Senat des Landes Bremen meldet 116 Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2026 in Bremen; 41,5 Prozent Zuwachs gegenüber 2025
In der Senatssitzung am 25. August 2026 beschlossene Antwort
Anfrage L 06 Drastischer Anstieg der Firmeninsolvenzen im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Dr. Wiebe Winter und Fraktion der CDU vom 25. Juni 2026 Wir fragen den Senat:
- Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass laut Daten des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. die Insolvenzquote im Land Bremen von 74 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen im ersten Halbjahr 2025 (sechshöchster Wert im Ländervergleich) um über 60 Prozent auf 119 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 (zweithöchster Wert im Ländervergleich) angestiegen ist, und was bedeutet das nach Kenntnis des Senats in absoluten Zahlen?
- Wie hoch schätzt der Senat die durch die Unternehmensinsolvenzen ausgelösten Schäden bei Gläubigern, die Gefährdung beziehungsweise den Verlust an Arbeits- plätzen und die Gefahr einer Kettenreaktion, etwa im Hinblick auf den Anstieg von Privatinsolvenzen, ein?
- Welches sind auf Sicht des Senats die wichtigsten Gründe für den drastischen An- stieg der Unternehmensinsolvenzen, auf welche dieser Aspekte hat er unmittelbar oder mittelbar Einfluss, und wie will er diesen nutzen, um die Negativentwicklung zu stoppen beziehungsweise umzukehren? Zu Frage 1: Laut den amtlichen Daten, die dem Senat aktuell vorliegen, wurden im ersten Halb- jahr 2026 insgesamt 116 Unternehmensinsolvenzverfahren an den Amtsgerichten im Land Bremen angemeldet. Das entspricht einem Plus von 34 Fällen bzw. 41,5 Pro- zent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025. Warum die Fallzahlen von Creditreform höher ausfallen, kann nicht beurteilt werden, da Creditreform keine Angaben zu ver- wendeten Daten und angewandter Methodik veröffentlicht. Auffällig ist zudem, dass die Schätzungen von Creditreform zum Insolvenzgeschehen im Land Bremen seit Jahren erheblich vom tatsächlichen, in der amtlichen Statistik festgehaltenen Insol- venzgeschehen in Bremen abweichen. Das betrifft sowohl die Anzahl der Insolven- zen, die regelmäßig als zu hoch eingeschätzt werden, als auch die Dynamik, die ebenfalls oftmals entgegen der tatsächlichen Entwicklung geschätzt wird. Unbestritten ist gleichwohl, dass aktuell deutschlandweit ein Anstieg bei Firmeninsol- venzen zu verzeichnen ist. Angesichts der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für Unternehmen in ganz Deutschland, wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und KI, veränderte globale Wirtschaftsverflechtungen oder gestiegene Energiepreise, ist die- ser Trend keinesfalls auf Bremen beschränkt. Vielmehr kommt es derzeit deutsch- landweit vermehrt zu Unternehmensinsolvenzen. Das Leibniz-Institut für Wirtschafts- forschung Halle (IWH) vermeldete jüngst etwa, dass es in Deutschland im zweiten Quartal 2026 so viele Firmenpleiten wie seit 21 Jahren nicht mehr gab. Insofern spie- gelt sich in den gestiegenen Fallzahlen in Bremen die bundesweit angespannte wirt- schaftliche Lage. Inwieweit im Land Bremen darüber hinaus eine besondere Insolvenzentwicklung vor- liegt, kann derzeit mangels ausreichender Daten nicht abschließend beurteilt werden. Aufgrund der traditionell geringen Fallzahlen bei den Unternehmensinsolvenzen in Bremen sind die Schwankungen oftmals so groß, dass sich kein klarer Trend ausma- chen lässt. Der langfristige Mittelwert für Unternehmensinsolvenzen im ersten Halb- jahr liegt laut amtlichen Daten für das Land Bremen jedoch bei 107 registrierten
Insolvenzverfahren, insofern ist die Anzahl für das erste Halbjahr 2026 mit 116 Ver- fahren kein Ausdruck einer besonders auffälligen Entwicklung, sondern bewegt sich im üblichen Schwankungsbereich. Schließlich kommt es noch darauf an, nach wel- cher Methodik die Insolvenzzahlen vergleichbar gemacht werden. Im Gegensatz zu Creditreform setzt das IWH Halle das Insolvenzgeschehen bei Unternehmen ins Ver- hältnis zur Einwohnerzahl und nicht zur Unternehmensanzahl. Auf diese Weise weist das Land Bremen aktuell ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Insolvenzge- schehen auf. Insofern geht der Senat aktuell davon aus, dass es derzeit keine unge- wöhnliche Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen im Land Bremen gibt.
Zu Frage 2: Über die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen oder die Höhe der voraussichtli- chen Gläubigerforderungen, die sich aus den im Land Bremen im ersten Halbjahr 2026 beantragten Unternehmensinsolvenzen ergeben, liegen dem Senat aktuell keine Informationen vor. Auch über mögliche Auswirkungen von Unternehmensinsol- venzen auf Privatinsolvenzen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Grundsätzlich ist es aber so, dass im Vergleich zu einer ungeregelten Unterneh- mensaufgabe ein Insolvenzverfahren die Chance bietet, über eine faire Gläubigerbe- friedigung sowie gegebenenfalls sogar eine Unternehmensfortführung der wirtschaft- liche Schaden durch das unternehmerische Scheitern signifikant gemindert werden kann.
Zu Frage 3: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die aktuellen Firmenpleiten im Land Bremen durch besondere, im Land liegende Ursachen getriebenen werden. Hauptverantwortlich für die steigenden Unternehmensinsolvenzen sind vielmehr ganz Deutschland betreffende Entwicklungen. Neben den schon länger bestehenden strukturellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel oder Digitalisierung sind dies vor allem die derzeit anhaltend schwache Auslandsnachfrage, reduzierte Konsumnei- gung im Inland sowie gestiegene Preise, insbesondere für Energie, die Unternehmen bundesweit unter Anpassungsdruck setzen. Um diese Herausforderungen zu meis- tern, sind vielfältige und gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern – und nicht von Bremen allein – nötig.
Der Senat setzt sich fortlaufend dafür ein, den bremischen Unternehmen ein stabiles und verlässliches Umfeld zu schaffen und so diejenigen Risikofaktoren für eine Insol- venz, die außerhalb der Beeinflussbarkeit des einzelnen Unternehmens liegen, zu re- duzieren. Aktuelles Beispiel hierfür ist etwa das im April 2026 gestartete Förderpro- gramm “Digitaler Mittelstand KI”, welches kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren oder Künstliche Intelligenz, automatisierte Abläufe und Cybersicherheit gezielt auszu- bauen. Ein weiteres Beispiel ist die ab September 2026 vereinfachte und mit zusätzli- chen Mitteln ausgestattete betriebliche Investitionsförderung, mit der Investitionen bremischer Unternehmen in Erweiterungen, neue Produktionsanlagen sowie klima- freundliche Technologien unterstützt werden. Im Hinblick auf die gestiegenen Ener- giepreise, was sich an den Tankstellen besonders bemerkbar macht, hat sich der Se- nat zudem im Bundesrat dafür eingesetzt, die steigenden Energiepreise wirksam zu begrenzen und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten.
Unabhängig von diesen aktuellen Maßnahmen haben kleine und mittlere Unterneh- men in Schwierigkeiten mit Sitz im Land Bremen jederzeit die Möglichkeit, bei der Bremer Aufbau-Bank Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen zur konkreten Ab- wendung einer Insolvenz zu beantragen.