemitteilung Nummer: 171/2026 Telefon: 0331 866-7011 0331 866-7019 Mobil: 0174 6999572 E-Mail: pressestelle@mleuv.brandenburg.de Internet: https://mleuv.brandenburg.de Social Media Mittelstädt zur Erntebilanz 2026: „Schwierige Be- dingungen setzen Landwirtschaft unter Druck“ Richtlinie zur Förderung von Blühstreifen wird fortgeführt – Großes Interesse an neuer Agro- forst-Förderung Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) und der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg haben heute gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt die Erntebilanz 2026 vorgestellt. In der LBV-Geschäftsstelle in Ruhlsdorf erklärte Mittelstädt dazu: „Die globalen ge- opolitischen Konflikte haben zu einem drastischen Anstieg der Kosten für Diesel und Düngemit- tel geführt, Trockenheit und Hitze wirken sich negativ auf Erträge aus. Gleichzeitig sehen sich die landwirtschaftlichen Betriebe mit niedrigen Erzeugerpreisen konfrontiert. Diese Entwick- lung setzt viele Betriebe enorm unter Druck.“ In der Pressekonferenz kündigte Mittelstädt an, die Richtlinie zur Förderung von Blühstreifen auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Die neue Agroforst-Förderung des Landwirtschaftsministeriums, die im August gestartet ist, stößt auf großes Interesse. Das Land wird sich auch auf EU-Ebene weiterhin für eine verlässliche För- derung der Landwirtschaft einsetzen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen begrüßt Landwirtschaftsministerin Mittelstädt die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer, die EU-Düngehilfen unbürokratisch und zeitnah an die Betriebe auszuzahlen: „Das muss jetzt schnell erfolgen. Aus unserer Sicht fehlt al- lerdings eine weitere wichtige Unterstützung für die Landwirtschaft: die Einführung einer steuer- freien Risikoausgleichsrücklage. Sie erlaubt es Betrieben, in wirtschaftlich guten Jahren, Gewinne steuerfrei anzusparen und ermöglicht so in Krisenzeiten – wie bei Dürre – mit Hilfe der angesparten Rücklagen besser über die Runden zu kommen.“ Zudem blicke man gemeinsam auf die aktuellen Verhandlungen auf EU-Ebene zur Ausgestaltung der neuen Förderperiode ab 2028. Mittelstädt: „Brandenburg setzt sich hier mit den anderen ostdeut- schen Bundesländern weiter für eine verlässliche Finanzierung ein. Die geplanten Regelungen zur Kap- pung und Degression der Direktzahlungen müssen verhindert werden! Gerade für die ostdeutschen Betriebe ist entscheidend, dass die historisch gewachsenen unterschiedlichen Strukturen und Be- triebsgrößen auch künftig fair berücksichtigt werden. Wir müssen uns aber darauf einstellen, dass die EU-Agrarförderungen deutlich gekürzt werden.“

Potsdam, 27. August 2026 Pressemitteilung Seite 2 von 3 Das Jahr 2026 war von einem ungünstigen Witterungsverlauf geprägt. Nach dem Winter waren die Böden teilweise bis zu 20 Zentimeter tief gefroren, wodurch sich das Zeitfenster für die Frühjahrsbe- stellung auf ein Minimum reduzierte. Regional unterschiedliche Niederschlagsbedingungen führten zu unterschiedlich entwickelten Beständen, sodass sich die Trockenheit in Verbindung mit hohen Tempe- raturen auf die Ernteerträge ausgewirkt haben. Landwirtschaftsministerin Mittelstädt erklärte: „Trockenperioden in Verbindung mit hohen Tempe- raturen wirken sich negativ auf die Entwicklung von Pflanzen und damit auf die Ernteerträge aus. Be- sonders betroffen war in diesem Jahr der Winterraps. Die Verbindung aus Hitze, Trockenheit, hohem Schädlingsdruck und teilweise verzögerter Ernte führte hier zu weit unterdurchschnittlichen Erträgen.“ Herausforderung Wasser Nach neun Jahren soll in Brandenburg das Wassernutzungsentgelt an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden. Das betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe. Landwirtschaftsministerin Mittel- städt dankte den Verbänden für die konstruktiven Gespräche: „Wasser ist für die Landwirtschaft unverzichtbar und muss auch in Zukunft sicher verfügbar sein. In den letzten Jahren haben wir deutlich erlebt, wie Trockenheit und Hitze die Ernteerträge schmälern und zu Einbußen für die land- wirtschaftlichen Betriebe führen. Wir müssen jetzt in die Stabilisierung des Landeswasserhaushalts, in einen besseren Wasserrückhalt in Böden und Landschaften, in eine stärkere Grundwasserneubil- dung und in den Schutz der Wasserressourcen investieren. Deshalb ist eine Anpassung des Wassernut- zungsentgelts notwendig. Das Wassernutzungsentgelt ist zweckgebunden und ermöglicht uns wichtige Investitionen. Davon profitiert unsere Landwirtschaft unmittelbar. Gleichzeitig wissen wir um die aktu- ell schwierige Situation der Landwirtinnen und Landwirte. Darauf nehmen wir Rücksicht. So sollen An- passungen für landwirtschaftliche Betriebe erst ab dem Jahr 2028 erfolgen, also ein Jahr später.“ Der Entwurf für das neue Wassernutzungsentgelt soll in der kommenden Woche im Kabinett be- handelt und anschließend in den Landtag Brandenburg eingebracht werden.

Richtlinie zur Förderung von Blühstreifen Das Landwirtschaftsministerium wird die Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (Blüh-/Ackerrandstreifen) fortführen. Das kündigte Ministerin Mittelstädt heute an. Die aktu- elle Richtlinie ist Anfang 2023 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Mit der Richtlinie fördert das Land die standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung einer oder mehrerer Strukturelemente auf der Ackerfläche des Betriebes des Zuwen- dungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin während des Verpflichtungszeitraumes. Dazu gehö- ren mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen.

Potsdam, 27. August 2026 Pressemitteilung Seite 3 von 3 Neue Agroforst-Förderung Das Landwirtschaftsministerium fördert sogenannte Agroforstsysteme. Dabei werden Acker- oder Dauergrünlandflächen mit Baumreihen und Streifen aus Sträuchern kombiniert. Solche Agroforstsys- teme verbessern Boden- und Umweltschutz, erhöhen die Artenvielfalt und sparen Wasser. Die neue Förderrichtlinie wurde im August veröffentlicht. Anträge sind ab sofort und bis zum 31. Dezember 2028 möglich. Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt. Die Förderung beträgt zwischen 1.566 Euro bis 5.271 Euro je Hektar. Werden mindestens fünf verschie- dene Gehölzarten und davon mindestens zwei je Streifen gepflanzt, kommt noch ein Bonus von 1.820 Euro je Hektar dazu. Die Mindestförderung liegt bei 2.500 Euro je Antrag. Die Förderung ist auf maximal 100.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt. Kampagne Deine Wahl ist regional Eine weitere Maßnahme der Landesregierung zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft ist der Auf- bau regionaler Wertschöpfungsketten. Mit der Kampagne „Deine Wahl ist regional“ werden Verbrau- cherinnen und Verbraucher gezielt über regionale Lebensmittel „Made in Brandenburg“ informiert. Regionale Lebensmittel einzukaufen ist nicht nur klima- und umweltfreundlicher, sondern stärkt vor allem landwirtschaftliche Direktvermarkter, das Lebensmittelhandwerk und die Ernährungswirtschaft in Brandenburg.