Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ostercappeln beschloss Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 Osnabrücker Straße in Ostercappeln
Gemeinde Ostercappeln Seite 1 von 1 Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g
über die
Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 81
„Osnabrücker Straße“
gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (in seiner aktuell gültigen Fassung)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ostercappeln hat in seiner Sitzung am 20.08.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Osnabrücker Straße“ beschlossen.
Der entsprechende Geltungsbereich ist in der beigefügten Kartenskizze, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der vorstehende Beschluss des Verwaltungsausschusses wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Ostercappeln, den 24.08.2026
Gemeinde Ostercappeln Der Bürgermeister
Erik Ballmeyer