Koalitionsausschuss der Bundesregierung stellt Programm für Aufschwung und Beschäftigung in Deutschland vor; Vier Monate automatische Genehmigung von Anträgen
Programm für Aufschwung und Beschäftigung enthält Entlastungen bei den Berichtspflichten - Berichtsentlastungsgesetz, Unternehmen, Bürokratie
Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Das vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung noch vor der Sommerpause vorgestellte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthält neben Steueränderungen auch Vorschläge für einen effizienten Bürokratieabbau. Unter anderem will die Bundesregierung ein „ Berichtsentlastungsgesetz “ verabschieden, wie es in dem 12-seitigen Koalitionspapier heißt. Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Es sollen nur noch solche bestehen bleiben, deren „besondere Erforderlichkeit seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr)“. Mit einer generellen „Berichtspflichten-Bremse“ sollen neue Berichtspflichten in künftigen Gesetzgebungsverfahren verhindert werden.
Die Bundesregierung will ferner auf die Bestellung betrieblicher Beauftragter verzichten. Dies gilt, sofern deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht. Stattdessen wird die Einhaltung der Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt.
Spätestens zu Beginn des übernächsten Jahres 2028 soll im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes eine allgemeine Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert werden. Diese besagt, dass Anträge vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.
Bild: Frank H. - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum: Mi. , 26. Aug. 2026
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Programm für Aufschwung und Beschäftigung enthält Entlastungen bei den Berichtspflichten
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