Politische Gemeinde Rebstein Öffentliche Mitwirkung Ortsplanungsrevision Rebstein; Frist bis 11. Oktober 2026

  1. Mitwirkung Ortsplanungsrevision Politische Gemeinde Rebstein

  2. Mitwirkung Ortsplanungsrevision Politische Gemeinde Rebstein Die Rückmeldungen der 1. Mitwirkung wurde ausgewertet und soweit möglich eingearbeitet. Die zweite Mitwirkung verfolgt den Schwerpunkt der Klärung konkreter Fragen sowie die Behandlung individueller Anliegen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Der Gemeinderat beschäftigt sich seit dem Sommer 2020 intensiv mit der Revision der Ortsplanung. Mit der Erarbeitung dieser Ortsplanungsinstrumente erfüllt die Gemeinde Rebstein die gesetzlichen Vorgaben gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG). Öffentliche Mitwirkung 25. August bis 11 .Oktober 2026 Die Bevölkerung ist eingeladen, dem Gemeinderat bis spätestens Sonntag, 11. Oktober 2026, im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Rückmeldungen zur Gesamtüberarbeitung Ortsplanungsrevision zu geben. Sie können dies direkt online unter www.mitwirken-rebstein.ch erledigen oder die Eingaben per Post (Gemeinderat Rebstein, alte Landstrasse 77, 9445 Rebstein) bzw. per E-Mail (info@rebstein.ch) einreichen.