Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortschaften; Beschluss am 13.10.2026

Beschlussvorlage

Lutherstadt Eisleben Vorlagen-Nr.: BV/764/2026 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage

Einreicher: Bürgermeister

Sachgebiet Allgemeine Verwaltung öffentlich Vorlagen-Nr.: BV/764/2026 erarbeitet:

Az.: erstellt am: 22.07.2026

Betreff Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortschaften

Gremium Ist-Termin Zuständigkeit Finanzausschuss 11.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Bischofrode 13.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Burgsdorf 19.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Polleben 20.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Hedersleben 25.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Wolferode 26.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Osterhausen 27.08.2026 Vorberatung Kultur-, Sport-, Schul- und Sozialausschuss 31.08.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Volkstedt 01.09.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Schmalzerode 03.09.2026 Vorberatung Hauptausschuss 29.09.2026 Vorberatung Ortschaftsrat Unterrißdorf 30.09.2026 Vorberatung Stadtrat 13.10.2026 Entscheidung

Beratungsergebnisse (sofern bereits vorhanden): Finanzausschuss lt. protok. Änderung Ja 6 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Ortschaftsrat Bischofrode empfohlen zur Beschlussfassung Ja 4 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Ortschaftsrat Burgsdorf empfohlen zur Beschlussfassung Ja 4 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Ortschaftsrat Polleben abgelehnt Ja 0 Nein 8 Enthaltung 0 Befangen 0 Ortschaftsrat Hedersleben lt. protok. Änderung Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Ortschaftsrat Wolferode lt. protok. Änderung Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Ortschaftsrat Osterhausen

Kultur-, Sport-, Schul- und Sozialausschuss

Ortschaftsrat Volkstedt

Vorlagen-Nr.: BV/764/2026 Seite 2 von 3 Ortschaftsrat Schmalzerode

Hauptausschuss

Ortschaftsrat Unterrißdorf

Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben beschließt in seiner Sitzung am 13.10.2026 die in der Anlage beigefügte Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortschaften.

Gesetzliche Grundlagen: Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), dass zuletzt durch das Gesetz vom 17.12.2025 (GVBl. LSA Seite 834) geändert worden ist.

Darlegung des Sachverhalts / Begründung: Am 23.06.2025 wurde in der Sitzung des Kultur-, Sport-, Schul- und Sozialausschusses die 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gemeinschaftshäuser der Lutherstadt Eisleben und ihrer Ortschaften zurückgestellt und sollte überarbeitet werden. Die Hinweise und Anmerkungen der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister der betroffenen Ortschaften wurden eingearbeitet und sind entsprechend markiert. Im Finanzausschuss am 11.08.2026 wurde festgelegt, dass das Mehrgenerationshaus in Osterhausen noch vermietet werden kann, bis die Entscheidung der Fördermittel für den Jugendclub vorliegt. Das gleiche wurde in dem OR Hedersleben am 25.08.2026 festgelegt. Im OR Wolferode am 26.08.2026 wurden zwei redaktionelle angesprochen: Die Formulierung in der Benutzungs- und Entgeltordnung soll einheitlich wie folgt lauten: „der Ortsbürgermeister bzw. ein Vertreter der Ortschaft“. Das betrifft § 2 Abs. 2 Satz 3, § 2 Abs. 9 Satz 1 und § 5 Abs. 2. Weiterhin wurde in der Anlage 2 unter 9.2. Mehrzweckgebäude der Gastraum anstelle von Gaststätte festgelegt. Die Änderungen sind bereits in den Anlagen berücksichtigt.

Anlagenverzeichnis: Neufassung der Benutzungs- & Entgeltordnung Anlage 1 Nutzungsvertrag Anlage 2 Entgelttabelle der Dorfgemeinschaftshäuser Anlage 3 Übergabeprotokoll Anlage 4 Rückgabeprotokoll Synopse alte und neue Benutzungs- und Entgeltordnung

Vorlagen-Nr.: BV/764/2026 Seite 3 von 3 Finanzielle Auswirkungen: ja nein

Die erforderlichen Mittel sind bei der Planung für das Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt.

Betroffen ist der/ die: Ergebnisplan Finanzplan Vermögensrechnung

betroffenes Produkt: 57501

Kontengruppe: sonstige Erträge

Jährliche Folgekosten: nein ja, und zwar

Fachbereich 2 Finanzen Dominka, Matthias 23.07.2026