---
title: "Koalitionsausschuss der Bundesregierung stellt Programm für Aufschwung und Beschäftigung in Deutschland vor; Vier Monate automatische Genehmigung von Anträgen"
sdDatePublished: "2026-08-27T15:24:00Z"
source: "https://www.steuerleicht.de/steuernews/september_2026/berichtsentlastungsgesetz/"
topics:
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "business strategy and marketing"
    identifier: "medtop:20000192"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "administrative law"
    identifier: "medtop:20001197"
  - name: "business governance"
    identifier: "medtop:20000199"
locations:
  - "Germany"
---


Koalitionsausschuss der Bundesregierung stellt Programm für Aufschwung und Beschäftigung in Deutschland vor; Vier Monate automatische Genehmigung von Anträgen

Programm für Aufschwung und Beschäftigung enthält Entlastungen bei den Berichtspflichten - Berichtsentlastungsgesetz, Unternehmen, Bürokratie

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Das vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung noch vor der Sommerpause vorgestellte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthält neben Steueränderungen auch Vorschläge für einen effizienten Bürokratieabbau. Unter anderem will die Bundesregierung ein „ Berichtsentlastungsgesetz “ verabschieden, wie es in dem 12-seitigen Koalitionspapier heißt. Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Es sollen nur noch solche bestehen bleiben, deren „besondere Erforderlichkeit seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr)“. Mit einer generellen „Berichtspflichten-Bremse“ sollen neue Berichtspflichten in künftigen Gesetzgebungsverfahren verhindert werden.

Die Bundesregierung will ferner auf die Bestellung betrieblicher Beauftragter verzichten. Dies gilt, sofern deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht. Stattdessen wird die Einhaltung der Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt.

Spätestens zu Beginn des übernächsten Jahres 2028 soll im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes eine allgemeine Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert werden. Diese besagt, dass Anträge vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.

Bild: Frank H. - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum: Mi. , 26. Aug. 2026

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Becherer ∙ Carl ∙ Scherf und Partner mbB Steuerberater: Wir sind Ihr Steuerberater in Jena , Meiningen , Weimar und Gotha . Bei Fragen zu unseren Leistungen und Newsbeiträgen würden wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen.

Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

Programm für Aufschwung und Beschäftigung enthält Entlastungen bei den Berichtspflichten

Eckpunkte der aktuellen Steuerreform der Bundesregierung

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht

Steuerfreie Ausschüttungen aus dem Einlagekonto

118 Staaten melden zum 30. September ausländische Kontodaten dem deutschen Fiskus

Kein Werbungskostenabzug bei Nutzung des Privat-Pkw für Dienstreisen

Gesetzlicher Zinssatz zur Kapitalwertberechnung lebenslanger Nutzungen und Leistungen verfassungsgemäß

Mehr Artikel zu diesem Thema

Aktuell, verständlich und auf den Punkt. Infomieren Sie sich jetzt und lesen Sie die aktuellsten Steuernews.

Die Kennzahl „Return on Investment“ als Steuerungsinstrument für Betriebsrentabilität