G.-V. A. und Keresztes Péter scheiden vor Kreisgericht St.Gallen; Austrittsleistungen werden nicht geteilt
Urteilsveröffentlichung Urteilsveröffentlichung Im Verfahren G.-V. A. gegen Keresztes Péter, geb. 14. Januar 1973 in Pécs, Baranya, Ungarn, von Ungarn, wohnhaft Fürde utca 144, 7815 Harkany
Ungarn, vor Kreisgericht St.Gallen betreffend Ehescheidung, Verfahrensnummer IN.2025.148-JOE
SG1ZE-MIS, hat das Kreisgericht St. Gallen, am 25. August 2026, entschieden: - Die Ehe von G.-V. A. und Keresztes Péter wird geschieden. - Von einer hälftigen Teilung der Austrittsleistungen aus der beruflichen Vorsorge wird abgesehen. - a) Die Ehegatten bezahlen die Entscheidgebühr von Fr. 2'000.00 je zur Hälfte. b) Der Anteil von G.-V. A. trägt infolge bewilligter unentgeltlicher Rechtspflege (ohne Rechtsverbeiständung) einstweilen der Staat. - Die Parteien tragen ihre eigenen Parteikosten selbst. Eine schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit resp. Publikation des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird damit rechtskräftig und vollstreckbar. In diesem Fall erhalten Sie zu gegebener Zeit noch das eigentliche Scheidungsurteil samt Vollstreckbarkeitsbescheinigung, andernfalls eines mit Rechtsmittelbelehrung. St. Gallen, 25. August 2026 Die Kreisgerichtskanzlei