Stadtrat Altstätten genehmigt Strassenprojekt und Teilstrassenplan Gemeindeweg W1-046, Klosterstrasse-Wiesental, Verlängerung bis Forsthaldenweg in Altstätten; Einsprache bis 28.09.2026 möglich

Öffentliche Auflage Strassenprojekt und Teilstrassenplan Gemeindeweg W1-046; Klosterstrasse-Wiesental; Verlängerung bis Forsthaldenweg

Öffentliche Auflage Strassenprojekt und Teilstrassenplan Gemeindeweg W1-046; Klosterstrasse-Wiesental; Verlängerung bis Forsthaldenweg Der Stadtrat Altstätten hat an der Sitzung vom 10. August 2026 in Anwendung von Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG), folgendes genehmigt: Strassenprojekt und Teilstrassenplan Gemeindeweg W1-046; Klosterstrasse-Wiesental; Verlängerung bis Forsthaldenweg Im Sinne von Art. 39 ff StrG liegen der Beschluss des Stadtrates, das Strassenprojekt und der Teilstrassenplan während dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 28. August 2026 bis Montag, 28. September 2026, im Tiefbauamt Altstätten, Feldwiesenstrasse 42, 9450 Altstätten, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Wer private Rechte abtreten muss, wird gemäss Art. 42 Abs. 1 StrG durch einen eingeschriebenen Brief über diese öffentliche Auflage in Kenntnis gesetzt. Rechtsmittel Gegen das Strassenprojekt, den Teilstrassenplan und den Beschluss des Stadtrates kann innerhalb der Auflagefrist von dreissig Tagen beim Stadtrat Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die schriftliche Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.