Bundesregierung präsentiert Programm für Aufschwung und Beschäftigung in Deutschland enthält Steuerentlastungen und Steuerverschärfungen; Familienentlastung >€600/Jahr ab 2028

Eckpunkte der aktuellen Steuerreform der Bundesregierung - Steuerreform, Bundesregierung, Steuerentlastung

Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, welches die Bundesregierung nach Beratungen im Koalitionsausschuss im Juli 2026 vorgestellt hat, enthält eine Reihe von Steuerentlastungen, aber auch Steuerverschärfungen.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt aktuell € 12.348,00 bzw. € 24.696,00, bei Zusammenveranlagung. Der Kinderfreibetrag beläuft sich aktuell auf € 3.414,00, bei Zusammenveranlagung € 6.828,00. Jede Beschäftigte bzw. jeder Beschäftigte erhält aktuell einen Arbeitnehmerpauschbetrag von € 1.230,00. Diese Beträge will die Bundesregierung kräftig erhöhen. Die Erhöhungsbeträge sind allerdings noch offen. Aus dem Versprechen der Bundesregierung, die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen auszugleichen, „die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen“, wie es im Koalitionspapier heißt, kann jedoch geschlossen werden, dass die Erhöhungen über die allgemeine Inflationsrate hinausgehen dürften. Im Ergebnis verspricht die Bundesregierung, eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von € 60.000,00 ab 2028 um mehr als € 600,00 jährlich zu entlasten.

Geeinigt hat man sich im Gegenzug bereits auf die Beträge der steuerlichen Mehrbelastungen zur Gegenfinanzierung. So soll die Reichensteuer bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von € 250.000,00 (bisher € 277.826,00) greifen, mit einem Steuersatz von – wie bisher - 45 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen von € 280.000,00 gilt ein höherer Steuersatz von 47 %. Mit dem Solizuschlag geht praktisch die Hälfte des Einkommens an den Staat. Auch für Minijobber wird es teurer. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Handwerkerleistungen sollen künftig nur noch bis zu 15 % (bisher 20 %) der Lohnleistungen, maximal bis zu € 900,00 (bisher € 1.200,00), abgesetzt werden können.

Erscheinungsdatum: Mi. , 26. Aug. 2026

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena , Meiningen , Weimar und Gotha . Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Eckpunkte der aktuellen Steuerreform der Bundesregierung

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Programm für Aufschwung und Beschäftigung enthält Entlastungen bei den Berichtspflichten

Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht

Steuerfreie Ausschüttungen aus dem Einlagekonto

118 Staaten melden zum 30. September ausländische Kontodaten dem deutschen Fiskus

Kein Werbungskostenabzug bei Nutzung des Privat-Pkw für Dienstreisen

Gesetzlicher Zinssatz zur Kapitalwertberechnung lebenslanger Nutzungen und Leistungen verfassungsgemäß

Mehr Artikel zu diesem Thema

Aktuell, verständlich und auf den Punkt. Infomieren Sie sich jetzt und lesen Sie die aktuellsten Steuernews.

Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Bundesregierung will mit steuerfreier „Aktivrente“ zum Weiterarbeiten im Alter animieren

Gesetzentwürfe zur Stärkung von Betriebsrenten und zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus