Stadtrat Altstätten erlässt Sondernutzungsplan Halde-Oberkirlen II; Einsprache bis 28. September 2026 möglich

Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan “Halde-Oberkirlen II” / 1. Änderung

Öffentliche Auflage - Sondernutzungsplan “Halde-Oberkirlen II”

  1. Änderung Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 10. August 2026, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), folgenden Sondernutzungsplan erlassen: Sondernutzungsplan «Halde-Oberkirlen II»

  2. Änderung Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan vom Freitag, 28. August 2026 bis Montag, 28. September 2026, im Hochbauamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.